Falschangaben bei Antrag auf Ehenichtigkeitsverfahren

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Litzi
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Falschangaben bei Antrag auf Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Litzi »

Hallo,

nachdem ich 2008 von meiner damaligen Frau staatlich geschieden wurde, hat diese nun ein Ehenichtigkeitsverfahren in die Wege geleitet.
Grund dafür soll damals lt. Klageschrift sein: "Mich belastete in der Bekanntschaftszeit seine Eifersucht. Was mir zunächst als Eifersucht erschien, entpuppte sich in der Folgezeit als Kontrollsucht und Versuch, von mir Besitz zu ergreifen (Beispiele werde ich in meiner Vernehmung schildern). Sein Verhalten führte dazu, dass ich vor der Eheschließung gewisse Bedenken hatte. Diese Bedenken wiederum waren der Grund,warum ich die Ehedauer von der Entwicklung der Ehe abhängig machte. 2006 stand die Ehe auf der Kippe, ausgezogen bin ich 2008."

Als Zeugen hat meine Ex-Frau einen Priester genannt, der wiederum mit Ihrer Mutter in einem Pfarrhaus wohnt...
und Ihre Mutter...

Natürlich muss man wissen, das ich auf Grund meines Fehltrittes auch der Grund für die damalige staatliche Scheidung gewesen bin,
ALLERDINGS der oben aufgeführte Punkt der totalen Kontrolle und Besitzergreifung ABSOLUT NICHT der Wahrheit entspricht!!! Wir führten in den Anfangsjahren eine "Normale und Glückliche" Ehe. Dennoch werden es Ihre Mutter und der Herr Priester doch bestätigen - was ja wie gesagt, gar nicht stimmt!! :cry:

Wie kann ich mich hier verhalten, da ich auch Bedenken auf Grund des Pfarrers :twisted: und einer evtl. Einflussnahme gegen die Zusammensetzung des Gerichtshofes habe?

Letzten 2 Fragen diesbezüglich:
Ein Schreiben "Einlassung auf den Prozess" lag mit bei:
1. Mit der Zusammensetzung des Gerichtshofes bin ich einverstanden.
- Bin ich natürlich NICHT aus oben genanntem Grund; kann ich das handschriftlich durchstreichen?
2. ...die endgültige Festsetzung überlasse ich dem Gericht
Nehme ich mir dadurch die Chance in Revision zu gehen?

Aktuell bin ich glücklich verheiratet, habe einen 2 1/2 jährigen Sohnemann und fern ab jeglicher Psychose :-)
Vorab vielen Dank für Eure / Ihre Unterstützung!
Arletta Bolesta
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Re: Falschangaben bei Antrag auf Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
Sie als nichtklagende Partei haben natuerlich auch Recht darauf, Ihre Meinung zu schreiben (sagen). Sie koennen auch welche Zeugen vorschlagen, die aussagen werden.
Ich empfehle immer meinen Mandanten, Teilnahme an Eheprozess zu nehmen.

Mit herzlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Admin
Administrator
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Re: Falschangaben bei Antrag auf Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Admin »

Die Frage, ob Sie mit dem Gerichtshof einverstanden sind, bezieht sich auf die beteiligten amtlichen Personen (Richter, Ehebandverteidiger, Notare). Diese dürften mit den von Ihnen geschilderten Bedenken bezüglich der beiden genannten Zeugen ja nichts zu tun haben. Einwendungen können Sie gegen den Gerichtshof jedenfalls nur aufgrund sachlicher Anhaltspunkte geltend machen. Gegen die beiden benannten Zeugen können Sie sich ebenfalls mit sachlichen Gründen wehren; so können Sie z. B. Ihre Bedenken vortragen, dass die Zeugen aufgrund der Tatsache des Zusammenwohnens befangen sein könnten. Eine Entscheidung über die Zulassung der Zeugen wird dann das Gericht treffen. Ihre Einverständniserklärung jetzt ist keine Vorentscheidung, beeinflusst nicht den Prozessverlauf und den Ausgang des Verfahrens und nimmt Ihnen keinerlei Rechte im Hinblick auf Rechtsmittel.
Koenigstiger
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Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Koenigstiger »

