Ehenichtigkeitsverfahren

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Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Ich habe geschrieben, dass man zwei Zeugen braucht, aber es ist egal, dass einer keine Intention hat, ein Zeuge zu sein. Obwohl er z.B. solche Intention nicht hat, ist er Zeuge, das heisst: er sieht, dass eine Ehe geschlossen wird.
Martin60

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Martin60 »

Guten Tag, durch den örtlichen Pfarrer wurde ich auf dieses Forum aufmerksam gemacht. Ich habe folgende Frage: Als evangelischer Christ habe ich 1980 geheiratet. Aus dieser Ehe sind mehrere Kinder hervor gegangen. Nachdem meine damalige Frau es mit der ehelichen Treue nicht sehr genau genommen hat (mehrere "Seitensprünge") habe ich mich 2002 von ihr getrennt. Die gerichtliche Scheidung wurde ausgesprochen. Meine erste Frau hat danach wieder geheiratet. Zwischenzeitlich habe ich eine Frau kennen gelernt, deren Mann vor 15 Jahren verstarb. In nächster Zukunft wollen wir auch katholisch kirchlich heiraten. Nun bekam ich von unserem örtlichen katholische Pfarrer die Auskunft, dass eine erneute kirchliche Heirat nicht möglich sei, weil mein erste Heirat (evangelisch) noch Bestand hätte; wie muss ich das verstehen?
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
ja Ihr Pfarrer hat natuerlich Recht. Wenn Sie Ehe mit einer Frau schliessen moechten, und Ihre Frau Katholikin ist, dann sollen Sie in einen kompetenten Offizialat gehen, um eine Information zu bekommen, ob bei Ihnen eine Ehenichtigkeitserklaerung moeglich ist, d.h. ob ein Eheprozess sinnvoll ist (nicht jede Ursache kann positive Urteile geben). Sie duerfen kirchliche Ehe in der katholischen Kirche schliessen, nur dann wenn Sie zwei positive Urteile bekommen.

Es ist genug, wenn nur eine Person zur katholischen Kirche gehoert (CIC betrifft die Katholiken), dass die Kirche sich (d.h. bei Ihnen ein Offizialat) mit Ihrer frueherer Ehe beschaeftigen duerfen wird.

Wir sollen dabei nicht vergessen, dass die Ehe zwischen Christen Sakrament ist, sie ist auch unaufloeslich.
Martin60

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Martin60 »

Von dieser Prozedur habe ich gelesen. Allerdings verstehe ich nicht, warum sich die katholische Kirche für Belange der evangelischen Seite interessiert. Ich habe nicht vor der katholischen Kirche den Bund der Ehe geschlossen. Deshalb sind das meines Erachtens "zwei Paar Stiefel". Wäre ich in erster Ehe bereits mit einer Katholikin verheiratet gewesen, dann verstünde ich Ihre Aussage; so aber empfinde ich das angesprochene Verfahren als Hindernis. Ich glaube vor diesem Hintergrund ist es nur zu Verständlich, wenn meine Partnerin und ich darüber nachdenken, evangelisch zu heiraten. Oder gibt es noch Alternativen zu dem beschriebenen Ehenichtigkeitsverfahren?
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Erstens: die katholische Kirche wird sich fuer Ihre evangelische Eheschliessung interessieren, weil Ihre jetztige Partnerin Katholikin ist, d.s. Sie gehoert zur katholischen Kirche. Mit anderen Woertern: die katholische Kirche will, dass Ihre Partnerin (Katholikin) gueltige Ehe schliesst. Zweitens: es gibt verschiedene Regel, die das Gottesrecht als Quelle haben, es geht u.a. um Unaufloeslichkeit der Ehe, und sie betreffen alle Menschen. Sie haengen nicht davon ab, ob eine Person ueberhaupt getauft oder nicht ist, ob eine Person Christ (Christin) oder nicht ist. Also jetzt kann man auch verstehen, warum die katholische Kirche sich dafuer interessert. Um so mehr, dass Ihre Partnerin katholisch getauft ist.

