Katholische Hochzeit nach Scheidung aus nichtkirchlicher Ehe
Verfasst: Mittwoch 20. Januar 2010, 07:16
Liebes Forum.
Ich wurde im Jahr 2007 von meiner Frau geschieden. Wir hatten 1995 NUR STANDESAMTLICH geheiratet, da wir den damaligen Schwierigkeiten für eine katholische Hochzeit aus dem Weg gehen wollten, weil meine Frau evangelisch war.
Eine evangelische Trauung wäre möglich gewesen, aber das wollte ich damals nicht.
Nach schwierigen Lebensphasen habe ich nun endlich die große Liebe meines Lebens gefunden. Wir haben im Dezember 2009 standesamtlich geheiratet, aber ich möchte meine Frau nun auch unbedingt vor den Traualtar führen. Sie war noch nie verheiratet ( ist also nicht vorbelastet ).
Bei der EIngabe in unserem Pfarramt, gibt es jedoch Probleme. Der amtierende Pfarrer ist der Meinung, die Sache kirchenrechtlich prüfen lassen zu müssen und hat gemeint, wenn meine erste Frau katholisch gewesen wäre, dürfte ich jetzt sowieso nicht mehr kirchlich heiraten, unabhängig davon, dass wir damals ja gar nicht kirchlich geheiratet haben, sondern nur standesamtlich.
Nun meine Frage: Kann das sein? Was sagt das Kirchenrecht dazu? Gibt es dazu einen eindeutigen Pragraphen?
Ich bitte dringend um Hilfe, die Sache macht und Kopfschmerzen und schlaflose Nächte.
Danke.
Ich wurde im Jahr 2007 von meiner Frau geschieden. Wir hatten 1995 NUR STANDESAMTLICH geheiratet, da wir den damaligen Schwierigkeiten für eine katholische Hochzeit aus dem Weg gehen wollten, weil meine Frau evangelisch war.
Eine evangelische Trauung wäre möglich gewesen, aber das wollte ich damals nicht.
Nach schwierigen Lebensphasen habe ich nun endlich die große Liebe meines Lebens gefunden. Wir haben im Dezember 2009 standesamtlich geheiratet, aber ich möchte meine Frau nun auch unbedingt vor den Traualtar führen. Sie war noch nie verheiratet ( ist also nicht vorbelastet ).
Bei der EIngabe in unserem Pfarramt, gibt es jedoch Probleme. Der amtierende Pfarrer ist der Meinung, die Sache kirchenrechtlich prüfen lassen zu müssen und hat gemeint, wenn meine erste Frau katholisch gewesen wäre, dürfte ich jetzt sowieso nicht mehr kirchlich heiraten, unabhängig davon, dass wir damals ja gar nicht kirchlich geheiratet haben, sondern nur standesamtlich.
Nun meine Frage: Kann das sein? Was sagt das Kirchenrecht dazu? Gibt es dazu einen eindeutigen Pragraphen?
Ich bitte dringend um Hilfe, die Sache macht und Kopfschmerzen und schlaflose Nächte.
Danke.