Nochmal ich - Betreff Zusammenziehen

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Shandark

Nochmal ich - Betreff Zusammenziehen

Beitrag von Shandark »

Hallo, ich hatte die Frage gestellt, mit dem unehelichen Kind....
Meine Frage auf eure Antwort:
Muss ich mit Konsequenzen rechnen, wenn ich mit meinem Freund zusammenziehe?
Muss ich das dem Arbeitgeber melden? .....
Menno, warum ist das alles so kompliziert?!!
Danke.....
Stefan Ihli

Re: Nochmal ich - Betreff Zusammenziehen

Beitrag von Stefan Ihli »

Hallo! Eine Meldepflicht besteht sicher nicht. Die uneheliche Beziehung könnte dann zu einem Problem werden, wenn diese dem Dienstgeber auf anderem Wege bekannt wird und ggf. auch für Verärgerung in der Gemeinde sorgt. Die "Grundordnung des kirchlichen Dienstes", die Rechtsgrundlage für kirchliche Dienstverhältnisse, nennt als Kündigungsgrund direkt (neben anderem) zwar nur kirchenrechtlich ungültige Ehen. Von Mitarbeitern im erzieherischen Bereich wird aber auch die Einhaltung der Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre gefordert. Ein dauerndes uneheliches Zusammenleben, gerade auch mit Kind, entspricht sicher nicht der kirchlichen Morallehre. Da Dienstgeber für erzieherische Mitarbeiter aber der einzelne Pfarrer ist, fragt sich, wie eng dieser die Vorschrift im konkreten Fall auslegt. Dies kann pauschal nicht beantwortet werden, denn wie der einzelne Pfarrer darauf reagieren wird, wenn er Kenntnis von der unehelichen Beziehung erlangt, wird von seiner allgemeinen Einstellung und von den jeweiligen Umständen des Falles abhängen. In einer derartigen Situation wird aber vor einer Kündigung zunächst einmal auf eine Heirat gedrängt werden, soweit diese kirchenrechtlich möglich ist. Fragen Sie sich: Wollen Sie dauernd eine quasi heimliche Beziehung pflegen? Ist eine Heirat für Sie als Ausweg absolut ausgeschlossen? Wie stehen Sie zu Ihrem Pfarrer als Dienstgeber? Ist ein vertrauensvolles Gespräch mit ihm denkbar, um seine Haltung abzuklären?
Alexandra Maurer

Re: Nochmal ich - Betreff Zusammenziehen

Beitrag von Alexandra Maurer »

Hallo zusammen, ich bin in einer etwas verzwickten Situation. Mein Freund und ich würden gerne heiraten. Er ist katholisch und ich evangelisch. Das Problem ist, ich würde gerne in einer evangelischen Kirche heiraten und er hätte damit auch kein Problem. Aber!!! Er ist katholischer Religionslehrer, Pfarrgemeinderatsvorsitzender und Fortbildungsbeauftragter der (Erz-)Diozöse Mainz. Welche Konsequenzen bezüglich seiner jeweiligen Tätigkeiten könnte das haben, wenn wir evangelisch heiraten? Danke schon mal im Voraus.
Stefan Ihli

Re: Nochmal ich - Betreff Zusammenziehen

Beitrag von Stefan Ihli »

Damit die Heirat auch für den Rechtsbereich der katholischen Kirche gültig ist (und Ihr Partner keine Probleme bekommt), muss ein Gespräch mit dem katholischen Pfarrer stattfinden, der dabei das sogenannte "Ehevorbereitungsprotokoll" aufnimmt, ein Formular mit den wesentlichen Personendaten. Damit muss dann ein Antrag auf Befreiung von der Formpflicht (d. h. der Pflicht für Katholiken, katholisch zu heiraten) beim Bischöflichen Ordinariat gestellt werden. Damit das geschehen kann, muss Ihr Partner auf diesem Formular versprechen, alles ihm Mögliche zu tun, dass die Kinder aus Ihrer Ehe katholisch getauft werden - das kann im Endeffekt auch bedeuten, dass Sie nach reiflicher Überlegung die Kinder dann doch evangelisch taufen und Ihr Partner sich bei der religiösen Kindererziehung mit einbringt.


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Donnerstag 18. Dezember 2008, 01:06.
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