Bischofsernennung

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Gast

Bischofsernennung

Beitrag von Gast »

Hallo zusammen,

im letzten Monat wurde der Essener Bischof zum neuen Bischof von Münster ernannt.
Kann mir vielleicht jemand erklären, wie eine solche Ernennung im Detail abläuft und wieviel Zeit sowas in der Regel in Anspruch nimmt? Welche Auswirkung hat es für das Bistum Essen, dass "ihr" Bischof nun in Münster ist?

Auch über Literaturvorschläge zur Vertiefung würde ich mich sehr freuen!!
Danke im Voraus!
Stefan Ihli

Re: Bischofsernennung

Beitrag von Stefan Ihli »

Prinzipiell ernennt der Papst die Bischöfe frei. Es gibt aber in manchen Ländern Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche (Konkordate), die bestimmte Fragen regeln wie z. B. Kirchenfinanzierung, Religionsunterricht, aber auch Bischofsernennungen. Deshalb sind diese Konkordate bei der Beantwortung der Frage zusätzlich zu berücksichtigen. In Deutschland gilt fast überall eines der verschiedenen (mit einzelnen Bundesländern) abgeschlossenen Konkordate. Für Münster gilt das Preußische Konkordat, da das Territorium früher zu Preußen gehörte.

Da der Papst nun natürlich nicht weltweit geeignete Kandidaten ohne weiteres selber kennt, ist vorgesehen, dass die Bischöfe der jeweiligen Kirchenprovinz sowie auch der einzelne Diözesanbischof regelmäßig Vorschläge über geeignete Priester nach Rom senden. Dies hat zunächst auch nichts mit einer Vakanz des bischöflichen Stuhles zu tun. Wenn dann eine solche Vakanz eintritt, reichen sowohl das Domkapitel als auch die Bischöfe im ehemaligen preußischen Gebiet erneut Vorschläge ein. Zudem macht sich der Apostolische Nuntius kundig, wer für eine Bischofsernennung in Frage kommen könnte. Dazu spricht er mit den Bischöfen der Kirchenprovinz, mit dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz, dem Domkapitel sowie anderen Klerikern und Laien und berichtet dem Papst. Dieser erstellt (bzw. lässt dies tun) nunmehr eine Liste mit drei Kandidaten, wobei er nicht zwingend an die ganzen Vorschläge gebunden ist, aber man sich aus praktischen Erwägungen vorstellen kann, dass faktisch die Kandidaten aus den Vorschlägen gewählt werden. Aus dieser Dreierliste wählt das Domkapitel in freier und geheimer Wahl den Bischof, der vom Papst bestätigt und ernannt wird, sofern die Landesregierung keine Bedenken politischer Natur gegen die Person geltend macht.

Der so Bestätigte wird nötigenfalls zum Bischof geweiht, legt das Glaubensbekenntnis und den Treueid (in Bezug auf den Papst) ab und zeigt das päpstliche Ernennungsschreiben vor. Damit ergreift er Besitz von seiner neuen Diözese.

Dass nun der Essener Bischof nach Münster wechselt, hat zur Folge, dass mit der Besitzergreifung von Bischof Genn von der Diözese Münster der bischöfliche Stuhl in Essen vakant wird, und dann beginnt dort der ganze Vorgang von vorne. Man rechnet dafür jeweils etwa ein Jahr. Für die Zwischenzeit wählt das Domkapitel einen Diözesanadministrator als Leiter der Diözese. In Essen gilt ebenfalls das Preußische Konkordat, da diese Diözese 1957 aus Diözesen gebildet wurde, die früher zu Preußen gehörten.


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Montag 4. Mai 2009, 21:28.
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