Wiedereintritt in die Römisch-Katholische Kirche
Verfasst: Samstag 6. Dezember 2014, 22:16
ich hätte ein paar Fragen zum Kirchenrecht. Ich werde mich bemühen mich kurz zu fassen. Ich wüsste gerne Ihre Einschätzung zu dieser Sachlage:
1. Ich, ein männlicher Katholik, gültig Römisch-Katholisch getauft, ist vor ein paar Jahren in Deutschland - per Standesamt - aus der Katholischen Kirche ausgetreten.
2. Habe ich nicht nur per Standesamt den Kirchenaustritt vollzogen, sondern auch per Brief an den Bischof meines Bistums offiziell meinen Glauben (und alles wofür er steht) wiederufen.
3. Somit habe ich mich damit der Apostasie (apostasia a fide; CIC can 751) durch die vollständige Leugnung (ex toto repudiatio) des römisch-katholischen Glaubens schuldig gemacht und bin somit als exkommuniziert (can. 1364 § 1) zu betrachten.
4. Vollzog ich ein Jahr später die Konversion zum Tibetischen Buddhismus in einer offiziellen Zeremonie der so genannten "Zuflucht zu den drei Juwelen (Buddha, Dharma, Sangha)", wodurch eine Person offiziell ihren Übertritt zur Buddhistischen Gemeinschaft bzw. zum buddhistischen Glauben erklärt - entspricht in etwa dem was die christliche Taufe im Christentum oder die Shahada im Islam ist. Ich war dann auch einige Zeit ein praktizierender Buddhist.
5. Damit habe ich mich kirchenrechtlich zusätzlich noch des Kirchenabfalls (Schisma bzw. Häresie, cc. 1364. 751) schuldig gemacht.
6. Nach einigen Jahren habe ich nun die Dummheit meines Kirchenaustritts und meiner Konversion zum Buddhismus eingesehen und möchte wieder in die Römisch-Katholische Kirche zurückkehren.
Ich wüsste nun gerne wie ein gültiger Wiedereintritt in die Römisch-Katholische Kirche, bei Betracht der oben begangenen Handlungen, aussehen könnte. Meine "Sorge" zudem ist, dass durch meine Konversion zum Tibetischen Buddhismus meine Taufe dadurch quasi aufgehoben bzw. unwirksam oder "unterbrochen" wurde und ein einfacher Wiedereintritt per Unterschrift bei meiner Pfarrei nicht ausreichen würde. Durch meine Konversion zum Buddhismus, so mein persönlicher Eindruck, ist irgendwas in mir spirituell/seelisch "zerbrochen". Ich habe deswegen auch schon überlegt, in die Russisch-Orthodoxe Kirche einzutreten, weil diese von ihren (auch christlichen bzw. nicht-orthodoxen) Konvertiten die Neutaufe verlangt, um in deren Kirchengemeinschaft aufgenommen zu werden, um quasi das, was (in meinen Augen) in mir spirituell/seelisch zerbrochen ist, wieder in Ordnung zu bringen. Ich wüsste gerne, wie ihre Einschätzung als Kirchenjuristen zu meiner Situation ist und wie ich dennoch es schaffen könnte wieder ein vollwertiges Mitglied der Römisch-Katholischen Kirche zu werden.
Und bitte speisen Sie mich nicht leichtfertig mit einer so lapidaren Antwort ab, wie "...wer Kirchensteuer zahlt ist auch Katholik" oder "...einmal Katholik, immer Katholik". So hat mir schon mal ein katholischer Priester auf mein Ansinnen geantwortet, dem das offensichtlich völlig egal war, ob ich wieder katholisch werde oder nicht. Wenn das alles so egal ist, dann frage ich mich, wozu ich mich überhaupt wieder anstrengen sollte, in die Katholische Kirche einzutreten. Ich hoffe Sie haben Verständnis hier für mein Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Kono
1. Ich, ein männlicher Katholik, gültig Römisch-Katholisch getauft, ist vor ein paar Jahren in Deutschland - per Standesamt - aus der Katholischen Kirche ausgetreten.
2. Habe ich nicht nur per Standesamt den Kirchenaustritt vollzogen, sondern auch per Brief an den Bischof meines Bistums offiziell meinen Glauben (und alles wofür er steht) wiederufen.
3. Somit habe ich mich damit der Apostasie (apostasia a fide; CIC can 751) durch die vollständige Leugnung (ex toto repudiatio) des römisch-katholischen Glaubens schuldig gemacht und bin somit als exkommuniziert (can. 1364 § 1) zu betrachten.
4. Vollzog ich ein Jahr später die Konversion zum Tibetischen Buddhismus in einer offiziellen Zeremonie der so genannten "Zuflucht zu den drei Juwelen (Buddha, Dharma, Sangha)", wodurch eine Person offiziell ihren Übertritt zur Buddhistischen Gemeinschaft bzw. zum buddhistischen Glauben erklärt - entspricht in etwa dem was die christliche Taufe im Christentum oder die Shahada im Islam ist. Ich war dann auch einige Zeit ein praktizierender Buddhist.
5. Damit habe ich mich kirchenrechtlich zusätzlich noch des Kirchenabfalls (Schisma bzw. Häresie, cc. 1364. 751) schuldig gemacht.
6. Nach einigen Jahren habe ich nun die Dummheit meines Kirchenaustritts und meiner Konversion zum Buddhismus eingesehen und möchte wieder in die Römisch-Katholische Kirche zurückkehren.
Ich wüsste nun gerne wie ein gültiger Wiedereintritt in die Römisch-Katholische Kirche, bei Betracht der oben begangenen Handlungen, aussehen könnte. Meine "Sorge" zudem ist, dass durch meine Konversion zum Tibetischen Buddhismus meine Taufe dadurch quasi aufgehoben bzw. unwirksam oder "unterbrochen" wurde und ein einfacher Wiedereintritt per Unterschrift bei meiner Pfarrei nicht ausreichen würde. Durch meine Konversion zum Buddhismus, so mein persönlicher Eindruck, ist irgendwas in mir spirituell/seelisch "zerbrochen". Ich habe deswegen auch schon überlegt, in die Russisch-Orthodoxe Kirche einzutreten, weil diese von ihren (auch christlichen bzw. nicht-orthodoxen) Konvertiten die Neutaufe verlangt, um in deren Kirchengemeinschaft aufgenommen zu werden, um quasi das, was (in meinen Augen) in mir spirituell/seelisch zerbrochen ist, wieder in Ordnung zu bringen. Ich wüsste gerne, wie ihre Einschätzung als Kirchenjuristen zu meiner Situation ist und wie ich dennoch es schaffen könnte wieder ein vollwertiges Mitglied der Römisch-Katholischen Kirche zu werden.
Und bitte speisen Sie mich nicht leichtfertig mit einer so lapidaren Antwort ab, wie "...wer Kirchensteuer zahlt ist auch Katholik" oder "...einmal Katholik, immer Katholik". So hat mir schon mal ein katholischer Priester auf mein Ansinnen geantwortet, dem das offensichtlich völlig egal war, ob ich wieder katholisch werde oder nicht. Wenn das alles so egal ist, dann frage ich mich, wozu ich mich überhaupt wieder anstrengen sollte, in die Katholische Kirche einzutreten. Ich hoffe Sie haben Verständnis hier für mein Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Kono