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Eheannullierung in diesem Fall sinnvoll?

Verfasst: Sonntag 14. September 2008, 22:30
von Bonaventura
Hallo in die Runde!
Zunächst möchte ich betonen, daß ich recht froh bin, daß es dieses Forum hier gibt, denn es scheint ja einige geballte Kompetenz hier zu geben. Daher erhoffe ich mir Rat und Hilfe im nachfolgenden Fall.

Meine Lebensgefärtin, die slowakische Staatsbürgerin und Katholikin ist, strebt ein Ehenichtigkeitsverfahren an.
Sie war knappe sechs Jahre verheiratet und wurde im August dieses Jahres geschieden.
Sie hat einen Sohn, der vier Jahre alt ist.
Im Jahre 1999 ist sie als Au-Pair nach Deutschland gekommen. Damals war sie 20 Jahre alt.
Nach nur zwei Monaten Aufenthalt hier, ereignete sich ein Drama: sie wurde vergewaltigt.
Daraufhin verließ sie ihre erste Au-Pair-Familie und startete einen Neuversuch bei einer zweiten, was auch gelang. Im Laufe dieser Zeit lernte sie ihren späteren Mann kennen, von dem sie sich etwas Trost erhoffte.
Allerdings hatte sie zu diesem Zeitpunkt noch einen Freund in der SK.
Als im Juli 2001 der Aufenthaltstitel verwirkt war, hatte sie sich bereits vorher entschieden, hier zu bleiben, einmal, weil sie sich in der BRD ein besseres Leben erhoffte und dann auch um den sozialen Problemen der SK zu entfliehen.
Daher hat sie dann auch geheiratet.
Kirchlich heiraten wollte sie nicht, allerdings drängten ihre katholischen Eltern darauf, worauf sie dann auch zustimmte.
Ihr Mann hatte zu diesem Zeitpunkt bereits eine uneheliche Tochter und wollte keine Kinder mehr, er verdeutlichte öfters, daß er keine Kinder mehr wolle.
Ob sie diesen Mann aus Liebe geheiratet hat, wage ich zu bezweifeln, denn an Weihnachten 2000/2001, während eines Slowakei-Aufenthaltes hatte sie nochmals Verkehr mit ihrem Freund, also ein halbes Jahr vor der Hochzeit, damals war sie bereits mit ihrem späteren Mann "liiert".
Nun gut.
Zwei Jahre nach der Hochzeit wurde meine Lebensgefährtin doch schwanger.
Sie wünschte sich das Kind, er hingegen sagte, wenn sie ein Kind wolle, solle sie sich auch darum kümmern.
Ein Jahr nach der Geburt wurde sie erneut schwanger. Ihr Mann wollte das Kind nicht und bedrohte sie. Schließlich zwang er sie zur ABtreibung.
Infolgedessen rutschte die Frau in ein Alkoholproblem, es kam zu gegenseitigen Streitigkeiten, Gewalt etc.
Schließlich ging sie eine Beziehung mit einem neuen Mann ein (nicht ich...), die ca. drei Monate dauerte, sie wurde sogar schwanger, verlor aber das Kind. Sie verließ den Mann. In dieser Zeit hatte sie ein Alkoholproblem, das nunmehr überwunden ist.

An dessen Ende stand die Scheidung.
Und mittlerweile eine Rückkehr zum christlichen Glauben.

Nun meine Frage an Euch, wo kann man hier für ein Ehenichtigkeitsverfahren ansetzen?
Gründe, denke ich, gibt es ja schon einige...

Danke!
Gruß,

Bonaventura

Re: Eheannullierung in diesem Fall sinnvoll?

Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 22:16
von Arletta Bolesta
Ja, es gibt naturlich Grunde, um ein Ehenichtigkeitsverfahren zu fuhren.

Am Anfang sollen wir uberlegen, welches Kirchengericht zustandig ist. Dabei ist can. 1673 behilflich. Dieser can. hat vier Punkte, aber wir konnen uns auf den ersten und den zweiten Punkt konzentrieren. Dort lesen wir: dieses Kirchengericht fuhrt Prozess, wo das Ehepaar die Ehe geschlossen hat (can. 1673 Nr 1 CIC); dieses Kirchengericht fuhrt den Prozess, wo der Nichtklager (oder die Nichtklagerin) wohnt (can. 1673 Nr 2 CIC). Es geht um standigen oder zeitweiligen Wohnort. Wie ich das schon geschrieben habe, gibt es noch weitere zwei Punkte, die auch solche Zustandigkeit schaffen. Es geht um standigen Wohnort von Klager (oder Klagerin), aber sein Wohnort (oder ihre Wohnort)und der Wohnort von Nichtklager (vel Nichtklagerin) mussen zu derselben Bischofskonferenz gehoren, ausserdem braucht man auch eine Zustimmung vom Offizial des Nichtklagers (oder der Nichtklagerin)(can. 1673 Nr 3 CIC). Und der letzte Nr: das Kirchengericht ist zustandig, wo es mehrere Beweise gibt, aber man braucht auch die Zustimmung, daruber ich fruher geschrieben habe (can. 1673 Nr 4 CIC).

Also: wo hat Ihre Freundin ihre Ehegeschlossen (can. 1673 Nr 1 CIC), oder wo wohnt ihr Ehemann (can. 1673 Nr 2 CIC)? Sehr oft beschaftigen sich diese Kirchengerichte mit den Ehesachen

Wenn es um Grunde geht, soll sie daruber mit kompetenten Menschen in einem Offizialat sprechen. Aber ich vermute, dass es um can. 1101 Pragraf 2 CIC geht. Sie schreiben, dass ihr Mann keine Kinder gewollt habe, und in diesem can. geht es u.a. um den Auschluss der Kinder. Dann schreiben Sie auch, dass Ihre Freundin vielleicht diese Ehe nicht gewollt habe. Es geht also auch um Auschluss, sondern geht es nicht um simulatio partialis (Auschluss der Kinder) aber um simulatio totalis (Auschluss der Ehe)(can. 1101 Paragraf 2 CIC). Deshalb habe ich Ihnen beraten, dass sie mit kompetenten Personen sprechen solle. Solches Gesprach braucht ein bisschen Zeit, um alles und genau zu uberlegen.

Ich kann nur ein paar Informationen hinzufugen. Wenn es um Auschluss der Kinder geht, soll man beweisen, dass ihr Mann wirklich keine Kinder schon vor der Eheschliessung wollte. Dabei braucht man Beweise: Zeugen, ihr Mann kann gestehen u.s.w. Wenn es um simulatio totalis geht, konzentrieren wir uns nicht nur auf ihren Mann, sondern auch auch auf Ihre Freundin. Man muss beweisen, dass sie keine Ehe wollte. Es geht, wie oben, auch um verschiedene Beweise. Ausserdem mussen wir causa celebrandi (warum hat sie die Ehe geschlossen) und causa simulandi (warumm wollte sie keine Ehe schliessen) uberlegen. Naturlich muss die zweite Ursache starker als die erste sein.