Es gibt auch eine andere Frage, ob Ihre erste Frau Christin gewesen ist. Wenn Sie gewesen ist, dann ist Ihre Ehe auch Sakrament gewesen. Wenn Sie nicht gewesen waere, koennte man um Aufloesung der Ehe bitten, bevor Sie Ehe katholich schliessen werden.
Martin60

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Martin60 »

Wird meine zweite Ehe vor der evangelischen Kirche geschlossen, dann brauch ich kein Ehenichtigkeitsverfahren vor der katholischen Kirche? Und brauch dann meine Partnerin eine Erlaubnis der katholischen Kirche? Wie geht die katholische Kirche mit dieser, meiner Frage um? Darauf haben Sie mir nicht geantwortet. Auch vermisse ich die von mir angefragte Alternative zu dem Verfahren; oder gibt es von Ihrer Seite aus keine Alternative?
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Wenn Sie ueberhaupt ledig waeren, d.h. wenn Sie frueher keine Ehe geschlossen haetten, dann ist Ihre Partnerin nur mit einem Verbot gebunden. Einmal habe ich darueber schon geschrieben. D.h. Ihre Partnerin wuerde versprechen, dass Sie Ihre zukuenftige Kinder in der katholischen Kirche taufen wuerde, dass Sie sie katholisch erziehen wuerde, endlich, dass Sie Gefahren des Glaubensabfalls beseitigen wuerde. Sie wuerden des dagegen bewusst sein muessen.

Jedoch sind Sie nicht ledig (Sie haben schon eine Ehe geschlossen), dadurch fordern wir solchen Eheprozess an.

Das ist ganze meine Antwort.
Martin60

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Martin60 »

Meine Partnerin und ich sind nicht mehr in dem Alter, in dem wir Kinder bekommen wollen. Also dieser Punkt trifft bei uns nicht mehr zu. Wenn wir die Ehe vor der evangelischen Kirche vollziehen, bekommt das die katholische Seite normalerweise nicht mit. Und das mit der Forderung des Eheprozesses; wie will die katholische Kirche dies durchsetzen? Etwa in dem meine zukünftige Frau aus der Kirche ausgeschlossen wird? Ich denke, die Handlungsweise der katholischen Kirche bedarf dringend einer "Reformation". Bleibt ihre Denk- und Handlungsweise so bestehen, brauchen sie sich nicht darüber zu wundern, dass ihnen die Leute "davonlaufen".
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Wenn Ihre Frau katholische Kirche verlassen wird, d.h. Sie wird weiter nicht zur katholischen Kirche gehoeren, bedeutet es, dass Sie nicht mit dem Verbot (Mischehe), ueber es ich frueher geschrieben habe, gebunden ist, weiter ist Sie auch nicht mit Formpflicht gebunden.
Peter M.

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Peter M. »

Was heißt eigentlich Eheführungsunfähigkeit? Wie ist das definiert, wie kann sowas nachweisen bzw. erkennen? Meine Ex Frau war sehr streitsüchtig, auch mit anderen. Aus einer Mücke wurde ein Elefant gemacht und sie bekam zusehends erhebliche Wutausbrüche. Das Leben war unerträglich und ich hatte Angst nach der Arbeit nach Hause zu kommen. Ich war verzweifelt und nahm psychologische Hilfe in Anspruch. Gott sei dank, ich sage das ganz bewußt, G o t t sei dank, ist sie dann endlich ausgezogen. Mir war es, als würde mir eine zentnerschwere Last von den Schultern genommen und ich dankte Gott dafür, dass sie endlich ging. Nun steht die Scheidung an und ich möchte die Ehe auch kirchlich annulieren lassen. Können Sie Ansatzpunkte für Nichtigkeit der Ehe erkennen?
Engelbert Frank

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Engelbert Frank »

Eine Eheschließung ist für die katholische Kirche ungültig (kirchenrechtlich unwirksam, sodass keine lebenslang bindende Ehe zustande kommt), wenn einer oder beide Partner bei der Heirat aus psychischen Gründen (zum Beispiel aufgrund einer schweren psychischen Störung) nicht imstande sind, wesentliche Verpflichtungen der Ehe zu übernehmen und zu erfüllen (zum Beispiel die Verpflichtung zur ehelichen Treue).

