Wiederheirat vor Ehenichtigkeit - wird Ehe gültig?

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anonyma
Beiträge: 21
Registriert: Donnerstag 29. November 2012, 23:19

Wiederheirat vor Ehenichtigkeit - wird Ehe gültig?

Beitrag von anonyma »

Wie sieht es eigentlich aus, wenn man die geschätzten 1,5 Jahre nicht abwarten möchte, um sich wieder zu verheiraten, und man würde vor dem Abschluß des Ehenichtigkeitsverfahrens standesamtlich und ggf. evangelisch heiraten? Würde dann diese Ehe automatisch gültig, wenn das Verfahren durch ist, oder müßte ein Dispens beantragt werden? :roll:
Arletta Bolesta
Beiträge: 93
Registriert: Montag 4. April 2011, 10:15
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Re: Wiederheirat vor Ehenichtigkeit - wird Ehe gültig?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Morgen,
kirchliche Ordnung ist anders als zivile Ordnung (also Zivilrecht). Man kann z.B. zivile Scheidung bekommen aber schon nicht positives kirchliches Urteil, laut dessen die Ehe ungueltig war; oder ungekehrt: man kann positives kirchliches Urteil bekommen, ohne zivile Scheidung zu bekommen. Das bedeutet bei Ihrer Frage: wenn Sie schon nach der Scheidung sind, dann duerfen Sie Zivilehe schliessen (es geht um rechtiche Ebene nicht um moralische, kirchliche Lehre davon ist klar), aber das bedeutet nicht, dass solche Ehe nach positivem Eheprozess automathisch gueltig werden wird.

Mit frendlichen Gruessen
Arletta Bolesta
anonyma
Beiträge: 21
Registriert: Donnerstag 29. November 2012, 23:19

Re: Wiederheirat vor Ehenichtigkeit - wird Ehe gültig?

Beitrag von anonyma »

Falls man also vor Abschluß des Ehenichtigkeitsverfahrens (Scheidung liegt in meinem Falle 13 Jahre zurück) wieder heiraten würde, dann müßte man also nach Abschluß des Eheprozesses in irgendeiner Weise (Dispens?) die neue Ehe für gültig erklären lassen, damit der neue Partner dann auch wieder zur Kommunion gehen dürfte? Wo müßte man das dann klären?
Arletta Bolesta
Beiträge: 93
Registriert: Montag 4. April 2011, 10:15
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Re: Wiederheirat vor Ehenichtigkeit - wird Ehe gültig?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Abend,
also noch einmal: jetzt duerfen Sie Zivilehe schliessen, nach dem kirchlichen Eheprozess duerfen Sie natuerlich Trauung (also kirchliche Ehe) schliessen, wenn Eheprozess feststellt, dass die Ehe ungueltig war. Wenn Sie Person heiraten werden, die z.B. zur evangelischer Kirche gehoert (also zu solcher Kirche, die keine volle Kommunion mit katholischer Kirche hat), dann braucht man Dispens.

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Koenigstiger
Beiträge: 57
Registriert: Dienstag 3. August 2010, 23:09
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Re: Wiederheirat vor Ehenichtigkeit - wird Ehe gültig?

Beitrag von Koenigstiger »

Lieber anonymus,

Ich möchte Frau Bolestas Ausfühung ergänzen:

Die zivile oder evangelische oder sonstwie erfolgte Trauung ist erst einmal NICHT gültig, da Sie ja kirchlich gesehen gar nicht heiraten dürften, bevor die Nichtigkeit fest steht. Heißt also, dass Sie sie nachträglich gültig machen lassen müssen (Sanatio in Radice).
Das wird über den Pfarrer erfolgen, indem Sie wie zu einem Traugespräch gehen und erklären, dass Sie keine erneute, kirchliche Eheschließung wünschen. Dann würde von Amts wegen die schon geschlossene, nicht katholische Eheschließung gültig gemacht. Meist geschieht dies öffentlich in einem Gottesdienst, der wie eine Hochzeit aufgebaut ist, aber keinen Konsensaustausch ("Willst Du die/ den hier anwesenden zu/r Frau/ Mann nehmen?"- "Ja") beinhaltet. Für Ihre Gäste würde es also wie eine Hochzeit aussehen....

Für eine stille Gültigmachung ohne Gottesdienst klären Sie die Details mit Ihrem Ortspfarrer, bitte.
Gruß,
Anne Kunz.
Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern dass etwas Sinn macht, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
anonyma
Beiträge: 21
Registriert: Donnerstag 29. November 2012, 23:19

Re: Wiederheirat vor Ehenichtigkeit - wird Ehe gültig?

