Dauer Ehenichtigkeitsverfahren 2. Instanz
Verfasst: Dienstag 23. Februar 2010, 12:09
Hallo,
ich möchte mich erkundigen, wielange ein Verfahren in der 2. Instanz dauern kann??
Ich habe ein Ehenichtigkeitsverfahren (July 2007) wegen gewollter Kinderlosigkeit meiner Exfrau beantragt. In der ersten Instanz habe ich leider verloren, obwohl im Urteil selbst durchaus vermerkt war, dass das Gericht sehrwohl sich meiner Sichtweise anschliessen kann, aber leider ich keine zwei Zeugen aufbringen konnte, welche meine Aussagen bestätigten (wichtige Aussagen meiner neuen Ehefrau und unseres Pflegekindes haben leider nicht geholfen). Meine Familie, sprich meine Cousine und meine Freunde, ja sogar selbst meine Mutter hat sich leider geweigert (obwaohl sie es hätten können), mit dem Hinweis damit nichts zu tun haben zu wollen sprich auch noch Kontakt mit meiner Exfrau zu haben und somit nicht zwischen die Fronten zu geraten (toll, so eine Familie, oder??).
Das Urteil ist im Sep. 2008 ergangen, im Okt 2008 habe ich Widerspruch beim Erzbistum eingelegt, im Jan. 2009 konnte ich einen Arbeitskollegen finden, der zumindest eine zufällige Begebenheit beschreiben konnte. Die Zeugenvernehmung war im März 2009, die Einwende des Ehebandverteidigers (hat mir sogar indirekt Tips gegeb was selbst er anerkennt) habe ich im Juni 2009 erhalten (mit sofortiger Erwiderung meinersseits). im Sep 2009 habe ich mich beim Erzbistum nach dem Sachstand erkundigt. Antwort, die Akten sind zur Urteilsfindung im Umlauf.... bis heute Ende Feb 2010 habe ich dann nichts mehr gehört... Ich wollte daher einmal in diesem Forum nachfragen.. ob es Richtlinien gibt, wielange so eine 2. Instanz dauern sollte (nun sind es ja schon 1,5 Jahre + 1 Jahr 1. Instanz)???
Eine weitere Frage wäre, wie geht es weiter falls ich doch nun die 2. Instanz gewinne? Wie läuft das Verfahren der 3. Instanz und wie lange kann so etwas dauern???
Vielen Dank fürs Lesen und die evtl. Antworten.
ich möchte mich erkundigen, wielange ein Verfahren in der 2. Instanz dauern kann??
Ich habe ein Ehenichtigkeitsverfahren (July 2007) wegen gewollter Kinderlosigkeit meiner Exfrau beantragt. In der ersten Instanz habe ich leider verloren, obwohl im Urteil selbst durchaus vermerkt war, dass das Gericht sehrwohl sich meiner Sichtweise anschliessen kann, aber leider ich keine zwei Zeugen aufbringen konnte, welche meine Aussagen bestätigten (wichtige Aussagen meiner neuen Ehefrau und unseres Pflegekindes haben leider nicht geholfen). Meine Familie, sprich meine Cousine und meine Freunde, ja sogar selbst meine Mutter hat sich leider geweigert (obwaohl sie es hätten können), mit dem Hinweis damit nichts zu tun haben zu wollen sprich auch noch Kontakt mit meiner Exfrau zu haben und somit nicht zwischen die Fronten zu geraten (toll, so eine Familie, oder??).
Das Urteil ist im Sep. 2008 ergangen, im Okt 2008 habe ich Widerspruch beim Erzbistum eingelegt, im Jan. 2009 konnte ich einen Arbeitskollegen finden, der zumindest eine zufällige Begebenheit beschreiben konnte. Die Zeugenvernehmung war im März 2009, die Einwende des Ehebandverteidigers (hat mir sogar indirekt Tips gegeb was selbst er anerkennt) habe ich im Juni 2009 erhalten (mit sofortiger Erwiderung meinersseits). im Sep 2009 habe ich mich beim Erzbistum nach dem Sachstand erkundigt. Antwort, die Akten sind zur Urteilsfindung im Umlauf.... bis heute Ende Feb 2010 habe ich dann nichts mehr gehört... Ich wollte daher einmal in diesem Forum nachfragen.. ob es Richtlinien gibt, wielange so eine 2. Instanz dauern sollte (nun sind es ja schon 1,5 Jahre + 1 Jahr 1. Instanz)???
Eine weitere Frage wäre, wie geht es weiter falls ich doch nun die 2. Instanz gewinne? Wie läuft das Verfahren der 3. Instanz und wie lange kann so etwas dauern???
Vielen Dank fürs Lesen und die evtl. Antworten.