Eheanullierung

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kiwi

Eheanullierung

Beitrag von kiwi »

Hallo

Ich hätte da mal ein paar Fragen zur Eheanullierung...

Vor einem Jahr habe ich mich von meinem Mann getrennt und wir leben z.Z
im Trennungsjahr.
Seit eineigen Monaten habe ich einen neuen Patner und wir möchten in der Zukunft
irgendwann gerne heiraten.
Meinen ( Noch- ) Mann und ich haben 2003 geheiratet. Schon vor der Ehe stellte sich raus dass er Zeugungunfähig
ist. Um eine künstliche Befruchtung von der KK bezahlt zu bekommen haben wir geheiratet.
Der kirchliche Trauung hat er nur mir zu liebe zugestimmt, er selber ist weder getauft, noch gläubig.

Wir haben keine leiblichen Kinder bekommen aber zwei Kinder vom Jugendamt vermittelt bekommen.
Ich wollte sie gerne Taufen lassen, er ist gegen Taufe, da er ja nicht gläubig ist.

Nun meine Frage:
Hat eine Anullierung der Ehe ausicht auf erfolg?
Wie leite ich so einen Vorgang ein?
Muss ich vorher zivil geschieden sein?
Reichen die oben gennanten Gründe aus?
Worauf muss ich achten?
Tips??

Vielen Dank
Kiwi
Kiwi

Eheanullierung

Beitrag von Kiwi »

Ach, noch eine Frage...

Wie lange dauert so ein Verfahren und kann ich danach nochmals kirchlich heiraten?
Admin
Administrator
Beiträge: 13
Registriert: Freitag 12. September 2008, 23:46
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Re: Eheanullierung

Beitrag von Admin »

Unfruchtbarkeit ist, jedenfalls sofern sie dem anderen Ehepartner vor der Heirat bekannt war, an sich kein Grund für eine Nichtigerklärung der Ehe. Sie könnte in Zusammenhang stehen mit einem willensmäßigen Ausschluss von Nachkommenschaft aus der Ehe, was dagegen relevant wäre. Dies scheint mir hier aber aufgrund der Aufnahme von Pflegekindern eher nicht vorzuliegen. Daneben könnten natürlich noch andere Nichtigkeitsgründe vorliegen, die sich aber aus der Schilderung nicht ergeben.
Allerdings wäre eine Eheauflösung möglich, da Ihr Mann ungetauft ist und halbchristliche Ehen nach dem sogenannten "Privilegium Petrinum" durch den Papst aufgelöst werden können. In diesen Fällen werden die nötigen Vorermittlungen vor Ort in Deutschland durchgeführt, dann aber wird die Akte zur Entscheidung nach Rom übersandt. Alles in allem sollten Sie zumindest mit einer Dauer von einem Jahr kalkulieren.
BrunoKaiser
Beiträge: 4
Registriert: Dienstag 19. Oktober 2010, 06:49
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Re: Eheanullierung

Beitrag von BrunoKaiser »

Ein neuer Partner ist bei egal ob potentiell annulierbarer oder nicht annulierbarer Ehe ein Ehebruch. Der Ehebruch ist zu bereuen, zu beichten und wieder gut zu machen. Jesus, unser Herr und Heiland, hat der Ehebrecherin gesagt, daß er sie nicht verurteilt, aber daß sie hingehen sollte und nicht mehr sündigen sollte. Das gilt auch, wenn die Ehe potentiell annulierbar ist, denn solange die Ehe nicht als ungültig erklärt ist, gilt sie als gültig. Jesus hat nicht gesagt, er verurteile die Ehebrecherin nicht und sie solle ihre Ehe annulieren lassen. Den Ehebruch bereuen, beichten und wieder gut machen impliziert, daß man den neuen Partner losläßt - Leben in Enthaltsamkeit und Keuschheit ist Pflicht aller Christen vor der Ehe und außerhalb der Ehe - und vom Ehepartner seine Verzeihung erbittet und versucht zu ihm zurückzukehren.


Folgende Abschnitte aus dem zweiten Vatikanischen Konzil sind hilfreich für die Betrachtung der Dinge:

Gaudium et Spes

48. Die Heiligkeit von Ehe und Familie
Diese innige Vereinigung als gegenseitiges Sichschenken zweier Personen wie auch das Wohl der Kinder verlangen die unbedingte Treue der Gatten und fordern ihre unauflösliche Einheit (2).

49. Die Eheliche Liebe
Mehrfach fordert Gottes Wort Braut- und Eheleute auf, in keuscher Liebe ihre Brautzeit zu gestalten und in ungeteilter Liebe ihre Ehe durchzuhalten und zu entfalten (10).

Quelle: http://overkott.dyndns.org:8080/konzil/ ... l="Gaudium et Spes"
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