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Mit dem Heiratsantrag überrumpelt

Verfasst: Freitag 9. Oktober 2009, 13:24
von Sabine
Guten Tag
Ich habe eine Frage zum Eherecht. Wenn ich beim Heiratsantrag spontan "ja" gesagt habe und mich dann verpflichtet gefühlt habe, auch weiter bei meinem "ja" zu bleiben, habe ich dann gültig geheiratet? Ich meine, ich habe die Person geliebt, habe die Ehe aber eigentlich nicht wirklich gewollt, sondern wollte einfach nur meinem Partner halten und nicht verlieren. Außerdem hatte ich meine gewohnte Arbeit, meine Freunde und alles aufgegeben für meinen Freund. Da konnte ich nicht "nein" sagen, ich hätte zu viel verliert. Nun ist die Ehe gescheitert und ich frage mich, ob ein Eheverfahren Sinn macht. (Wir haben auch Kinder)

Re: Mit dem Heiratsantrag überrumpelt

Verfasst: Samstag 10. Oktober 2009, 09:30
von Arletta Bolesta
Guten Morgen,
erstens sollen Sie ernst und ehrlich antworten, ob Sie die Ehe mit diesem Mann schliessen wollten. Wenn ja, dann ist es schwierig sagen, dass Sie die Eheschliessung ausgeschlossen haben.

Sie haben geschrieben, dass Sie den Mann geliebt haetten - und bei dem Ausschluss der Ehe gibt es so, dass eine Person, die Ehe aussgeschlossen hat, hat eine andere Person, die sie geheiartet hat, nicht geliebt.
Sie schreiben auch: wenn Sie den Mann nicht geheiratet haetten, dann wuerden Sie zu viel verlieren. Das kann natuerlich eine Ursache fuer den Ausschluss der Ehe sein, aber wir sollen auch antworten, ob diese Ursache staerker als die Ursache fuer die Eheschliessung ist.

Ich kann Ihnen auch empfehlen, dass Sie in das zustaendiges Offizialat gehen sollen, besonders geht es um solches Ofifizialat, wo die Ehe geschlossen wurde, oder wo der Nichtklaeger (oder die Nichtklaegerin) wohnt. Dann koennen Sie in Ruhe diese Frage erklaeren, vielleicht geht es nicht um Ausschluss der Ehe sondern um eine andere Ursache fuer die Ehenichtigkeitserklaerung.

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta

Re: Mit dem Heiratsantrag überrumpelt

Verfasst: Donnerstag 22. Oktober 2009, 12:49
von Sabine
Danke für die Antwort. Als ich geheiratet habe, dachte ich dies auch deshalb tun zu müssen, um meinen Partner zu halten. Ich wollte ihn nicht verlieren. Außerdem war ich für diesen Mann in eine fremde Stadt gezogen, weit weg von daheim. Auch dieser Umzug war (neben meiner Erziehung) für mich schon ein so großer Schritt, dass ich zur Hochzeit auch nicht hätte "nein" sagen können. Außerdem wünschte/wollte mein Partner die Ehe, ich selbst hätte auch weiter ohne Trauschein mit ihm zusammenleben können.

Ist das nun ein Konsensmangel?

Re: Mit dem Heiratsantrag überrumpelt

Verfasst: Donnerstag 22. Oktober 2009, 12:57
von Sabine
Vielleicht sollte ich noch hinzufügen: Mein Partner hatte mir den Heiratsantrag damals beim "Liebesspiel" gemacht. Da hätte ich gar nicht "nein" sagen können. Hinterher, als mein Partner dann mit der Hochzeit "ernst" gemacht hat, fühlte ich mich an mein Ja-Wort gebunden (eben wegen meiner Erziehung und weil ich ihn nicht verlieren wollte). Nun sind wir geschieden, ich habe einen neuen Partner und ich überlege, ob es bei mir Gründe für ein Nichtigkeitsverfahren gibt

Re: Mit dem Heiratsantrag überrumpelt

Verfasst: Freitag 23. Oktober 2009, 13:41
von Arletta Bolesta
Guten Tag,
wenn Sie wirklich Ihren zukuenftigen Mann heiraten wollten, dann gibt es keinen Ausschluss der Eheschliessung, denn Sie wollten die Ehe schliessen.

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta

Re: Mit dem Heiratsantrag überrumpelt

Verfasst: Mittwoch 4. November 2009, 10:26
von schwabe
Hallo Sabine,
mich hat meine Exfrau mehr oder weniger gedrängt sie zu heiraten.
Erst meinte sie heiraten sei altmodisch, als ich ihr sagte, daß ich irgendwann auch kirchlich, standesamtlich heiraten wolle.
Als wir dann zusammen gezogen waren, hat sich ihre Meinung plötzlich geändert. Da konnte sie dann plötzlich nicht mehr mit mir in "wilder Ehe" zusammen leben. Und Sexualität war sowieso ausgeschlossen, solange wir nicht verheiratet sind.
Damals hätte mir schon ein Licht aufgehen sollen, aber ich habe in die Ehe eingewilligt. Aber nachdem wir verheiratet waren, ging das ganze Spiel in gleicher Weise weiter. Seit Sommer sind wir standesamtlich geschieden. Aber kirchlich sind wir ja immer noch verheiratet.

Im Moment überlege ich mir auch, ob ich ein Verfahren beantragen soll.

Gruß
Karl
Sabine hat geschrieben:Guten Tag
Ich habe eine Frage zum Eherecht. Wenn ich beim Heiratsantrag spontan "ja" gesagt habe und mich dann verpflichtet gefühlt habe, auch weiter bei meinem "ja" zu bleiben, habe ich dann gültig geheiratet? Ich meine, ich habe die Person geliebt, habe die Ehe aber eigentlich nicht wirklich gewollt, sondern wollte einfach nur meinem Partner halten und nicht verlieren. Außerdem hatte ich meine gewohnte Arbeit, meine Freunde und alles aufgegeben für meinen Freund. Da konnte ich nicht "nein" sagen, ich hätte zu viel verliert. Nun ist die Ehe gescheitert und ich frage mich, ob ein Eheverfahren Sinn macht. (Wir haben auch Kinder)

Re: Mit dem Heiratsantrag überrumpelt

Verfasst: Montag 5. April 2010, 14:05
von Arletta Bolesta
Guten Tag,,
Sie schreiben, dass Sie alles fuer Ihren Partner machen wuerden, auf diese Weise zeigen Sie, dass Sie jedoch auch Ehe gerade mit Ihm schliessen wollten. Beim Ausschluss der Eheschliessung muss man u.a. auf eine Frage antworten: welche Ursache staerker war: eine Ursache fuer den Ausschluss oder eine Ursache fuer die Eheschliessung. Nur wenn die erste Ursache staerker als die zweite war, kann man sagen, dass Sie die Ehe nicht schliessen wollten. Ich rate Ihnen auch, ins kompetente Offizialat zu gehen, um genau darueber zu sprechen.

Arletta Bolesta