Ehenichtigkeitsverfahren
Verfasst: Donnerstag 4. Juni 2009, 20:13
Seit letzem Jahr bin ich geschieden und ein zweites Mal verheiratet.
Nachdem ich ein Vorgespräch beim zuständigen Offizialat grführt hatte, riet man mir dort, ich sollte ein Ehenichtigkeitsverfahren anstrengen. Als Grund käme der Ausschluss der Unauflöslichkeit der Ehe in Frage. Es wurden zwei Zeugen vernommen. Nun bekam ich vom Offizialat eine Aufforderung, weitere Zeugen zu benennen, da die Aussage des einen Zeugen wohl zu wenig Aussagekraft hätte. Allerdings ist es für mich unmöglich, weitere Zeugen zu benennen. Alle Personen, die in Frage gekommen sind, habe ich bereits vor Klageerhebung gefragt, ob sie im Fall des Falles auch bereit wären, beim Offizialat auszusagen. Von zwei weiteren bekam ich sofort die Antwort, dass das ja wohl ein "schlechter Scherz" sei. Wenn sie irgendetwas aussagen, dann vor einem weltlichen Gericht, keinesfalls aber vor einem kirchlichen. Sie verstehen das alles nicht und haben eh keinen Bezug zur Kirche. Eine weitere Person ist mittlerweile schlichtweg zu alt, um noch aussagen zu können.
Zu meiner ersten Ehe noch ein paar Bemerkungen: Mein Ex-Mann (katholisch) und ich (evangelisch) waren zum Zeitpunkt der Eheschließung beide aus der Kirche ausgetreten. Nachdem mein Ex-Mann im Trennungsjahr eine neue, katholische Partnerin kennenlernte, trat er Anfang 2008 wieder in die katholische Kirche ein. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte er m.E. nach die erste Ehe als nichtig erklären lassen müssen. Die neue Beziehung wurde weltlich zumindest durch die erneute, standesamtliche Trauung besiegelt. An einer kirchlichen Trauung liegt ihm und seiner neuen Frau angeblich nichts, obwohl er an die Formpflicht als Katholik ja wohl gebunden ist. Letztes Jahr im späten Sommer konnte er sogar das Amt eines Taufpaten übernehmen, in vier Wochen wird er Firmpate. Ist das denn mit der katholischen Lehre vereinbar?
Mein zweiter Mann ist Angestellter in einer Katholischen Schule und dort als Lehrer tätig. Er muss, nach Aussage des Schulamtes, auch kirchlich getraut sein.
Kann meine erste Ehe nur durch Nichtigkeit für ungültig erklärt werden? Liegt nicht auch ein Formmangel vor? Mein Ex-Mann hätte mich ja, nachdem er wieder in die katholische Kirche eingetreten ist, auch noch nachträglich kirchlich heiraten müssen, um der Formpflicht nachzukommen.
Wäre es in meinem Fall hilfreich, einen Anwalt für Kirchenrecht hinzuzuziehen?
Mit freundlichen Grüßen
Marie
Nachdem ich ein Vorgespräch beim zuständigen Offizialat grführt hatte, riet man mir dort, ich sollte ein Ehenichtigkeitsverfahren anstrengen. Als Grund käme der Ausschluss der Unauflöslichkeit der Ehe in Frage. Es wurden zwei Zeugen vernommen. Nun bekam ich vom Offizialat eine Aufforderung, weitere Zeugen zu benennen, da die Aussage des einen Zeugen wohl zu wenig Aussagekraft hätte. Allerdings ist es für mich unmöglich, weitere Zeugen zu benennen. Alle Personen, die in Frage gekommen sind, habe ich bereits vor Klageerhebung gefragt, ob sie im Fall des Falles auch bereit wären, beim Offizialat auszusagen. Von zwei weiteren bekam ich sofort die Antwort, dass das ja wohl ein "schlechter Scherz" sei. Wenn sie irgendetwas aussagen, dann vor einem weltlichen Gericht, keinesfalls aber vor einem kirchlichen. Sie verstehen das alles nicht und haben eh keinen Bezug zur Kirche. Eine weitere Person ist mittlerweile schlichtweg zu alt, um noch aussagen zu können.
Zu meiner ersten Ehe noch ein paar Bemerkungen: Mein Ex-Mann (katholisch) und ich (evangelisch) waren zum Zeitpunkt der Eheschließung beide aus der Kirche ausgetreten. Nachdem mein Ex-Mann im Trennungsjahr eine neue, katholische Partnerin kennenlernte, trat er Anfang 2008 wieder in die katholische Kirche ein. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte er m.E. nach die erste Ehe als nichtig erklären lassen müssen. Die neue Beziehung wurde weltlich zumindest durch die erneute, standesamtliche Trauung besiegelt. An einer kirchlichen Trauung liegt ihm und seiner neuen Frau angeblich nichts, obwohl er an die Formpflicht als Katholik ja wohl gebunden ist. Letztes Jahr im späten Sommer konnte er sogar das Amt eines Taufpaten übernehmen, in vier Wochen wird er Firmpate. Ist das denn mit der katholischen Lehre vereinbar?
Mein zweiter Mann ist Angestellter in einer Katholischen Schule und dort als Lehrer tätig. Er muss, nach Aussage des Schulamtes, auch kirchlich getraut sein.
Kann meine erste Ehe nur durch Nichtigkeit für ungültig erklärt werden? Liegt nicht auch ein Formmangel vor? Mein Ex-Mann hätte mich ja, nachdem er wieder in die katholische Kirche eingetreten ist, auch noch nachträglich kirchlich heiraten müssen, um der Formpflicht nachzukommen.
Wäre es in meinem Fall hilfreich, einen Anwalt für Kirchenrecht hinzuzuziehen?
Mit freundlichen Grüßen
Marie