Hallo Litzi,
als katholische Anwältin kann ich nur empfehlen, was die Kollegin Arletta geschrieben hat: Sich an der Sache konstruktiv beteiligen, d.h. möglichst sachlich. Wenn Sie einen Anwalt suchen, wird man Ihnen bei Gericht dazu helfen. Der verhindert jedenfalls, dass die Sache polemisch würde, wie es durchaus passieren kann, wenn man selbst schreibt.

Inwieweit das Empfinden Ihrer Ex eine "Falschangabe" ist, werden die Richter jeder für sich beurteilen und es wird Auswirkung auf das Urteil haben.

Zeugen abzulehnen ist generell schwieriger, als selbst Zeugen zu benennen, die die Aussage der Klägerin und Ihrer Zeugen relativieren können. Versuchen Sie aber ruhig beides.
Um den Gerichtshof abzulehnen, gilt die Aussage vom Admin: Sie müssten schon eine Verbindung des Priesters zum Gerichtshof nachvollziehbar machen.

Revision gibt es in der kirchlichen Gerichtsbarkeit nur bei Verfahrensfehlern, die dürften Sie als Laie kaum erkennen können. Und mit der Zustimmung zum Gerichtshof nehmen Sie sich nicht die Chance auf Berufung. Das läuft aber ohnehin so ab:
1. Möglichkeit: Urteil negativ (in Ihrem Sinne?!) passiert weiter gar nix, Ehe bleibt kirchlich gültig
2. Möglichkeit: Urteil positiv (im Sinne Ihrer Ex) geht das Urteil automatisch zur Bestätigung eine Instanz höher

Faktisch brauchen Sie also gar nix tun, wenn Sie wollen, dass die Ehe mit Ihrer Ex bestehen bleibt. Es sei denn, Sie erwägen die 3. Instanz wenn ein positiv und zwei positiv-Urteile ergehen. DAS ist dann aber die Sacra Romana Rota in Rom und da brauchen Sie einen Rota-Anwalt. Kostet definitiv Geld, wird lange und schwierig!

Andere Frage: Warum ist Ihnen denn so wichtig, dass Sie mit Ihrer Ex kirchlich verheiratet bleiben?
Wo Sie doch selbst auch eine neue Familie haben und die Chance eines positiven Urteils nutzen könnten und ebenfalls kirchlich heiraten?
Da es in der katholischen Kirche bekanntlich keine Scheidung gibt, wäre es für Sie beide die einzige Chance, nochmal gültig katholisch zu heiraten.

Gruß, A.K.
PS: Eine "Kontrollsucht" alleine verungültigt noch lange keine Ehe, da wären aber viele von betroffen :lol:
Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern dass etwas Sinn macht, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
Wiebke
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 23. September 2009, 23:20

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Wiebke »

Koenigstiger hat geschrieben:Andere Frage: Warum ist Ihnen denn so wichtig, dass Sie mit Ihrer Ex kirchlich verheiratet bleiben?
Das frage ich mich auch...
Koenigstiger hat geschrieben:PS: Eine "Kontrollsucht" alleine verungültigt noch lange keine Ehe, da wären aber viele von betroffen :lol:
Jetzt kann es natürlich sein, dass gerade dieser Kontrollsuchtsvorwurf das Problem ist. Aber der wird im Verfahren wohl gar nicht so wichtig werden, nehme ich mal an. Eben weil es kein Nichtigkeitsgrund ist.

Vielmehr versucht die Frau, wenn ich es richtig verstanden habe, nachzuweisen, dass sie die Unauflöslichkeit der Ehe ausgeschlossen hatte. Da kann die angebliche Eifersucht vor der Ehe von Belang sein, aber keine Kontrollsucht nach der Heirat.

