Kirchenzugehörigkeit feststellen lassen
Verfasst: Sonntag 18. Juni 2023, 15:31
Hallo zusammen,
gibt es eine Stelle in der RKK, bei der man seine Kirchenzugehörigkeit feststellen lassen kann?
Folgender Hintergrund: Eine gute Freundin stammt aus einer ehemals deutschen Familie in der Ukraine. Während die Vorfahren noch römisch-katholisch getauft waren, wurde sie, weil in den 90ern keine andere Kirche zur Hand war, russisch- oder ukrainisch-orthodox getauft.
Als sie dann nach Deutschland kam, wurde infolge von Verständigungsschwierigkeiten römisch-katholisch als Religionszugehörigkeit eingetragen. Sie empfing die Erstkommunion und wurde gefirmt - ohne je katholisch getauft worden zu sein. Sie hat auch kirchlich einen Katholiken geheiratet. Ein Dispens wurde nicht eingeholt.
Jetzt sind ihr die Taufunterlagen von damals in die Hände gekommen und sie fragt sich, zu welcher Kirche sie gehört, insbesondere, ob nicht vielleicht die Firmung die fehlende Taufe "geheilt" hat. Auch die kirchenrechtliche Gültigkeit der Ehe steht ja, mangels Dispens, nun im Raum, oder?
Kann man das bei den Bistümern vielleicht kirchenrechtlich feststellen lassen?
Vielen Dank schon einmal!
gibt es eine Stelle in der RKK, bei der man seine Kirchenzugehörigkeit feststellen lassen kann?
Folgender Hintergrund: Eine gute Freundin stammt aus einer ehemals deutschen Familie in der Ukraine. Während die Vorfahren noch römisch-katholisch getauft waren, wurde sie, weil in den 90ern keine andere Kirche zur Hand war, russisch- oder ukrainisch-orthodox getauft.
Als sie dann nach Deutschland kam, wurde infolge von Verständigungsschwierigkeiten römisch-katholisch als Religionszugehörigkeit eingetragen. Sie empfing die Erstkommunion und wurde gefirmt - ohne je katholisch getauft worden zu sein. Sie hat auch kirchlich einen Katholiken geheiratet. Ein Dispens wurde nicht eingeholt.
Jetzt sind ihr die Taufunterlagen von damals in die Hände gekommen und sie fragt sich, zu welcher Kirche sie gehört, insbesondere, ob nicht vielleicht die Firmung die fehlende Taufe "geheilt" hat. Auch die kirchenrechtliche Gültigkeit der Ehe steht ja, mangels Dispens, nun im Raum, oder?
Kann man das bei den Bistümern vielleicht kirchenrechtlich feststellen lassen?
Vielen Dank schon einmal!