Katolische Kirche und Strafrecht

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RockTBaby

Katolische Kirche und Strafrecht

Beitrag von RockTBaby »

Hallo zusammen, ich hoffe, dass ich bei diesem Unterforum richtig bin.
Mir geht es darum, dass ich per sms von einer angestellten der Katholischen Kirche angedroht und massivst beleidigt worden bin. Am selben Tag, wo ich die Nachricht bekam, ging ich mit meinem Ehemann sowie mit einer Freundin zur Polizei, denn ich hatte Angst und habe Anzeige erstattet. Das war im April. Heute bekomme ich mit der Post einen Brief der Staatsanwaltschaft des Ortes wo diese Person wohnt, wo mir bestätigt wurde, wer Author der Nachricht war, kompletter Name etc. Die Staatsanwaltschaft verwies mich dann auf den privater Klageweg. Nur, da heute mir klar wurde (was ich zum Zeitpunkt der Anzeige nicht wußte), wer das mit mir angetan hat, weiß ich dass die Person seit Jahren in einem katholischen Kindergarten arbeitet. Ich möchte mich auf jedem Fall bei der Kirche beschweren, denn ich denke, dass so ein verhalten für eine Angestellte der katholischen Kirche gar nicht geht. Ich kann leider hier im Forum, die Nachricht die mir geschickt wurde nicht wieder geben, denn diese Überschreitet jede Grenze von dem man öffentlich lesen kann. Ich denke auf der anderen Seite, diese Person ist immerhin eine angestellte der katholischen Kirche, manche Dinge dürfen einfach nicht sein. Ich denke das ist so (denn ich bin katholisch erzogen und mir der katholischen Kirche groß geworden), wenn man ein Arbeitsverhältnis mit der Kirche eingeht, dann akzeptiert man gleichzeitig das Verhalten, dass die Kirche von einem Verlangt und auch unter seinem Dogma zu leben. Wer kann mir sagen, wie kirchenrechtlich damit umgegangen wird, wenn eine Mitarbeiterin diese Dinge tut? Danke im Voraus für die Antworten.
Engelbert FRANK

Re: Katolische Kirche und Strafrecht

Beitrag von Engelbert FRANK »

Ich kann nicht sicher sagen, wie in Ihrem Fall "kirchenrechtlich damit umgegangen" wird, wenn Sie sich wegen des Verhaltens der Angestellten (die in einem katholischen Kindergarten arbeitet) beschweren. Normalerweise werden in der katholischen Kirche nur dann Strafen verhängt, wenn alle anderen Möglichkeiten, den Täter zu bessern, erfolglos geblieben sind. Deshalb wird der Vorgesetzte wahrscheinlich zunächst das Gespräch mit der Angestellten suchen. Ich finde es jedenfalls richtig, dass Sie die zuständige kirchliche Stelle (zum Beispiel ihren Pfarrer oder Bischof) informieren.


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Mittwoch 12. August 2009, 14:52.
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