Nachweisen kann man eine psychisch bedingte Eheführungsunfähigkeit am besten mit den Aussagen von Ärzten und Therapeuten, bei denen der psychisch belastete Partner vor oder nach der Heirat in Behandlung oder Beratung war. Ansonsten sind die Aussagen des psychisch belasteten Partners selbst und die Angaben von nahen Verwandten oder Bekannten hilfreich.

Ich empfehle Ihnen aber auf jeden Fall ein Beratungsgespräch an einem katholischen Kirchengericht (auch Erzbischöfliches/Bischöfliches Offizialat oder Konsistorium genannt). Bei einem solchen Gespräch kann am besten geprüft werden, ob es Hinweise auf diesen Eheungültigkeitsgrund gibt und ob er beweisbar ist. Möglicherweise hat man in Ihrem Fall auch Anhaltspunkte für andere Ungültigkeitsgründe, die leichter nachgewiesen werden können.

Wenn Sie sich am kirchlichen Gericht der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart (Bischöfliches Offizialat Rottenburg) informieren wollen, können Sie bei mir anrufen unter der Nummer 07472 169-525 oder mir schreiben (Bischöfliches Offizialat, Engelbert Frank, Postfach 9, 72101 Rottenburg am Neckar). Sie finden uns auch im Internet unter http://recht.drs.de (Menüpunkt "Bischöfliches Offizialat").
Peter M.

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Peter M. »

Nachfrage.
Was ist wenn keine Therapie stattgefunden hat?
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Wenn es keine Therapie vor oder nach der Heirat stattgefunden hat, kann man andere Beweise z.B. Sachverstaendigengutachten beim Eheprozess erwaehnen, dank dem kann man feststellen, dass welche psychische Stoerung einer Person beglitten hat. Wir koennen auch andere Beweise nicht vergessen, es geht um Aussagen der Parteien, Zeugen, Dokumente.
Jürgen S.

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Jürgen S. »

Ich möchte ein kirchliches Ehenichtigkeitsverfahren einleiten.

Für den Fall des Verlassenswerdens bzw. Fremdgehens meiner Frau habe ich einen Scheidungsvorbehalt gehabt. Meine Frau hat mich, nach zumindest zwischenzeitlich auch einer Äffäre, verlassen. Ich möchte die Ehe annullieren lassen. Mein damaliger Scheidungsvorbehalt hat sich bestätigt. Ich bin also bestärkt worden für den Fall des Verlassenswerden mich scheiden zu lassen.

Da ich diese Auffassung nun mal habe und aufgrund meiner ersten Ehe diese auch bestätigt wurde, stellt sich mir die Frage kann ich auch nach erfolgreicher Eheannulierung überhaupt noch kirchenrechtlich gültig heiraten, da ich für diesen Fall weiterhin und jetzt erst Recht die Unauflöslichkeit der Ehe ablehne?
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Wenn Sie zwei positive Urteile bekommen werden, laut derer Ihre Ehe ungueltig ist, duerfen Sie kirchlich Ehe schliessen.

Wenn ich Sie jedoch gut verstanden habe: wenn Sie gegen die Unaufloeslichkeit sind (d.h. wenn Sie Ehe ohne die Unaufloeslichkeit wollen), dann wuerden Sie die Ehe kirchlich ungueltig schliessen, denn die Ehe ist mit dieser Eigenschaft gebunden.
Gast

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Gast »

Sehr geehrter Herr Ihli,

Meine Ex-Frau und ich kennen uns seit fast sieben Jahren. Nach zwei Jahren haben wir standesamtlich geheiratet und fast ein Jahr später auch in der katholischen Kirche. Da meine Frau Erzieherin in einem katholischen Kindergarten ist, hat man sie auf die Einhaltung der Dienstordnung verwiesen und ihr eine Frist für die kirchliche Trauung gesetzt, so daß wir innerhalb von nur drei Monaten unsere katholische Ehe planen mußten und uns kaum darüber konkrete Gedanken machen konnten, was das für unser Leben bedeutet. Natürlich darf ein Ehewille niemals unter Zwang stehen. Wie sieht es diesbezüglich aus mit dem äußeren Zwang zur Eheschließung seitens kirchlicher Institutionen. Hilft mir dieser Argumentationsstrang im Ehenichtigkeitsverfahren weiter?

