Pastoraler Mitarbeiter heiratet evangelischen Christen

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Gast

Pastoraler Mitarbeiter heiratet evangelischen Christen

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Meine Frage: Darf ein Hauptamtlicher im kirchlichen Dienst, z.B. ein Pastoral- oder Gemeindereferent, einen evangelischen Christen heiraten?
Engelbert FRANK

Re: Pastoraler Mitarbeiter heiratet evangelischen Christen

Beitrag von Engelbert FRANK »

Die Vollversammlung der (katholischen) Deutschen Bischofskonferenz hat am 28.09.1995 "Richtlinien über persönliche Anforderungen an Diakone und Laien im pastoralen Dienst im Hinblick auf Ehe und Familie" zusammen mit ergänzenden "Erläuterungen" verabschiedet.

Zu den Laien heißt es unter Punkt 3: "Wer eine konfessionsverschiedene Ehe eingehen will oder in einer solchen lebt, kann mit Zustimmung des Diözesanbischofs [...] zum pastoralen Dienst zugelassen werden oder ihn fortsetzen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob die Ehe nach der kanonischen [katholischen] Eheschließungsform geschlossen wird oder wurde."

In der Erläuterung zu diesem Punkt steht: "Eine konfessionsverschiedene Ehe ist die Ehe zwischen einem Katholiken und dem Angehörigen einer nichtkatholischen christlichen Konfession. [...] das Fehlen der vollen Einheit der Partner im Glauben und die Zugehörigkeit zu verschiedenen christlichen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften [kann] die Ausübung eines pastoralen Dienstes behindern. Eine Zulassung zum pastoralen Dienst oder die Fortsetzung eines pastoralen Dienstes hängt deshalb von der Zustimmung des Diözesanbischofs ab, die dieser unter Abwägung aller pastoralen Momente erteilen kann. [...] die Einhaltung der kanonischen Eheschließungsform, d. h. der Eheabschluss in der katholischen Kirche, [wird] als wichtiges Indiz für die notwendige Beheimatung der Ehe in der katholischen Kirche gewertet."

Nach diesen Richtlinien ist also ein Gespräch des betroffenen (hauptamtlichen) Pastoral- oder Gemeindereferenten mit dem Bischof oder einem von ihm Beauftragten (zum Beispiel dem Personalreferenten) notwendig. An dem Gespräch sollte wohl auch der (künftige) nichtkatholische Partner teilnehmen. Wird bei dem Gespräch ein positives Ergebnis erzielt, kann der Bischof zustimmen, dass der pastorale Mitarbeiter seinen Dienst fortsetzt.


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Montag 4. Mai 2009, 21:27.
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