Aufhebung Eheverbot - was muß ich tun?
Verfasst: Samstag 10. Januar 2009, 14:01
Hallo,
ich habe eine im Bezug auf die Aufhebung eines Eheverbotes. Meine kirchliche Ehe wurde 2006 als nichtig erklärt. Der Prozess ging von mir aus, da ich bei der Trennung viele Probleme mit meinem Exmann hatte, der die Trennung einfach nicht akzeptieren konnte trotz Scheidung. Das Urteil hies wohl, ich hätte bei der Eheschließung die Unauflösbarkeit der Ehe durch positiven Willensakt geschlossen. Eine erneute Eheschließung wäre nur Möglich nach Konsultaion des für mich zustandigen Ordinariates. Bedeutet dass, ich gehe zu dem für mich zuständigen Gemeindepfarrer oder Offizialat? Was muß ich tun, damit das Eheverbot aufgehoben werden kann? Ich bin seit 5 Jahren mit meinem Lebensgefährten zusammen und er war vorher noch nicht verheiratet. Die Einstellungen in meinem Leben haben sich in einigen Bereichen sicher geändert und ich möchte ihm durch meine "Dummheit" nicht die Chance verbauen, die für ihn gewünschte Heirat zu haben. Er wünscht es sich sehr, kirchlich zu heiraten. Das gehört für ihn dazu und für mich auch. Wieviel Zeit nimmt eine solche Aufhebung des Eheverbotes in Anspruch? Kommen größere Kosten auf mich zu? Muß ich vor einem krichlichen Richter vorsprechen?
Viell könnte ich hier einige Vorabinformationen bekommen.
Vielen Dank
Maral
ich habe eine im Bezug auf die Aufhebung eines Eheverbotes. Meine kirchliche Ehe wurde 2006 als nichtig erklärt. Der Prozess ging von mir aus, da ich bei der Trennung viele Probleme mit meinem Exmann hatte, der die Trennung einfach nicht akzeptieren konnte trotz Scheidung. Das Urteil hies wohl, ich hätte bei der Eheschließung die Unauflösbarkeit der Ehe durch positiven Willensakt geschlossen. Eine erneute Eheschließung wäre nur Möglich nach Konsultaion des für mich zustandigen Ordinariates. Bedeutet dass, ich gehe zu dem für mich zuständigen Gemeindepfarrer oder Offizialat? Was muß ich tun, damit das Eheverbot aufgehoben werden kann? Ich bin seit 5 Jahren mit meinem Lebensgefährten zusammen und er war vorher noch nicht verheiratet. Die Einstellungen in meinem Leben haben sich in einigen Bereichen sicher geändert und ich möchte ihm durch meine "Dummheit" nicht die Chance verbauen, die für ihn gewünschte Heirat zu haben. Er wünscht es sich sehr, kirchlich zu heiraten. Das gehört für ihn dazu und für mich auch. Wieviel Zeit nimmt eine solche Aufhebung des Eheverbotes in Anspruch? Kommen größere Kosten auf mich zu? Muß ich vor einem krichlichen Richter vorsprechen?
Viell könnte ich hier einige Vorabinformationen bekommen.
Vielen Dank
Maral