Ich frage deshalb, weil sich meine Frau im Januar diesen Jahres von mir getrennt hat. Wir leben nun im Trennungsjahr und meine Frau hat die Scheidung eingereicht.

In diesem Trennungsjahr ist es zu einem regelrechten sexuellen Amoklauf meiner Frau gekommen. Sie hatte Geschlechtsverkehr mit zahllosen verschiedenen Männern aus dem Internet.

Danach haben sich Freunde von mir auch Profile unter diversen Decknamen auf den entsprechenden Sexkontaktseiten angelegt und meiner Ex-Frau durch einen immer vertrauter werdenden Emailaustausch auch zahllose Gedanken beüzglich ihres Verständnisses der kirchliches Ehe entlocken können.
Daraus geht eindeutig hervor, daß sie schon während der Ehe an einem Partnertausch interessiert war und auch die Tatsache, daß sie die eheliche Treue immer an Bedingungen geknüpft hat. Ein Satz von ihr lautete etwa "Wenn Treue Spaß macht, dann hat Dich die Liebe gefunden."
Alle Email-Dokumente liegen mir vor. Sind aber Email-Dokumente als Beweis im Ehenichtigkeitsverfahren zulässig?
Eine nähere Zeugenbefragung gestaltet sich in diesem Falle sehr schwierig. Selbst unseren Trauungspfarrer kann man wohl kaum heranziehen, denn es ist mein Ex-Schwager, der wohl unter allen Umständen zu seiner Schwester halten wird und von daher nicht neutral sein kann.

Könnten desweiteren diese sehr vielen Sexkontakte zu anderen Männern, die im Ehenichtigkeitsprozeß ja auch ans Tageslicht kommen werden, kirchenrechtliche Auswirkungen auf die Arbeit meiner Ex-Frau als Erzieherin im katholischen Kindergarten haben? Das würde ich nämlich sehr gerne vermeiden.

Ich weiß dieser Fall klingt vielleicht sehr exotisch und abenteuerlich, aber es ist leider die gegenwärtige Situation, in der ich mich befinde.
Ich habe trotz aller seelischen Demütigungen durch eine Ex-Frau mit ihren Männerbekanntschaften über ein halbes Jahr um sie gekämpft, weil mir die kirchliche Ehe ja auch etwas bedeutet. Leider vergebens!
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
zu Beginn wenn es um Zwang geht, muss man ueber greifbare Ursache des Zwangs sagen. Es genuegt nicht, indem man nur allgemein ueber eine Institution sagt, die eine Ursache fuer den Zwang ist. Also die Institution soll von einer konkreten Person representiert werden. Es ist auch wichtig, wenn z.B. Ihre zukuenftige Frau oder Sie keine andere Moeglichkeit gehabt haben, deshalb haben Sie die Ehe geschlossen.

Sie haben jedoch geschrieben, dass Sie beide keine Gedanke vor der Eheschliessung gemacht haetten, das kann hinweisen, dass es um den Mangel des Urteilsvermoegens seitens Ihrer Frau und Ihrer geht (Can. 1095 Nr. 2 CIC).

Weiter haben Sie auch ueber Untreue seitens Ihrer Ehefrau geschrieben, das kann uns zeigen, dass es um die psychische Unfaehigkeit wesentliche Plichte und Rechte zu empfangen seitens Ihrer Ehefrau, geht (Can. 1095 Nr. 3 CIC).

Wenn es um Beweise geht, sind E-mails natuerlich auch Beweise. Aber Sie sollen auch Zeugen berufen, die Ihr Leben vor und nach der Eheschliessung kennen. Auch die naechste Familie gehoert zu Zeugen. Zwar schreiben sie, dass solche Zeuge nicht neutral seien, ja, aber z.B. wenn Sie zur Familie von Ihrer Ehefrau gehoeren, jedoch sagen sie etwas aus, was gegen Ihre Frau ist, dann kann man sagen, dass es der gute Beweis ist.

Sie sollen vor allem zu einem kompetenten Offizialat gehen, damit er naeher Ihr Eheleben kennt, vielleicht kann man auch ueber Auschluss der Treue seitens Ihrer Frau sagen.

