Kündigung bei Wiederheirat?

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sichris

Kündigung bei Wiederheirat?

Beitrag von sichris »

Hallo, ich bin evangelisch und geschieden. Meine damalige Ehe war mit einem evangelischen Partner und wurde sowohl standesamtlich als auch kirchlich geschlossen.
Nun arbeite ich an einer kath. Schule als Religionslehrerin (evangelischer Reliunterricht).
Ich habe einen neuen Lebenspartner, was auch kein Problem darstellt...nur ist meine Frage: Dürfte ich meinen Lebenspartner (evangelisch, verwitwet) heiraten oder wäre dadurch eine Kündigung gerechtfertigt? Laut Innerkirchlicher Dienstordnung etc...???
Engelbert FRANK

Re: Kündigung bei Wiederheirat?

Beitrag von Engelbert FRANK »

Nach der von den katholischen Erzbischöfen/Bischöfen in der Bundesrepublik Deutschland am 22.09.1993 erlassenen "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" wird von nichtkatholischen christlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern erwartet, dass sie "die Wahrheiten und Werte des Evangeliums achten und dazu beitragen, sie in der Einrichtung zur Geltung zu bringen" (Art. 4 Abs. 2). "Sie dürfen in ihrer persönlichen Lebensführung und in ihrem dienstlichen Verhalten die Glaubwürdigkeit der Kirche und der Einrichtung, in der sie beschäftigt sind, nicht gefährden" (Art. 4 Abs. 4). Wird gegen diese Grundsätze verstoßen, kann das nach der Grundordnung tatsächlich ein Kündigungsgrund sein (Art. 5 Abs. 2). Eine Kündigung kommt jedoch nur als letzte Maßnahme in Betracht, wenn dem Verstoß nicht auf andere Weise zu begegnen ist, zum Beispiel mit klärenden Gesprächen (Art. 5 Abs. 1).

Ich meine, Sie müssen sich entscheiden, ob Sie etwas tun wollen, was nicht mit der Sittenlehre der katholischen Kirche übereinstimmt. Vor dieser Entscheidung stehen Sie ja nicht nur im Blick auf eine mögliche Kündigung, sondern eventuell auch im Blick auf Ihr Gewissen. Es kann Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen, wenn Sie sich bei einem katholischen Kirchengericht (auch Erzbischöfliches/Bischöfliches Offizialat oder Konsistorium genannt) daraufhin beraten lassen, ob Ihre erste, inzwischen zerbrochene Ehe aus der Sicht der katholischen Kirche überhaupt gültig (rechtswirksam) geschlossen wurde und Sie kirchlich lebenslang an Ihren Mann bindet. Wenn Sie sich am kirchlichen Gericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart (Bischöfliches Offizialat Rottenburg) informieren wollen, können Sie bei mir anrufen unter der Nummer 07472 169-525 oder mir schreiben (Bischöfliches Offizialat, Engelbert FRANK, Postfach 9, 72101 Rottenburg am Neckar). Sie finden uns auch im Internet unter http://recht.drs.de (Menüpunkt "Bischöfliches Offizialat").
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