Bigamie??
Verfasst: Sonntag 14. September 2008, 22:33
Folgender Fall:
Ende der 90er Jahre heiratet die Klägerin (Kl) den nigerianischen Nichtkläger (Nkl) auf einem nigerianischen Standesamt.
Die Kl ist katholisch, der Nkl evangelisch (angeblich ausgetreten).
Da es zunächst nur um eine Aufenthaltsgenehmigung für den Nkl in Deutschland ging, wurde eine kirchliche Trauung nicht vorgenommen. Diese wurde aber ca. 2004 nachgeholt. Die zivile Trauung war bereits sehr schnell nach der Vornahme dieser in Deutschland staatlich anerkannt worden.
Nachdem die Ehe der beiden dann im Jahre 2006 gescheitert war, stellte sich heraus, daß der Nkl bereits im Jahre 2002 eine Ehe nach "Stammesritual" mit einer anderen Frau geschlossen hatte.
Polygamie ist in Nigeria wohl nur Muslimen erlaubt.
Diese Stammeshochzeit ist dokumentarisch nicht belegt, könnte lediglich maximal durch Zeugen "bewiesen" werden.
Wie würden Sie in diesem Fall vorgehen?
Ende der 90er Jahre heiratet die Klägerin (Kl) den nigerianischen Nichtkläger (Nkl) auf einem nigerianischen Standesamt.
Die Kl ist katholisch, der Nkl evangelisch (angeblich ausgetreten).
Da es zunächst nur um eine Aufenthaltsgenehmigung für den Nkl in Deutschland ging, wurde eine kirchliche Trauung nicht vorgenommen. Diese wurde aber ca. 2004 nachgeholt. Die zivile Trauung war bereits sehr schnell nach der Vornahme dieser in Deutschland staatlich anerkannt worden.
Nachdem die Ehe der beiden dann im Jahre 2006 gescheitert war, stellte sich heraus, daß der Nkl bereits im Jahre 2002 eine Ehe nach "Stammesritual" mit einer anderen Frau geschlossen hatte.
Polygamie ist in Nigeria wohl nur Muslimen erlaubt.
Diese Stammeshochzeit ist dokumentarisch nicht belegt, könnte lediglich maximal durch Zeugen "bewiesen" werden.
Wie würden Sie in diesem Fall vorgehen?