Ehenichtigkeitsverfahren

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Marie

Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Marie »

Seit letzem Jahr bin ich geschieden und ein zweites Mal verheiratet.
Nachdem ich ein Vorgespräch beim zuständigen Offizialat grführt hatte, riet man mir dort, ich sollte ein Ehenichtigkeitsverfahren anstrengen. Als Grund käme der Ausschluss der Unauflöslichkeit der Ehe in Frage. Es wurden zwei Zeugen vernommen. Nun bekam ich vom Offizialat eine Aufforderung, weitere Zeugen zu benennen, da die Aussage des einen Zeugen wohl zu wenig Aussagekraft hätte. Allerdings ist es für mich unmöglich, weitere Zeugen zu benennen. Alle Personen, die in Frage gekommen sind, habe ich bereits vor Klageerhebung gefragt, ob sie im Fall des Falles auch bereit wären, beim Offizialat auszusagen. Von zwei weiteren bekam ich sofort die Antwort, dass das ja wohl ein "schlechter Scherz" sei. Wenn sie irgendetwas aussagen, dann vor einem weltlichen Gericht, keinesfalls aber vor einem kirchlichen. Sie verstehen das alles nicht und haben eh keinen Bezug zur Kirche. Eine weitere Person ist mittlerweile schlichtweg zu alt, um noch aussagen zu können.
Zu meiner ersten Ehe noch ein paar Bemerkungen: Mein Ex-Mann (katholisch) und ich (evangelisch) waren zum Zeitpunkt der Eheschließung beide aus der Kirche ausgetreten. Nachdem mein Ex-Mann im Trennungsjahr eine neue, katholische Partnerin kennenlernte, trat er Anfang 2008 wieder in die katholische Kirche ein. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte er m.E. nach die erste Ehe als nichtig erklären lassen müssen. Die neue Beziehung wurde weltlich zumindest durch die erneute, standesamtliche Trauung besiegelt. An einer kirchlichen Trauung liegt ihm und seiner neuen Frau angeblich nichts, obwohl er an die Formpflicht als Katholik ja wohl gebunden ist. Letztes Jahr im späten Sommer konnte er sogar das Amt eines Taufpaten übernehmen, in vier Wochen wird er Firmpate. Ist das denn mit der katholischen Lehre vereinbar?
Mein zweiter Mann ist Angestellter in einer Katholischen Schule und dort als Lehrer tätig. Er muss, nach Aussage des Schulamtes, auch kirchlich getraut sein.

Kann meine erste Ehe nur durch Nichtigkeit für ungültig erklärt werden? Liegt nicht auch ein Formmangel vor? Mein Ex-Mann hätte mich ja, nachdem er wieder in die katholische Kirche eingetreten ist, auch noch nachträglich kirchlich heiraten müssen, um der Formpflicht nachzukommen.
Wäre es in meinem Fall hilfreich, einen Anwalt für Kirchenrecht hinzuzuziehen?

Mit freundlichen Grüßen

Marie
Engelbert FRANK

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Engelbert FRANK »

Nach dem, was Sie berichten (und das zuständige Offizialat [kirchliche Gericht] hat das sicher auch geprüft), lag bei Ihrer ersten Eheschließung kein Formmangel vor. Denn Sie waren bei der Heirat aus der evangelischen und Ihr geschiedener Mann aus der katholischen Kirche ausgetreten. Bei Nichtkatholiken (und aus der Kirche ausgetretenen Katholiken) betrachtet aber die katholische Kirche die standesamtliche Heirat als ausreichende Eheschließungsform und es ist keine kirchliche Trauung erforderlich, damit eine der Form nach gültige Ehe zustandekommt (auch wenn nach der standesamtlichen Heirat ein Partner [wieder] katholisch wird, bedarf es keiner kirchlichen Trauung; denn die Ehe wurde ja bereits der Form nach gültig geschlossen).

Deswegen wird beim zuständigen Offizialat geprüft, ob Ihre erste Ehe aus einem anderen Grund (also nicht wegen Fehlens der kirchlichen Trauung) kirchlich ungültig geschlossen wurde. In Ihrem Fall ist der mögliche andere Grund ein Ausschluss der Unauflöslichkeit der Ehe durch einen (oder beide) Partner im Zeitpunkt der Heirat. Ich empfehle Ihnen, dem Rat des Offizialats zu folgen und weitere Zeugen zu benennen. Oft sind Menschen deswegen nicht zu einer Zeugenaussage bereit, weil sie erst genauer über den Sinn der kirchlichen Eheverfahren informiert werden müssen. Gute Hinweise sind auch im Internet zu finden, zum Beispiel unter http://recht.drs.de (Menüpunkte: Bischöfliches Offizialat - Pblikationen).

