Wem gehört eine Kirche?
Verfasst: Samstag 24. Mai 2014, 14:38
Hallo zusammen,
Zu unserer Pfarrei gehören zwei große Mittelalterliche Kirchen.
Die eine aus dem 12.Jahrhundert ist unsere Pfarrkirche,die andere aus dem 13.Jahrhundert
Ist eine ehemalige Klosterkirche.
Im Zuge von Sparmaßnahmen fördert unser Bistum nur noch eine Kirche in der Unterhaltung.
In einem fast dreijährigen Prozess hat unsere Gemeinde versucht Lösungen zu erstellen um auch in
Zukunft diese Kirche weiter zu erhalten.
Die Idee in einem Seitenschiff der Kirche ein sogenanntes Kolumbarium (Urnenaufbewahrungsort)zu errichten
wurde geboren.
Alle Anträge bei Staatlichen Stellen und bei den Kirchlichen Stellen wurden gestellt, und sind in einem langwierigen
Genehmigungsverfahren grundsätzlich erteilt.
Konkret bedeutet das,das wir grundsätzlich ein Kolumbarium errichten könnten.
Leider fangen jetzt unsere Probleme erst richtig an.Unsere Gemeinde favorisiert eine einfache in Holz und Glas
Gehaltene Lösung, die Vertreter des Bistums wollen aber unbedingt einen Bundesweiten Wettbewerb mit einer
bedeuteten künstlerischen Lösung.Da es aber Stand der Dinge keinerlei finanzielle Zuwendung durch das Bistum gibt,sind wir als Gemeinde absolut gegen dieses Vorhaben
Gerade die vom Papst Franziskus immer wieder beschworene Einfachheit steht diesem absolut dagegen.
Nun aber zur eigentlichen Frage:
Wenn alle Denkmalpflegerischen Auflagen erfüllt sind und eine Finanzierung durch die Gemeinde erfüllt sind,können dann
Die Bistumsbehörden den Bau in unserer Ausführung verbieten?
Zur Erklärung :
In unserem Pfarrgebiet hat sich die Beerdigungskultur stark gewandelt.Ca 70% der Beerdigungen sind mittlerweile Kremationen.Unsere Stadtverwaltung hat seit 2 Jahren einen großen Friedwald angelegt mit dem wir nicht einverstanden sind.Mit unserem Anliegen ein Kolumbarium zu errichten sehen wir auch eine große Pastorale Chance,aber auch eine finanzielle Möglichkeit unsere beiden Kirchen auch in Zukunft zu unterhalten.
Zu unserer Pfarrei gehören zwei große Mittelalterliche Kirchen.
Die eine aus dem 12.Jahrhundert ist unsere Pfarrkirche,die andere aus dem 13.Jahrhundert
Ist eine ehemalige Klosterkirche.
Im Zuge von Sparmaßnahmen fördert unser Bistum nur noch eine Kirche in der Unterhaltung.
In einem fast dreijährigen Prozess hat unsere Gemeinde versucht Lösungen zu erstellen um auch in
Zukunft diese Kirche weiter zu erhalten.
Die Idee in einem Seitenschiff der Kirche ein sogenanntes Kolumbarium (Urnenaufbewahrungsort)zu errichten
wurde geboren.
Alle Anträge bei Staatlichen Stellen und bei den Kirchlichen Stellen wurden gestellt, und sind in einem langwierigen
Genehmigungsverfahren grundsätzlich erteilt.
Konkret bedeutet das,das wir grundsätzlich ein Kolumbarium errichten könnten.
Leider fangen jetzt unsere Probleme erst richtig an.Unsere Gemeinde favorisiert eine einfache in Holz und Glas
Gehaltene Lösung, die Vertreter des Bistums wollen aber unbedingt einen Bundesweiten Wettbewerb mit einer
bedeuteten künstlerischen Lösung.Da es aber Stand der Dinge keinerlei finanzielle Zuwendung durch das Bistum gibt,sind wir als Gemeinde absolut gegen dieses Vorhaben
Gerade die vom Papst Franziskus immer wieder beschworene Einfachheit steht diesem absolut dagegen.
Nun aber zur eigentlichen Frage:
Wenn alle Denkmalpflegerischen Auflagen erfüllt sind und eine Finanzierung durch die Gemeinde erfüllt sind,können dann
Die Bistumsbehörden den Bau in unserer Ausführung verbieten?
Zur Erklärung :
In unserem Pfarrgebiet hat sich die Beerdigungskultur stark gewandelt.Ca 70% der Beerdigungen sind mittlerweile Kremationen.Unsere Stadtverwaltung hat seit 2 Jahren einen großen Friedwald angelegt mit dem wir nicht einverstanden sind.Mit unserem Anliegen ein Kolumbarium zu errichten sehen wir auch eine große Pastorale Chance,aber auch eine finanzielle Möglichkeit unsere beiden Kirchen auch in Zukunft zu unterhalten.