Von daher könnte man einfach sagen: "Das mit der Kontrollsucht während der Ehe ist Quatsch, aber wenn sie sagt, dass sie mich schon vorher zu eifersüchtig fand und deswegen nicht für eine lebenslange Bindung bereit war, dann mag das so sein." Und dann harrt man locker der Dinge, die da kommen.
Litzi
Beiträge: 2
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Re: Falschangaben bei Antrag auf Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Litzi »

Hallo Zusammen,

zunächst mal: Ganz herzlichen Dank für Eure/Ihre Informationen!

Zu der Frage:
Warum ist Ihnen denn so wichtig, dass Sie mit Ihrer Ex kirchlich verheiratet bleiben?

Auch wenn es vielleicht für den einen oder anderen "komisch" klingen mag, aber
Ich bin religiös sehr konservativ eingestellt und was bei mir halt gar nicht geht,
sind Lügen, Intriegen und Betrug. Darum geht es halt leider hier :-(

Wie bitte kann man denn eine "Unauflöslichkeit der Ehe" im VORFELD ausschließen?
(Und dies als Argument im "Nachgang" anführen, OHNE dies vorher Erwähnt zu haben??)

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe und viele Grüße,
Litzi
Arletta Bolesta
Beiträge: 93
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Re: Falschangaben bei Antrag auf Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Morgen,
wenn es um Ausschluss der Unaufloeslichkeit geht: oft kann man solche Situation treffen, dass z. B. eine Partei von einem Umstand Dauer der Ehe (Ihrer Ehe) abhaengig macht (Ausschluss ist sicher, aber Dasein von diesem Umstand ist nicht so sicher). Natuerlich ausschliessende Partei soll gestehen, dass sie diese Eigenschaft der Ehe schon vor der Trauung aussgeschlossen hat, dazu braucht man auch Aussagen der Zeugen, es ist auch gut, wenn zweite Partei dem zustimmen wird. Mangel eines Beweismittels verursacht, dass es schwierig ist, diese Ursache zu beweisen.

Persoenlich finde ich, dass es dadurch verursacht ist, dass es sein koennte, dass Parteien luegen wuerden. Eine Sache ist dabei sehr wichtig (wenn ich z.B. Klage mit dieser Usache schreibe, dann betone ich diese Wahrheit): Luege kann zwar "positives" Urteil geben, aber es geht um obiektiven Zustand, mit anderen Woertern: wenn Urteil auf der Luege basieren wird, dann ist die naechste Ehe ungueltig.

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Wiebke
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 23. September 2009, 23:20

Re: Falschangaben bei Antrag auf Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Wiebke »

Litzi hat geschrieben:Auch wenn es vielleicht für den einen oder anderen "komisch" klingen mag, aber
Ich bin religiös sehr konservativ eingestellt und was bei mir halt gar nicht geht,
sind Lügen, Intriegen und Betrug. Darum geht es halt leider hier :-(
Die konservative Empörung ist aber angesichts deiner neuen Familie etwas selektiv.

Ich hab absolut nichts gegen Wiederverheiratete, aber wenn man sich selbst aus der offiziellen Lehre sozusagen die Rosinen rauspickt, sollte man dem Ex-Partner das vielleicht auch zugestehen. Deine Ex sieht es vielleicht so, dass sie das kirchliche Eherecht auch nicht 100%ig unterschreibt. Wenn ihr dann trotzdem an der kirchlichen Heirat sehr viel liegt - offensichtlich deutlich mehr als dir - dann mag sie in nachvollziehbarer Weise zu dem Ergebnis kommen, dass es gerechtfertigt ist, vor einem Gericht, das aus ihrer Sicht ein "falsches" Eherecht handhabt, die Wahrheit ein bisschen zurechtzubiegen.

