Hallo,
ich lebe getrennt von meiner Frau und bin dadurch in der Lohnsteuerklasse I. Dies bedeutet, dass ich auch in der Kirchensteuer hochgestuft wurde. Kirchlich bin ich ja aber noch verheiratet. Da die katholische Kirche ja auf die Un- auflöslichkeit der Ehe pocht, müßte ich doch bei der Kirchensteuer nachwievor nach der Lohnsteuerklasse III besteuert werden, was bei mir immerhin ca. 40 EUR pro Monat ausmachen würde.
Einerseits werden wiederverheiratet Geschiedene von den Sakramenten ausgeschlossen, um laut Papst Johannes Paul II keine Irrungen und Wirrungen bei den Gläubigen über die Lehre der Unauflöslichkeit der Ehe hervorzurufen. Bei der Einziehung der Kirchensteuer wird aber auf diese Lehre keine Rücksicht genommen, sondern der höhere Betrag von den Gläubigen, die ohnehin zumeist mit Unterhaltzahlungen belastet sind, eingezogen. Für mich verhält sich hier die katholische Kirche widersprüchlich.
Gibt es hier eine Möglichkeit eine Reduzierung der Kirchensteuerzahlung zu erreichen?
Ralf Herder
Kirchensteuer
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Re: Kirchensteuer
Tatsache ist: Nach den geltenden Regelungen bemisst sich die Höhe der Kirchensteuer nur nach dem Einkommen (der zu bezahlenden Lohn- und Einkommenssteuer), also nicht nach der Stellung (den Rechten und Pflichten), die ein Kirchenmitglied innerhalb der Kirche hat. Davon unabhängig können Sie aber trotzdem bei der Bischöflichen Verwaltung Ihrer Diözese nachfragen, ob in Ihrem Fall (zum Beispiel weil Sie in einer finanziellen Notlage sind) ausnahmsweise eine Reduzierung der Kirchensteuer möglich ist.
Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Dienstag 13. April 2010, 14:11.
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