Beitrag von anonyma »

Nachträglich noch mal Danke an beide für die informativen Ausführungen.

Nur zur Richtigstellung: In meinem Falle ist es so, daß ich evangelisch bin und geschieden von einem katholischen Mann, die Ehe ist katholisch gesehen weiterhin gültig. Ich selbst hätte somit kein Problem, jedoch habe ich nun einen katholischen Freund, und die Sache scheint ziemlich ernst zu sein, ihm ist aber auch sein Glauben ernst. Und ich möchte nicht dafür verantwortlich sein, daß er nicht mehr zur Kommunion gehen darf, obwohl er ja gar nichts "verbrochen" hat, außer sich in mich zu verlieben. Daher habe ich im Dezember mein Ehenichtigkeitsverfahren eingereicht.
Wiebke
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 23. September 2009, 23:20

Re: Wiederheirat vor Ehenichtigkeit - wird Ehe gültig?

Beitrag von Wiebke »

Koenigstiger hat geschrieben:Die zivile oder evangelische oder sonstwie erfolgte Trauung ist erst einmal NICHT gültig, da Sie ja kirchlich gesehen gar nicht heiraten dürften, bevor die Nichtigkeit fest steht.
Jein. Annullierung ist ja rückwirkend. Wenn die neue Eheschließung vom Problem der (später als nichtig erkannten) Ehe abgesehen gültig wäre, dann wäre sie das auch dann, wenn die Nichtigkeit der Vorehe erst später festgestellt würde.

Aber natürlich wird die neue Ehe aus RKK-Sicht nicht formgerecht zustande kommen, weil sich der zuständige Pfarrer nicht dazu hergibt (darf er ja auch nicht) und eine Formdispens auch nicht erteilt werden wird.

Und die Formnichtigkeit wäre dann natürlich später durch sanatio in radice heilbar, aber auch durch eine normale kirchliche Trauung (convalidatio simplex). Insofern ist das praktische Ergebnis dasselbe, klar.

@Anonyma: Ich weiß ja nicht, worauf sich der Antrag stützt, aber ich wäre in einer solchen Situation immer dafür, mit dem Partner auch darüber zu reden, was wird, wenn die Annullierung nicht gewährt wird. Blind darauf vertrauen, dass es schon klappen wird, kann zu bösen Überraschungen führen.
anonyma
Beiträge: 21
Registriert: Donnerstag 29. November 2012, 23:19

Re: Wiederheirat vor Ehenichtigkeit - wird Ehe gültig?

Beitrag von anonyma »

Hallo Wiebke,

danke für die Auskunft, die etwa so ist, wie ich es mir gedacht hatte. Mein Antrag beruht auf mehreren Gründen, am besten beweisbar ist sicherlich der Grund, daß ich nie Kinder von meinem Ex-Mann haben wollte, das können meine Mutter, meine Schwester und meine besten Freundinnen bestätigen. Bin gespannt, habe heute die Aufforderung zur Terminvereinbarung erhalten, wegen der Fragen des Ehebandverteidigers.

Mein jetziger Partner weiß noch nichts von dem Verfahren. Wir haben auch noch nicht über Hochzeit gesprochen, aber es scheint klar, daß wir unser Leben miteinander verbringen wollen. Das Thema Hochzeit haben bislang nur die lieben Verwandten aufs Tapet gebracht, die stellvertretend für uns grübeln, wie das wohl gehen könne, wo ich doch geschieden bin. Da mein Freund aber sehr katholisch und gläubig ist, bin ich mir sicher, daß es für ihn eine große Erleichterung wäre, falls das Ehenichtigkeitsverfahren erfolgreich wäre. Ich warte momentan auf einen geeigneten ruhigen Augenblick unter 4 Augen, um ihm von dem Verfahren zu erzählen. Ich habe es von mir aus eingeleitet, weil ich es einfach nicht richtig fände, wenn er sein Leben lang darunter leiden müßte, daß ich den ungeeigneten Partner geheiratet habe. Aber so ist es nicht so, daß wir auf den Erfolg des Verfahrens unbedingt vertrauen, denn bislang hat er sich ja für mich entschieden, ohne überhaupt davon zu wissen. Ich habe neulich auch erst von einer seiner Verwandten gehört, daß das Nichtigkeitsverfahren ihres Mannes mehrere Jahre gedauert hat, es wurde von der Rota in Rom entschieden.
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