Dem einen ist absolute Wahrhaftigkeit besonders wichtig, der anderen, nicht wegen einer verunmöglichten kirchlichen Hochzeit vor Gott unverheiratet zusammenleben zu müssen. Deine Ex könnte dir genauso gut wegen deiner aus kirchlicher Sicht "wilden" Ehe moralische Vorhaltungen machen. Wie fändest du das?

Darf deine Ex nicht an einem anderen Punkt, der dir nicht so wichtig ist, besonders "konservativ" sein, dafür da nicht, wo du es bist?

Gut, du kannst dich immer noch auf den Standpunkt stellen, dass sie dich in einen Prozess gezogen hat, und dass du dir da eben selber treu bleiben willst. Denn wenn dich niemand damit behelligt hätte, würdest du möglicherweise gar nichts sagen. Aber ein kleiner Perspektivenwechsel hilft manchmal, die Dinge unter einem anderen Licht zu sehen...
Litzi hat geschrieben:Wie bitte kann man denn eine "Unauflöslichkeit der Ehe" im VORFELD ausschließen?
(Und dies als Argument im "Nachgang" anführen, OHNE dies vorher Erwähnt zu haben??)
Kirchenrechtlich ist es in der Tat so, dass die Ehe ungültig ist, wenn ein Ehegatte (bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung!) ein Wesensmerkmal der Ehe im rk. Sinne nicht wirklich will (u.a. Unauflöslichkeit). Es ist egal ob das ausdrücklich gesagt wurde oder nicht.

Jetzt muss man diesen abweichenden Willen natürlich schon "beweisen". Da es um den inneren Willen geht, verkommt das dann leicht zum Indizienprozess, aber wenn dem Gericht die Indizien reichen, dann erklärt es die Ehe für nichtig. Solche Indizien können Zeugenaussagen darüber sein, was der betreffende Ehepartner vor der Ehe allgemein über seine Einstellung zur Ehe oder auch spezifisch über den Verlobten gesagt hat. Wenn man daraus schließen kann, dass trotz des Ja-Wortes kein ausreichender, echter Ehewille vorhanden war, dann schließt man das eben daraus.

Die angebliche Kontrollsucht nach der Heirat ist dafür hingegen belanglos, weil man daraus ja nicht auf den Willen im Zeitpunkt der Heirat rückschließen kann.
Koenigstiger
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Antrag auf Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Koenigstiger »

Hallo auch nochmal Litzi,

bei uns in der katholischen Kirche wird ja so oft auf die "Oikonomia", also die Barmherzigkeit an der Stelle der Wiederverheiratung in den orthodoxen und altorientalischen Kirchen verwiesen.
Viele wünschen sich ja, dass das katholische Kirchenrecht sich an dieser Stelle in Richtung Orthodoxie "verbessern" sollte...

Um das mal aufzugreifen, was Wiebke zum moralischen Standpunkt geschrieben hat, in der russisch-orthodoxen Kirche würde das so laufen:
Deine Ex-Frau würde zum Kirchengericht gehen und den Tod ihrer Ehe fest stellen lassen (ähnlich wie jetzt die Ehefeststellungsklage!). Mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit würde das Gericht fest legen, dass die Ehe in dem Moment gestorben ist, als Du Ehebruch begangen hast (das habe ich doch richtig verstanden, mit dem Fehltritt??! oder? das war doch ein Seitensprung??).

Ergo: In der (russisch) Orthodoxen Kirche dürfte sie wieder heiraten nach einer Bußzeit von 2-4 Jahren (die sind ja nun schon vorbei) in einem einfachen Gottesdienst ohne die "Krönung" durch den Priester. Du aber bekämst ein Eheverbot, da Du ja der Schuldige am Tod der Ehe bist. DU dürftest nicht wieder heiraten.

