Heiraten trotz 2. Heirat und Kirchenaustritt möglich?

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simi15
Beiträge: 1
Registriert: Mittwoch 29. Oktober 2014, 22:21

Heiraten trotz 2. Heirat und Kirchenaustritt möglich?

Beitrag von simi15 »

Hallo zusammen,

mein Partner ist ursprünglich katholisch. Er war bereits evangelisch verheiratet (aufgrund seiner Ex-Frau) und ist nun geschieden. Außerdem ist er aufgrund der hohen Kirchensteuer 2008 aus der katholischen Kirche ausgetreten.
Ich selbst bin katholisch und mit der Kirche stark verwurzelt. Wir wollen nun nächstes Jahr heiraten und mir ist zumindest der kirchliche Segen sehr wichtig.
Welche Möglichkeiten gibt es in diesem Fall bezüglich einer kirchlichen Trauung, oder auch nur Segnung?

Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
Arletta Bolesta
Beiträge: 93
Registriert: Montag 4. April 2011, 10:15
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Re: Heiraten trotz 2. Heirat und Kirchenaustritt möglich?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Morgen,
Ihr Partner soll sich um Ehenichtigkeitserklaerung bemuehen. Vielleicht, wenn Er kein Dispens von Formpflicht bekommen hat, ist das eine Moeglichkeit,um die Nichtigkeit feszustellen. Wenn Er jedoch Dispens bekommen hat, soll man andere Ursachen untersuchen.

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Koenigstiger
Beiträge: 57
Registriert: Dienstag 3. August 2010, 23:09
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Re: Heiraten trotz 2. Heirat und Kirchenaustritt möglich?

Beitrag von Koenigstiger »

Hallo Simi,
das ist eine Frage, die wir hier so nicht beantworten können. Dazu müssten wir die genauen Daten kennen und im Zweifelsfall müssen Sie im Bistum anfragen. Es ist nämlich enscheidend, wann Hochzeit und Kirchenaustritt war undsoweiter, das würde im Einzelfall geprüft. Vermutlich müsste Ihr Partner dann wieder in die katholische eintreten.

Da wurde in letzter Zeit einiges geändert in der Gesetzeslage und ich muss sagen, ich bin da nicht ganz auf Stand. Vorschlag: Gehen Sie zum Pfarrer und fragen dort. Wenn der es nicht weiß, wird er nachfragen und wenn es zweifelhaft ist, ob die erste Ehe wegen formaler Mängel ungültig ist, dann tritt ein, was Kollegin Bolesta sagt, dann sollten Ihr Partner auf Ungültigkeit klagen.

Wenn Sie nur einen Segen wollen, sollten Sie das mit dem Pfarrer Ihrer Gemeinde, oder einem, zu dem Sie eine gute Beziehung haben, vertrauen. Da geht eigentlich immer was ;)

Sollten Sie konkrete Hilfe benötigen, schreiben Sie mich über PN an. Manchmal geht es schneller, wenn man die zuständigen Behörden direkt anfragt...

Herzliche Grüße,
Anne Kunz
(katholische Anwältin)
Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern dass etwas Sinn macht, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
Admin
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Beiträge: 13
Registriert: Freitag 12. September 2008, 23:46
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Re: Heiraten trotz 2. Heirat und Kirchenaustritt möglich?

Beitrag von Admin »

Hallo,

falls die erste Heirat nach dem Zeitpunkt des Kirchenaustritts und vor dem 9.4.2010 erfolgte und keine Befreiung (Dispens) von der Verpflichtung zur Heirat in der katholischen (kanonischen) Form erteilt wurde, kann die erste Ehe wegen Formmangels für nichtig erklärt werden, falls mit dem Kirchenaustritt kein Abfall von der katholischen Kirche beabsichtigt war, sondern beispielsweise ausschließlich finanzielle Motive vorlagen. Das geht nach neuen Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz auf dem Verwaltungsweg, also recht schnell. Eine Nichtigerklärung wegen Formmangels ist auch möglich, falls die Heirat in der evangelischen Form vor dem Kirchenaustritt erfolgte und keine Dispens eingeholt worden war. Falls diese Bedingungen nicht gegeben sind, müsste ein ordentliches Ehenichtigkeitsvefahren versucht werden, falls ein anerkannter Grund dafür vorliegt. Bitte wenden Sie sich dann zur Beratung an das kirchliche Gericht Ihrer Diözese oder an einen kirchlichen Anwalt (vgl. Eintrag zuvor).

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Ihli
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