Arbeitsrechtliche Konsequenzen?

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harry&berta
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Arbeitsrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von harry&berta »

Mein/e Partner/Partnerin ist in exponierter Stellung in einer deutschen Diözese leitend tätig. Er/sie ist nicht verheiratet. Ich selber, nicht im Kirchendienst befindlich, bin katholisch verheiratet, aber einvernehmlich getrennt von meinem Ehepartner/meiner Ehepartnerin lebend.
Frage: Welche Konsequenzen hat unsere Beziehung (wir haben aktuell nicht vor zusammen zu ziehen oder zu heiraten, aber uns am Wochenende oder im Urlaub zu treffen) kirchenrechtlich auf das Arbeitsverhältnis meines/r Partners/Partnerin. Konkret: Müssen wir unsere Beziehung vor der Welt geheim halten oder ist sie unter den gegebenen Umständen von der katholischen Kirche toleriert, geduldet, akzeptiert und können wir uns deshalb auch öffentlich miteinander zeigen?
Engelbert FRANK

Re: Arbeitsrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Engelbert FRANK »

Nach der von den katholischen Erzbischöfen/Bischöfen in der Bundesrepublik Deutschland am 22.09.1993 erlassenen "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" wird von den katholischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern erwartet, dass sie "die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten" (Art. 4 Abs. 1). Wird gegen diese Grundsätze verstoßen, kann das nach der Grundordnung tatsächlich ein Kündigungsgrund sein (Art. 5 Abs. 2). Eine Kündigung kommt jedoch nur als letzte Maßnahme in Betracht, wenn dem Verstoß nicht auf andere Weise zu begegnen ist, zum Beispiel mit klärenden Gesprächen (Art. 5 Abs. 1).

Ich meine, Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin müssen sich (zunächst jeder für sich und dann auch gemeinsam) entscheiden, ob Sie etwas tun wollen, was nicht mit der Sittenlehre der katholischen Kirche übereinstimmt. Vor dieser Entscheidung stehen Sie ja nicht nur im Blick auf eine mögliche Kündigung (zu der es natürlich nur dann kommen kann, wenn das sittenwidrige Verhalten anderen bekannt wird), sondern auch im Blick auf Ihr Gewissen; zumal sich ein schlechtes Gewissen auch negativ auf die berufliche Leistung Ihres Partners/Ihrer Partnerin und auf die Qualität Ihrer Beziehung auswirken kann.

Es kann Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen, wenn Sie sich bei einem katholischen Kirchengericht (auch Erzbischöfliches/Bischöfliches Offizialat oder Konsistorium genannt) daraufhin beraten lassen, ob Ihre erste, inzwischen zerbrochene Ehe aus der Sicht der katholischen Kirche überhaupt gültig (rechtswirksam) geschlossen wurde und Sie kirchlich lebenslang an Ihren Mann bindet. Wenn Sie sich am kirchlichen Gericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart (Bischöfliches Offizialat Rottenburg) informieren wollen, können Sie bei mir anrufen unter der Nummer 07472 169-525 oder mir schreiben (Bischöfliches Offizialat, Engelbert FRANK, Postfach 9, 72101 Rottenburg am Neckar). Sie finden uns auch im Internet unter http://recht.drs.de (Menüpunkt "Bischöfliches Offizialat").
harry&berta
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Re: Arbeitsrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von harry&berta »

Wir ringen seit Monaten weiter um unsere Beziehung. Sie Schreiben in Ihrer Antwort, dass sich "ein schlechtes Gewissen auch negativ auf die berufliche Leistung Ihres Partners/Ihrer Partnerin und auf die Qualität Ihrer Beziehung" auswirken könnte. Dieses schlechte Gewissen ist als dunkler Schatten immer wieder da. Nun sind wir zu dem schwer wiegenden Entschluss gekommen, auf den geschlechtlichen Vollzug unserer Beziehung zu verzichten. Als geringeres Übel zu einer sonst wohl unausweichlichen Trennung. Da es uns wichtig ist uns innerhalb der Normen des Kirchenrechts zu bewegen. Steht diese Entscheidung dann im erforderlichen Einklang mit der katholischen Sittenlehre? Muss diese Entscheidung jemanden gegenüber erklärt werden?
Engelbert FRANK

Re: Arbeitsrechtliche Konsequenzen?

Beitrag von Engelbert FRANK »

Wenn Sie als geschiedene Katholikin mit dem Mann, mit dem Sie befreundet sind, keine Ehe (zivil) schließen und sich darum bemühen, mit ihm in Enthaltsamkeit zu leben, sind Sie im Einklang mit der Ordnung der katholischen Kirche. Sie können dann auch die Sakramente empfangen. Falls Sie in der Beichte danach gefragt werden, wie Sie miteinander leben, würde ich antworten - ansonsten sind Sie darüber niemandem Rechenschaft schuldig. Wichtig ist allerdings, dass Sie in Ihrer Umgebung kein Ärgernis erregen, das heißt, dass Sie nicht den Eindruck erwecken, Sie würden wie Mann und Frau leben (was Sie ja in Wirklichkeit nicht tun).

Auch wenn Sie sich für ein enthaltsames Leben entschieden haben, halte ich es für sinnvoll, dass Sie sich bei einem katholischen Kirchengericht (auch Erzbischöfliches/Bischöfliches Offizialat oder Konsistorium genannt) darüber beraten lassen, ob Ihre erste Ehe aus der Sicht der katholischen Kirche überhaupt gültig (rechtswirksam) geschlossen wurde und Sie kirchlich lebenslang an Ihren Mann bindet.


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Dienstag 13. April 2010, 14:06.
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