Am Ende moechte ich auch Sie entschuldigen, dass ich die Antwort im Namen von Herrn Ihli geschrieben habe (vielleicht wollten Sie die Antwort nur von Herrn Ihli bekommen).
Stefan Ihli

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Stefan Ihli »

In Ergänzung zu den Ausführungen von Frau Bolesta:

In der Tat wird man in einem derartigen Fall eher von einem "inneren Zwang" sprechen müssen, da Sie sich aus Angst um den Arbeitsplatz eher selber unter Druck gesetzt haben zu heiraten. Ein solcher innerer Zwang kann als mangelndes Urteilsvermögen nach can. 1095 n. 2 relevant sein, da Sie nicht hinreichend die Rechte und Pflichten abwägen konnten, die sich aus der Ehe ergeben. Zwar wurde in diesem Fall tatsächlich von außen ein gewisser Druck ausgeübt. Dies zum Prozessgegenstand zu machen, scheint mir aber kaum denkbar zu sein, da es hier um die Einhaltung der kirchlichen dienstrechtlichen Vorschriften ging. Aus der Urgierung der kirchlichen Bestimmungen kann nicht direkt die Ungültigkeit der Ehe gefolgert werden.

Erfolgversprechend(er) könnte sein zu behaupten, Ihre Frau habe von vornherein die eheliche Treue ausgeschlossen bzw. sich vorbehalten, bei Gelegenheit auch außereheliche sexuelle Kontakte zu pflegen. Allerdings schreiben Sie nur von Ereignissen in der Ehe und müssten sich daher zunächst fragen, ob Sie Anhaltspunkte für eine entsprechende Haltung Ihrer Frau vor der Ehe haben. Denn relevant ist der Zeitpunkt der Heirat.

Als Beweis reichen E-Mails sicher nicht aus, zumal hierbei nicht gewährleistet ist, dass diese authentisch sind. Nötig wären also noch andere Dokumente (handschriftlich / mit Unterschrift) oder besser Zeugenaussagen. Sicherlich ist es denkbar, dass z. B. der Trauungsgeistliche befangen ist. Andererseits wird er wie alle Zeugen vereidigt und sollte daher als Priester doch wahrheitsgemäß aussagen. Da das Risiko einseitiger Aussagen in solchen Verfahren immer gegeben ist (da die Zeugen praktisch immer aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis eines der beiden Partner kommen), würde ich es riskieren, den Pfarrer als Zeugen zu benennen, falls Sie davon ausgehen, dass er Kenntnis von der Einstellung Ihrer Frau zur Treue in der Ehe hat.

Die sexuellen Ausschweifungen Ihrer Frau werden keine Auswirkungen auf ihr Arbeitsverhältnis haben, da die Ehenichtigkeitsverfahren unter strikter Vertraulichkeit auch gegenüber kirchlichen Arbeitgebern geführt werden. Im Gegenteil würde ein solches Verfahren eher nützlich für Ihre Frau sein, falls diese sich wieder neu verheiraten will. Täte sie dies ohne Nichtigerklärung der Ehe, wäre in der Tat der Arbeitsplatz gefährdet. Dies könnte auch eine Motivation sein, dass sich Ihre Frau am Verfahren beteiligt. Über ihre Aussage kann man vielleicht mehr zu ihrer Haltung zur ehelichen Treue erfahren. Nehmen Sie also Kontakt zu einem Offizialat auf, lassen Sie sich beraten und versuchen Sie auch (vielleicht noch vorher) mit Ihrer Frau darüber zu sprechen, dass Sie an ein solches Verfahren denken.

