Bestätigung de Exkommunikation

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Koo
Beiträge: 1
Registriert: Samstag 2. August 2014, 20:57
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Bestätigung de Exkommunikation

Beitrag von Koo »

Ich hätte gerne eine schriftliche Bestätigung, dass ich exkommuniziert bin. Ein Kirchenaustritt reicht ja nicht mehr, um automatisch exkommuniziert zu werden.

Ich bin aber ein katholisch Getaufter, der mit vollem Wissen und voller Überzeugung verschiedene Häresien vertritt, wegen denen man automatisch exkommuniziert ist (excommunicatio latae sententiae).Wie und wo bekomme ich darüber eine schriftliche Bestätigung?
Koenigstiger
Beiträge: 57
Registriert: Dienstag 3. August 2010, 23:09
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Re: Bestätigung de Exkommunikation

Beitrag von Koenigstiger »

Hallo Koo,

wozu brauchen Sie die denn??

Wie Sie selber sagen, ist es eine Tatstrafe (latae sententiae), die automatisch eintritt. Nur bei Spruchstrafen gibt es ein Urteil, das schriftlich verfasst wird... Da es keinen Vergleich mit dem Zivilrecht gibt, kann ich das nur schwer erklären...

Vielleicht so:
Tatstrafe... Wenn Sie bei einer Verwaltung etwas beantragen, dann aber den Folgeantrag versäumen, verwirken Sie die Leistungen (z.B. Elterngeld, ALG, Rente). Sie bekommen aber bei Versäumen auch keine Bestätigung, dass Sie die Leistung nicht beziehen...
Spruchstrafe... wenn Sie aber eine Falschangabe machen, dann wird man Sie auffordern, ein Ordnungs-/Buß-Geld zu zahlen und Sie bekommen einen Bescheid darüber, worauf Sie wiederum Widerspruch/ Klage/ Einspruch/ Erinnerung oder was auch immer einlegen können.

Ich habe noch nie gehört, dass jemand eine Bescheinigung über eine Tatstrafe bekommen hat, interessiert mich wirklich brennend, wozu man das brauchen könnte... :twisted: :twisted:
Einzige Idee, die ich dazu habe: Schreiben Sie an den Bischof (er hat die Verwaltungshoheit), fragen Sie an, ob man Ihnen (möglicherweise gegen Gebühr?) eine solche Bescheinigung erstellen kann. Oder machen Sie eine Selbstanzeige am Bischöflichen Gericht (Offizialat/ Konsistorium), dann muss man Ihnen ja sagen, ob und wie das mit dem "Urteil" (sententia) geht.

Mfg, Königstiger
Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern dass etwas Sinn macht, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
Udo
Beiträge: 9
Registriert: Samstag 4. Mai 2013, 17:56
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Re: Bestätigung de Exkommunikation

Beitrag von Udo »

Grüß Gott Koo!
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Es kommt meines Erachtens auch darauf an, welche "Häresie" Sie vertreten.

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Wenn Sie die Unfehlbarkeit unseres Heiligen Vaters anzweifeln, dann ist das vielleicht nicht soooo schlimm: das tun selbst viele Theologieprofessoren (ich denke jetzt nicht nur an den einen in Tübingen) auch. Deswegen brauchen Sie sich nicht ex=kommuniziert zu fühlen!
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Sollten Sie aber den Glauben an die :P Königin von Fatima verweigern, der unser jetzt glorreich regierender Papst die Welt am 30. Oktober letzten Jahres geweiht hat, dann :x wiegt das schon schwerer. Es könnte höchstens dadurch ausgeglichen werden, daß Sie fest auf die :lol: Frau Gospa von Medjugorje glauben, die uns jede Woche neue Botschaften aus dem Himmel übermittelt.
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Bleiben Sie aber unserer Kirche treu! Solche Mitchristen wie Sie braucht sie wahrscheinlich nötiger als alle HH. in :o Ecône zusamt derer in :cry: Wigratzbad.
Admin
Administrator
Beiträge: 13
Registriert: Freitag 12. September 2008, 23:46
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Re: Bestätigung de Exkommunikation

Beitrag von Admin »

Hallo,

eine Bestätigung der als Tatstrafe eingetretenen Exkommunikation können Sie letztlich nicht erzwingen, da die Feststellung einer Tatstrafe oder Verhängung einer Spruchstrafe insofern in das Ermessen des Bischofs gestellt ist, als er dafür zu sorgen hat, "dass der Gerichts- oder der Verwaltungsweg zur Verhängung oder Feststellung von Strafen nur dann beschritten wird, wenn er erkannt hat, dass weder durch mitbrüderliche Ermahnung noch durch Verweis noch durch andere Wege des pastoralen Bemühens ein Ärgernis hinreichend behoben, die Gerechtigkeit wiederhergestellt und der Täter gebessert werden kann" (can. 1341 CIC). Theoretisch kann der Bischof es also immer mit Ermahnungen bewenden lassen. Ein Abfall von der Kirche ist aber unzweifelhaft dann möglich, wenn Sie zusätzlich zum Kirchenaustrit vor dem Standesamt zu Ihrem zuständigen Pfarrer gehen und dort erklären, Sie wollten von der Kirche abfallen, da Sie den Glaubenswahrheiten X und Y ... nicht zustimmen könnten. Der Abfall von der Kirche ist im Taufbuch zu vermerken, wie auch der Kirchenaustritt als Faktum dort eingetragen wird.

Freundliche Grüße
Stefan Ihli
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