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Scheidung eines kirchlichen Angestellten?

Verfasst: Sonntag 28. Februar 2010, 19:50
von katjes1210
Eigentlich ist doch eine Scheidung für die Kirche kein Problem. Es wird nur dann ein Problem, wenn man eine zweite Ehe eingehen will, oder? Das würde für mich bedeuten, dass sich z.B. ein Pastoralreferent scheiden lassen kann, ohne dass er was von der Kirche zu befürchten hätte, oder? Er darf nur nicht wieder heiraten. Hab ich das richtig verstanden?

Re: Scheidung eines kirchlichen Angestellten?

Verfasst: Montag 1. März 2010, 11:22
von Arletta Bolesta
Guten Tag,
zu Beginn soll man sagen, dass wir von Katholiken sagen. Natuerlich, wenn z.B. eine Person eine Zivilehe geschlossen hat, dann darf sie spaeter kirchliche Ehe schliessen, man soll nur beachten, ob sie alle Pflichte z.B. gegenueber Kindern von dieser Zivilehe erfuellt.

Aber wir sollen auch wissen, dass es nicht ganz egal ist, ob ein Katholik nur Zivilehe geschlossen hat, oder nicht. Kirche interessiert sich auch fuer geistige Ebene, also nicht nur fuer die rechtliche, mit anderen Woertern ist die geistige Stellung von einem Katholiken in der Kirche auch fuer die Kirche wichtig, und solche Person, die Zivilehe geschlossen hat, darf nicht z.B. Kommunion empfangen.

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta

Re: Scheidung eines kirchlichen Angestellten?

Verfasst: Montag 1. März 2010, 17:50
von Wiebke
Ähm, das mag zwar sein, war ja aber wohl nicht die Frage...

Da hier keiner mit echter Ahnung antwortet, versuche ich's mal mit Textexegese:
Nach cann. 1151-1153 CIC darf ein Ehegatte das eheliche Zusammenleben nur aufheben, wenn ein "rechtmäßiger Grund" ihn davon entschuldigt. Dieser rechtmäßige Grund muss dann von der zuständigen "kirchlichen Autorität" (Ehebruch, can. 1152 CIC) bzw. vom "Ortsordinarius" (sonst. Gründe, can. 1153 CIC) festgestellt sein.

Man könnte dem Pastoralreferenten also logischerweise vorwerfen, dass er sich ohne kirchliches Ehetrennungsverfahren getrennt hat.