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keine kirchliche Trauung eines kath. Mitarbeiters

Verfasst: Sonntag 8. November 2009, 12:04
von hilde
Hallo,

ich möchte gerne im nächsten Jahr heiraten. Ich bin als Leitung eines kath. Kindergartens beschäftigt; mein Lebensgefährte ist schon vor unserer Zeit aus der katholischen Kirche ausgetreten. Ich arbeite sehr gerne in meiner jetzigen Einrichtung und würde ungern gehen. Allerdings möchten wir nicht kirchlich heiraten, da das doch von seiten meines Lebenspartners eine Lüge darstellen würde. Ich würde mich nicht wohlfühlen wenn wir vor dem Altar stehen und er gar nicht an das glaubt was er sagt. Das ginge dann gegen meine christlichen Vorstellungen.Wie sieht hier die Rechtsgrundlage aus? ich habe auch schon gehört, dass es Unterschiede zwischen den Erzdiözesen Rottenburg und Freiburg gibt. Ich bin im Bereich Freiburg tätig und da ist es wohl schwieriger. Kennt jemand ähnliche Fälle? Würde mich freuen wenn mir jemand einen Rat geben könnte.

Re: keine kirchliche Trauung eines kath. Mitarbeiters

Verfasst: Sonntag 8. November 2009, 22:06
von Wiebke
Wieso wäre eine kirchliche Trauung eine Lüge? Für eine Trauung mit einem Ausgetretenen brauchst du ohnehin nach can. 1071 § 1 Nr. 4 CIC eine besondere Erlaubnis vom Bischof.
Damit ist dann auch ganz offiziell festgehalten, dass dein Verlobter nicht katholischen Glaubens ist, und der Pfarrer wird dann natürlich den Gottesdienst (i.d.R. Wortgottesdienst) so gestalten, dass er nicht Dinge zu sagen hätte, die offensichtlich nicht aufrichtig wären.
Ich hab aber keine Ahnung, ob es in deinem Bistum bei einer solchen Trauerlaubnis Schwierigkeiten geben könnte; vielleicht hat ja jemand anders hier damit Erfahrung.