Freundliche Grüße
Stefan Ihli
Gast

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Gast »

Hallo,
ich melde mich bei Ihnen, um heraus zu finden, ob ein Ehenichtigkeitsverfahren in meinem Fall möglich ist. Ich schildere Ihnen einfach mal meinen Fall. Ich habe meinen derzeitigen Ex-Mann im Oktober 02 kennen gelernt und er hat mich ein Jahr später gefragt, ob ich ihn heiraten möchte. Ich habe ja gesagt. Wir haben dann im Dezember 03 standesamtlich geheiratet und ich bin kurz darauf schwanger geworden. Aus diesem Grund (ich wollte nicht mit einem dicken Bauch kirchlich heiraten) haben wir die kirchliche Hochzeit auf ein Jahr danach verschoben. Nun, unsere Tochter war geboren, mein derzeitiger Mann bekam als Lehrer eine Festanstellung an einer Schule im Februar und im Juli 05 haben wir kirchlich geheiratet. Unsere Beziehung wurde jedoch immer schlechter, im Oktober 05 teilte er mir dann mit (nach langem Drängen), dass er nicht wüsste, ob er mich noch lieben würde. Es wurde immer schlimmer und im März´06 (nach noch längerem Drängen) gestand er mir dann, dass er seit September 05 eine andere hätte (seine Arbeitskollegin, die er seit Februar 05 kannte und mit der er eine Fahrgemeinschaft seit September 05 gründete). Nun, ich bin mit unserer Tochter nach kurzer Zeit ausgezogen und zwei Wochen später wurde seine Arbeitskollegin von ihm schwanger. Mittlerweile ist deren Sohn ein 3/4 Jahr alt und sie wohnen zusammen. Ich habe ebenfalls eine glückliche Beziehung und möchte gerne in Erfahrung bringen, ob es möglich ist, die Ehe, die am 9.Mai´07 geschieden wurde, auch kirchlich annuliert werden kann. Ich gehe einfach davon aus, dass mein Exmann nicht den Mumm hatte mir zu sagen, dass er mich eigentlich am liebsten gar nicht mehr kirchlich heiraten wollte. Ich möchte gerne die Annulierung der kirchlichen Ehe, da ich momentan ein sehr schlechtes Gewissen habe, wenn ich zur Kirche gehe und weil ich mir zudem bei einer erneuten Heirat gerne den kirchlichen Segen für die Ehe wünsche. Mein Exmann würde einem Ehenichtigkeitsverfahren zustimmen.
Können Sie mir weiter helfen?
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Am Anfang sollen Sie einen zustaendigen Offizialat waehlen. Er wird sich genau mit Ihrer Ehesache beschaeftigen. Ich kann Ihnen sagen, dass Sie es machen sollen. Bei Ihrer Sache sehe ich Ausschluss der Ehe seitens Ihres Mannes (simulatio totalis)oder Ausschluss der Einheit auch seitens Ihres Mannes (can. 1101 Paragraf 2 CIC; simulatio partialis).

Wenn es um simulatio totalis geht, sollen Sie beweisen, dass Ihr Mann die Ehe nicht schliessen wollte. Dabei ist wichtig, dass Ihr Mann des bewusst war, dass er keine richtige Ehe geschlossen hat. Weiter wenn es Probleme gab, versuchte Ihr Mann sie nicht loesen. Es ist nicht genug, wenn Ihr Mann sagen wird, dass er Sie geheiratet hat, denn Sie ein Kind hatte, wirklich wollte er die Ehe nicht schliessen. Indem wir ueber simulatio partialis schreiben, dann sollen Sie beweisen, dass zwar Ihr Mann die Ehe schliessen wollte, aber er wollte keine Einheit (er kannte eine Frau, er hatte ein Kind).

Also schliesst Ihr Mann die Ehe oder wesentliche Eigenschaft waehrend Ehe aus. Sie sollen welche Zeugen angeben. Es wird auch gut sein, dass Ihr Mann dem zustimmen wird. Das ist auch Beweis. Jedoch geht es immer um die Wahrheit. Man darf nicht luegen um positiven Urteil zu bekommen.
Gast

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Gast »

