Eheannullierung in diesem Fall sinnvoll?
Verfasst: Sonntag 14. September 2008, 22:30
Hallo in die Runde!
Zunächst möchte ich betonen, daß ich recht froh bin, daß es dieses Forum hier gibt, denn es scheint ja einige geballte Kompetenz hier zu geben. Daher erhoffe ich mir Rat und Hilfe im nachfolgenden Fall.
Meine Lebensgefärtin, die slowakische Staatsbürgerin und Katholikin ist, strebt ein Ehenichtigkeitsverfahren an.
Sie war knappe sechs Jahre verheiratet und wurde im August dieses Jahres geschieden.
Sie hat einen Sohn, der vier Jahre alt ist.
Im Jahre 1999 ist sie als Au-Pair nach Deutschland gekommen. Damals war sie 20 Jahre alt.
Nach nur zwei Monaten Aufenthalt hier, ereignete sich ein Drama: sie wurde vergewaltigt.
Daraufhin verließ sie ihre erste Au-Pair-Familie und startete einen Neuversuch bei einer zweiten, was auch gelang. Im Laufe dieser Zeit lernte sie ihren späteren Mann kennen, von dem sie sich etwas Trost erhoffte.
Allerdings hatte sie zu diesem Zeitpunkt noch einen Freund in der SK.
Als im Juli 2001 der Aufenthaltstitel verwirkt war, hatte sie sich bereits vorher entschieden, hier zu bleiben, einmal, weil sie sich in der BRD ein besseres Leben erhoffte und dann auch um den sozialen Problemen der SK zu entfliehen.
Daher hat sie dann auch geheiratet.
Kirchlich heiraten wollte sie nicht, allerdings drängten ihre katholischen Eltern darauf, worauf sie dann auch zustimmte.
Ihr Mann hatte zu diesem Zeitpunkt bereits eine uneheliche Tochter und wollte keine Kinder mehr, er verdeutlichte öfters, daß er keine Kinder mehr wolle.
Ob sie diesen Mann aus Liebe geheiratet hat, wage ich zu bezweifeln, denn an Weihnachten 2000/2001, während eines Slowakei-Aufenthaltes hatte sie nochmals Verkehr mit ihrem Freund, also ein halbes Jahr vor der Hochzeit, damals war sie bereits mit ihrem späteren Mann "liiert".
Nun gut.
Zwei Jahre nach der Hochzeit wurde meine Lebensgefährtin doch schwanger.
Sie wünschte sich das Kind, er hingegen sagte, wenn sie ein Kind wolle, solle sie sich auch darum kümmern.
Ein Jahr nach der Geburt wurde sie erneut schwanger. Ihr Mann wollte das Kind nicht und bedrohte sie. Schließlich zwang er sie zur ABtreibung.
Infolgedessen rutschte die Frau in ein Alkoholproblem, es kam zu gegenseitigen Streitigkeiten, Gewalt etc.
Schließlich ging sie eine Beziehung mit einem neuen Mann ein (nicht ich...), die ca. drei Monate dauerte, sie wurde sogar schwanger, verlor aber das Kind. Sie verließ den Mann. In dieser Zeit hatte sie ein Alkoholproblem, das nunmehr überwunden ist.
An dessen Ende stand die Scheidung.
Und mittlerweile eine Rückkehr zum christlichen Glauben.
Nun meine Frage an Euch, wo kann man hier für ein Ehenichtigkeitsverfahren ansetzen?
Gründe, denke ich, gibt es ja schon einige...
Danke!
Gruß,
Bonaventura
Zunächst möchte ich betonen, daß ich recht froh bin, daß es dieses Forum hier gibt, denn es scheint ja einige geballte Kompetenz hier zu geben. Daher erhoffe ich mir Rat und Hilfe im nachfolgenden Fall.
Meine Lebensgefärtin, die slowakische Staatsbürgerin und Katholikin ist, strebt ein Ehenichtigkeitsverfahren an.
Sie war knappe sechs Jahre verheiratet und wurde im August dieses Jahres geschieden.
Sie hat einen Sohn, der vier Jahre alt ist.
Im Jahre 1999 ist sie als Au-Pair nach Deutschland gekommen. Damals war sie 20 Jahre alt.
Nach nur zwei Monaten Aufenthalt hier, ereignete sich ein Drama: sie wurde vergewaltigt.
Daraufhin verließ sie ihre erste Au-Pair-Familie und startete einen Neuversuch bei einer zweiten, was auch gelang. Im Laufe dieser Zeit lernte sie ihren späteren Mann kennen, von dem sie sich etwas Trost erhoffte.
Allerdings hatte sie zu diesem Zeitpunkt noch einen Freund in der SK.
Als im Juli 2001 der Aufenthaltstitel verwirkt war, hatte sie sich bereits vorher entschieden, hier zu bleiben, einmal, weil sie sich in der BRD ein besseres Leben erhoffte und dann auch um den sozialen Problemen der SK zu entfliehen.
Daher hat sie dann auch geheiratet.
Kirchlich heiraten wollte sie nicht, allerdings drängten ihre katholischen Eltern darauf, worauf sie dann auch zustimmte.
Ihr Mann hatte zu diesem Zeitpunkt bereits eine uneheliche Tochter und wollte keine Kinder mehr, er verdeutlichte öfters, daß er keine Kinder mehr wolle.
Ob sie diesen Mann aus Liebe geheiratet hat, wage ich zu bezweifeln, denn an Weihnachten 2000/2001, während eines Slowakei-Aufenthaltes hatte sie nochmals Verkehr mit ihrem Freund, also ein halbes Jahr vor der Hochzeit, damals war sie bereits mit ihrem späteren Mann "liiert".
Nun gut.
Zwei Jahre nach der Hochzeit wurde meine Lebensgefährtin doch schwanger.
Sie wünschte sich das Kind, er hingegen sagte, wenn sie ein Kind wolle, solle sie sich auch darum kümmern.
Ein Jahr nach der Geburt wurde sie erneut schwanger. Ihr Mann wollte das Kind nicht und bedrohte sie. Schließlich zwang er sie zur ABtreibung.
Infolgedessen rutschte die Frau in ein Alkoholproblem, es kam zu gegenseitigen Streitigkeiten, Gewalt etc.
Schließlich ging sie eine Beziehung mit einem neuen Mann ein (nicht ich...), die ca. drei Monate dauerte, sie wurde sogar schwanger, verlor aber das Kind. Sie verließ den Mann. In dieser Zeit hatte sie ein Alkoholproblem, das nunmehr überwunden ist.
An dessen Ende stand die Scheidung.
Und mittlerweile eine Rückkehr zum christlichen Glauben.
Nun meine Frage an Euch, wo kann man hier für ein Ehenichtigkeitsverfahren ansetzen?
Gründe, denke ich, gibt es ja schon einige...
Danke!
Gruß,
Bonaventura