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Aufhebung Eheverbot - was muß ich tun?

Verfasst: Samstag 10. Januar 2009, 14:01
von maral
Hallo,
ich habe eine im Bezug auf die Aufhebung eines Eheverbotes. Meine kirchliche Ehe wurde 2006 als nichtig erklärt. Der Prozess ging von mir aus, da ich bei der Trennung viele Probleme mit meinem Exmann hatte, der die Trennung einfach nicht akzeptieren konnte trotz Scheidung. Das Urteil hies wohl, ich hätte bei der Eheschließung die Unauflösbarkeit der Ehe durch positiven Willensakt geschlossen. Eine erneute Eheschließung wäre nur Möglich nach Konsultaion des für mich zustandigen Ordinariates. Bedeutet dass, ich gehe zu dem für mich zuständigen Gemeindepfarrer oder Offizialat? Was muß ich tun, damit das Eheverbot aufgehoben werden kann? Ich bin seit 5 Jahren mit meinem Lebensgefährten zusammen und er war vorher noch nicht verheiratet. Die Einstellungen in meinem Leben haben sich in einigen Bereichen sicher geändert und ich möchte ihm durch meine "Dummheit" nicht die Chance verbauen, die für ihn gewünschte Heirat zu haben. Er wünscht es sich sehr, kirchlich zu heiraten. Das gehört für ihn dazu und für mich auch. Wieviel Zeit nimmt eine solche Aufhebung des Eheverbotes in Anspruch? Kommen größere Kosten auf mich zu? Muß ich vor einem krichlichen Richter vorsprechen?
Viell könnte ich hier einige Vorabinformationen bekommen.
Vielen Dank
Maral :roll:

Re: Aufhebung Eheverbot - was muß ich tun?

Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 21:23
von Engelbert FRANK
Für die Aufhebung des Eheverbots im Falle eines Ausschlusses der Unauflöslichkeit der Ehe ist der Bischof (oder sein Beauftragter) des Ortes zuständig, an dem die neue Ehe geschlossen werden soll (Art. 251 § 2 der katholischen Instruktion "Dignitas connubii"). Sie können sich also mit Ihrem neuen Lebensgefährten an den katholischen Pfarrer wenden, der für Ihren Wohnsitz zuständig ist.

Ihr Pfarrer wird mit Ihnen beiden das (für jede Eheschließung notwendige) Ehevorbereitungsprotokoll aufnehmen, in dem neben Ihren persönlichen Daten auch Ihr Ehewillen erfragt wird. Bei den Fragen nach dem Ehewillen können Sie Ihre heutige Einstellung zur Unauflöslichkeit der Ehe darlegen. Aufgehoben werden kann das für Sie erlassene Eheverbot, wenn Sie (am besten unter Eid) versprechen, dass Sie für Ihre neue Ehe die Unauflöslichkeit (wie sie die katholische Kirche versteht) anerkennen.

Dieses Versprechen wird Ihr Pfarrer zusammen mit dem Ehevorbereitungsprotokoll an die bischöfliche Verwaltung schicken, wo dann über die Aufhebung des Eheverbots entschieden wird. Besondere Kosten kommen auf Sie deswegen nicht zu. Obwohl die Aufhebung eines Eheverbots in der Regel innerhalb von wenigen Tagen geschehen kann, empfehle ich Ihnen, dass Sie sich sofort an Ihren Pfarrer wenden, damit kein Zeitdruck entsteht.