Hallo,

ich habe generell zu diesem Verfahren eine Frage: ich habe im September 1998 einen Mann geheiratet, der Katholik ist, zu diesem Zeitpunkt aber aus der Kirche ausgetreten war. Ich selber bin evangelisch. Diese Ehe ist in die Brüche gegangen und wurde geschieden. Vor der Scheidung ist mein damaliger Mann aber wieder in die Kriche eingetreten und hat sogar ein Patenamt übernommen. Kann man in diesem Fall davon ausgehen, dass die Abkehr von der katholischen Kirche gar nicht so gemeint war und könnte man diese Ehe formell für nichtig erkären lassen, wiel die Formpflicht für meinen Ex-Mann ja eigentlich bestanden hätte? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Wenn Ihr Ehemann aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, und dann hat Er die Ehe mit Ihnen geschlossen, war Er zur Formpflicht nicht verpflichtet. Jedoch soll Er in einen kompetenten Offizialat gehen, um naechste Informationen zu bekommen, ob es ueberhaupt eine Chance gibt, Ehenichtigkeitserklaerung zu fuehren.
Patra Hofer

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Patra Hofer »

Thema: Ausschluss der Unauflöslichkeit der Ehe

Die katholische Kirche sieht doch die Ehe als unauflöslichlich an, auch wenn man vom Ehepartner betrogen und verlassen wurde. Umgekehrt kann man doch nur an das gebunden sein, was man vor Gott versprochen hat. Mir war zwar bei Eheschließung die Lehre der katholischen Kirche bekannt, wollte mich aber nicht auch für den Fall binden, dass ich verlassen werde. Von einem Keuschheits- und Zölibatsgelübde, dass ich für den Fall des Verlassenwerdens abgeben muss, hat mir bei der Ehevorbereitung niemand was gesagt. Wird wirklich von der katholischen Kirche mein Eheversprechen so interpretiert, dass ich das Alleinbleiben versprochen habe? Ich kann definitiv sagen, dass ich dies nicht getan habe. So eine Erklärung würde doch kein vernünftiger Mensch abgeben.

Ich bin der Meinung, dass ich die Unauflöslichkeit der Ehe, so wie sie die katholische Kirche sieht, aktiv ausgeschlossen habe. Meinem Ehemann habe ich die Treue versprochen, nicht aber einem Eheband. (Wie kann man ein Eheband heiraten? komische Vorstellung)

Wie ist Ihre kirchenrechtliche Einschätzung?
Stefan Ihli

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Stefan Ihli »

Sehr geehrte Frau Hofer,

die Katholische Kirche erlaubt durchaus die Trennung vom Ehepartner, falls das Zusammenleben u. a. im Hinblick auf Gefahren für Leib und Leben nicht mehr erträglich ist. Allerdings erwartet sie vor dem Hintergrund der Lehre der Unauflöslichkeit der Ehe dann in der Tat, dass die Ehepartner sich weiterhin an das einmal vor Gott gegebene Eheversprechen halten und nicht mehr heiraten. Es wird auch zunächst einmal davon ausgegangen, dass jeder, der kirchlich heiratet, die Absicht hat, eine solche Ehe einzugehen, wie es die Kirche lehrt. Wenn Sie aber bei Ihrer Heirat - wie Sie schreiben - willentlich die Unauflöslichkeit Ihrer Ehe für den Fall der Untreue Ihres Partners ausgeschlossen haben, konnte keine gültige Ehe zustandekommen, da kein Konsens geleistet wurde, wie ihn die kirchliche Ehelehre vorsieht. Dies kann in einem Verfahren festgestellt werden, wenn Sie ein entsprechendes Zeugenangebot machen können. Sie sollten also die Möglichkeit eines Beratungsgespräches bei einem Offizialat in Anspruch nehmen.
Robert Henke

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Robert Henke »

Bei uns in der Kirche (Erzbistum Freiburg) habe ich einen Flyer gesehen in dem als Alternative zu einer sakramentalen Eheschließung auch eine Segnung durch den Pfarrer angeboten wird, wenn man (noch) nicht sakramental heiraten möchte. Ich habe 1995 kirchlich geheiratet. Damals wurde mir diese Alternative nicht angeboten. Ich mußte also sakramental heiraten einschließlich der aufoktroierten Unauflöslichkeit der Ehe auch für den Fall des unverschuldeten Verlassenwerdens. Hätte ich diese Alternative 1995 gehabt, hätte ich niemals eine volle Eheschließung vorgenommen, da ich die Haltung der kath. Kirche unmöglich fand und finde auch unschuldig Geschiedene zum Alleinsein zu verpflichten. Meine Ehe ist nun gescheiter.

Kann meine frühere Ehe annuliert werden?
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