Ehenichtigkeitsverfahren - wie kann ich es einleiten?

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Kati2402

Ehenichtigkeitsverfahren - wie kann ich es einleiten?

Beitrag von Kati2402 »

Hallo,

ich bin seit 2006 gesetzlich geschieden. Nun habe ich einen neuen Partner kennen gelernt und möchte diesen gerne auch kirchlich heiraten. Wie kann ich eine Annulierung der 2002 mit meinem Ex-Mann geschlossenen kirchl. Ehe erwirken?

Mein Ex-Mann und ich haben 2002 kirchlich geheiratet. Bereits damals war ich mir nicht sehr sicher, ob ich da das Richtige tue. Ich hatte große Zweifel. Auch gab es zwischen uns Beiden Unstimmigkeiten was den Kinderwunsch und die Führung der gemeinsamen Ehe anbelangte. Aufgrund der großen Unterschiede, entfernten wir uns immer weiter voneinander, ich hatte dann zwischenzeitlich auch eine Affäre mit einem anderen Mann und so zog ich bereits 2004 aus der ehelichen Wohnung aus und zog in eine andere Stadt. Der eheliche Verkehr fand zuletzt in 2003 statt. Im Jahr 2006 wurde dann unsere Ehe gesetzlich geschieden. Kinder sind keine aus der Ehe hervor gegangen.

Wie kann ich hier am Besten argumentieren?
Kati2402

Re: Ehenichtigkeitsverfahren - wie kann ich es einleiten?

Beitrag von Kati2402 »

Was noch wichtig ist zu erwähnen: Ich gehöre keiner Glaubengemeinschaft an. Bin also Atheist. Das ist evtl. ein nicht unwichtiger Aspekt für eine Annulierung der Ehe.
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren - wie kann ich es einleiten?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
zu Beginn sollen Sie zu einem kompetenten Offizialat gehen, um eine Klageschrift einzulegen. Der Offizialat ist zustaendig, auf dessen Bereich Ihr Ehemann wohnt(falls Sie eine Klageschrift einlegen werden), oder auf dessen Bereich Sie Ehe geschlossen haben. Es gibt auch andere Moeglichkeiten, aber diese kann man am meisten treffen.

In solchem Offizialat bekommen Sie Beratung, welches Titel am besten waere, auf Grund dessen Sie eine Klageschrift schreiben koennten.

In diesem Moment kenne ich Ihre Ehesituation nicht nah, deshalb kann ich Ihnen kein gutes Titel vorschlagen. Jedoch schreiben Sie etwas ueber Kinder, dass zwischen Ihnen und Ihrem Partner Unterschiede gewesen seien. Vielleicht geht es um Auschluss der Kinder (d.h. dass Sie oder Ihr Partner keine Kinder wollten). Sie schreiben auch ueber andere Probleme, vielleicht geht es um Unfaehigkeit wesentliche Rechte und Pflichte zu empfangen.

Also wie ich geschrieben habe: zu Beginn sollen Sie zu einem Offizialat gehen, um genaue Beratung zu bekommen
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren - wie kann ich es einleiten?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Noch einmal Guten Tag,
Entschuldige, aber ich habe Ihre naechste Information nicht gesehen.
Es ist wichtig, ob Ihr Partner zur katholischen Kirche gehoert. Ich vermute ja, denn Sie wollen in der katholischen Kirche Ehe schliessen, deshalb sollen Sie das machen, was ich oben geschrieben habe.
Kati2402

Re: Ehenichtigkeitsverfahren - wie kann ich es einleiten?

Beitrag von Kati2402 »

Hallo,

ich habe mich gestern mit meinem Ex-Mann unterhalten und ihn gefragt, wie er über eine Annulierung der Ehe denkt. Er will das auf gar keinen Fall.
Kann ich eine Annulierung auch ohne sein Einverständnis erwirken?
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren - wie kann ich es einleiten?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
Ja natuerlich haben Sie Recht um Ehenichtigkeitserklaerung zu bitten, auch wenn Ihr Partner dem nicht zustimmt.

Es gibt jedoch andere Sache dieses Problems. Der Prozess kann ein bisschen schwerig sein, weil Ihr Partner z.B. nicht verhoert werden kann, Er kann auch keine Zeuge oder andere Beweise vorschlagen, aber das bedeutet nicht, dass der Eheprozess nicht moeglich sein wird.


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Montag 4. Mai 2009, 22:13.
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