Da Ihr zweiter Mann als Lehrer an einer katholischen Schule arbeitet, ist es wichtig, dass geklärt wird, ob Ihre erste Ehe nach den Bestimmungen der katholischen Kirche ungültig geschlossen wurde. Ich empfehle Ihnen deshalb, dass Sie auf jeden Fall Ihr kirchliches Eheverfahren weiterführen. Ob Sie einen kirchlichen Anwalt beauftragen sollen, kann am besten der kirchliche Richter entscheiden, der für Ihr Verfahren hauptverantwortlich ist (von ihm haben Sie bisher die Schreiben in Ihrem Verfahren erhalten).

Noch zu Ihrer Frage "Können wiederverheiratete Gläubige Tauf- und Firmpaten sein?": Wiederverheiratete Gläubige sind nicht von vorneherein vom Tauf- und Firmpatenamt ausgeschlossen. Da bei Paten eine Lebensführung vorausgesetzt wird, die dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht, ist der Einzelfall in einem persönlichen Gespräch zwischen Seelsorger und Pate zu prüfen.
Gast

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Gast »

Ausschluss der Unauflöslichkeit der Ehe

Guten Tag Herr Ihle,

was ist konkret die Unauflöslichkeit der Ehe. ich bin der meinung, dass meine Ex-Frau und ich diese ausgeschlossen haben, zumindest so wie es die katholische Kirche sieht. Für mich war klar, dass ich nach der Heirat nichts mit anderen Frauen anfange. Aber wenn ich verlassen werde und meine Ex Affären hat, soll dies natürlich nicht gelten. Also ich habe nicht bedingungslos für alle Fälle dem zugestimmt. Problem ist nun, wie soll ich das beweisen? Ich habe mit vielen Bekannten nach meiner Scheidung gesprochen und alle sagen natürlich gilt das Treueversprechen nicht beim Verlassenwerden oder Fremdgehen des anderen. Nun scheint aber die katholische Kirche genau dies so zu sehen. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass bei der Ehevorbereitung unser Pfarrer darauf aufmerksdam gemacht hat. Sonst wäre ich natürlich stutzig geworden und hätte widersprochen. Können Sie mir helfen, wie ich eine Selbstverständlichkeit beweisen soll, von der alle ausgehen und sie daher nie angesprochen wurden?

Ergänzung: Wie soll ich z.B. beweisen, dass die Erde keine Scheibe ist und die Sonne sich nicht um sie dreht (was auch mal die katholische Kirche behauptet hat). Erkennen Sie mein Dilemma?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Jürgen D.
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
wenn wir ueber Ausschluss der Unaufloeslichkeit sagen, geht es darum, dass mindestens eine Partei, die die Ehe schliesst, die Unaufloeslichkeit nicht will. Ich habe das Verb "wollen" benutzt, weil es sehr wichtig ist. Es ist nicht genug,, wenn eine Partei (oder Parteien) nur daran denken, dass es ueberhaupt gut ist, dass es Scheidung gibt. Noch mit anderen Woerten: katholischer Kirche nach: wenn eine Person Ehe shliesst, dann soll es sein, dass sie mit der Ehepartnerin (mit dem Ehepartner) bis zum Tod sein will. Sie (er) kann also fuer die Scheidung in der Welt sein, aber sie (er) will diese Trennung betreffs ihrer Ehe (seiner Ehe) nicht.

Man kann auch ueber exclusio hipotetica sagen. Was ist das? Die Trennung von Parteien ist sicher, jedoch die Umstaende, aufgrund derer zur Trennung kommt, sind nicht sicher. Aber das ist auch mit diesem Ausschluss gebunden. Ein Beispiel bezueglich exclusio hipotetica. Eine Person, die Ehe schliesst, kann so denken: wenn ich eine andere Person kennen lerne (das sind die Umstaende), dann werde ich scheiden lassen, denn ich will nicht mit dem Ehepartner (mit der Ehepartnerin) bis zum Tod sein. (also wie man sieht: Ausschluss der Unaufloeslichkeit ist dabei sicher).

Vielleicht haben Sie vor der Eheschliessung mit Ihrer Familie, mit Ihren Bekannten darueber gesprochen. das ist wichtig, damit Sie imstande waeren, es beweisen, dass Sie vor der Eheschliessung diese Eigenschaft ausgeschlossen haben.

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Mittwoch 12. August 2009, 14:52.
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