:lol: Weil ja viele sagen, in anderen Kirchen sei so vieles besser :twisted:

Also nimm die Chance wahr. Aus welchem aller möglichen Gründe am Ende für nichtig erklärt wird, interessiert doch bei der neuen Eheschließung keinen mehr. Das ist nun mal so. Aber ohne Ehefeststellungsklage für keinen eine neue, kirchliche Ehe.

Chinesisches Sprichwort: ES GIBT DREI WAHRHEITEN. Meine, Deine und Die Wahrheit. Wenn dem so ist, werden die Richter DIE Wahrheit finden.
Wie Arletta eben schon sagte: Wenn Deine Ex gelogen hat, existiert vor Gott ihre neue Ehe nicht, weil das Urteil ungültig, also eigentlich gar nicht zu Stande kam. Das dürfte doch Deinem Gerechtigkeitsempfinden entsprechen. Leg es in Gottes Hand, der wird uns nicht in dieser Welt, aber mit wirklich gerechter Hand dereinst richten!

Ich verstehe aber auch gut Ihre Wut, lieber Litzi über die Geschichte mit der Aussage von Pfarrer samt Konkubine, aber das ist wieder eine andere Sache.... da ist sie wieder, die Moral :evil:

@Wiebke: Ich habe gerade einen Fall, da geht es um einen 1095 §§ 2+3 wegen einer echten Kontrollsucht. Die lag aber definitiv lange vor der Ehe vor und wirkt sich auf das Gattenwohl aus (Stichwort Partnerschaftliche Beziehung)
Zuletzt geändert von Koenigstiger am Montag 12. August 2013, 08:54, insgesamt 1-mal geändert.
Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern dass etwas Sinn macht, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
Wiebke
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Re: Antrag auf Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Wiebke »

Koenigstiger hat geschrieben:@Wiebke: Ich übersetze gerade Vernehmungsprotokolle, da geht es um einen 1095 §§ 2+3 wegen einer echten Kontrollsucht. Die lag aber definitiv und durch Nichtkläger bestätigt lange vor der Ehe vor.
Moment... Meinst du, Litzi's Ex will auch seine psychische Eheunfähigkeit beweisen? Indem sie sagt, die Kontrollsucht war latent schon vor der Hochzeit vorhanden und machte ihn zu einer vernünftigen Ehe von vorneherein unfähig?

Der Teil des Prozesses wär ja schon ein bisschen ehrenrührig und könnte mit seeehr dreckiger Wäsche abgehen...
Koenigstiger
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Re: Falschangaben bei Antrag auf Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Koenigstiger »

:lol:
Nein, Wiebke. Ich rede nicht von Litzi's Ex. Und was die will, weiß ich nicht, außer wohl nochmal zu heiraten. Soll mir auch egal sein. Da wir kein Scheidungsrecht haben, gönne ich jedem, dem überhaupt noch was an einer kirchlichen Hochzeit liegt, dass seine Ehe aufgelöst wird. Ich kenne viel zu viele, die sagen, es sei ihnen sowieso egal oder die wohin konvertieren und dann halt evangelisch heiraten.... hat unsere geliebte Mutter Kirche vielleicht auch verdient :twisted:

Im übrigen bin ich in der paradoxen Situation auch schon mal Nichtkläger zu verteidigen und mit Vorschlägen wie: "Gehen Sie in zweite Instanz an die Rota (1. Instanz non constat!), dann hat Ihr Ex keine Chance mehr auf zwei gleichlautende Urteile" daher zu kommen. :oops:

Ich wollt bloß sagen, es gibt sowas wohl, mit der Kontrollsucht. Aber das muss schon ganz arg und gegen das Gattenwohl sein :roll: . Ist wohl in dem von mir erwähnten Fall Ausdruck einer echten psychischen Störung. Aber es ist doch eh so, dass in Deutschland immer auf einen Ehenichtigkeitsgrund auf eigener Seite geklagt wird, weil das leichter "nachzuweisen" ist, oder?

Gute Nacht Ihr da draußen....
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