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Frage zu Ehenichtigkeit

Verfasst: Sonntag 19. August 2012, 13:51
von Suiram
Ich habe meine Frau 2007 kennengelernt und 2008 geheiratet, vor der Ehe war in den Arm nehmen, streicheln kein Problem. Nach und Nach in der Ehe stellte ich fest, dass Ihr Kuscheln etc. nicht recht ist, bis ich 2010 erfuhr, dass sie 10 Jahre vorher sexuell mißbraucht wurde, was sie aber nach eigenen Aussagen vor der Ehe verdrängt hatte. Auch wenn Sie drei Monate in einer Klinik war (konnte die Syntome schildern, aber nicht die Ursache) und zweimal wöchentlich Therapie wird es nicht besser- Therapeutenwechsel will Sie nicht, ebenso wenig Paartherapie - ich frage mich daher ob die Ehe damals gültig geschlossen wurde, da doch Sexualität ein wichtiger, aber nicht der wichtigste Punkt ist. Da aber nicht die geringste Zärtlichkeit geht (in den Arm nehmen) frage ich mich, ob so eine Ehe eigentlich möglich ist, bzw. ob Sie gültig ist, denn eine sog. Josefsehe hätte ich nicht führen wollen. Vielen Dank für eure Hilfe.

Re: Frage zu Ehenichtigkeit

Verfasst: Sonntag 19. August 2012, 14:36
von Arletta Bolesta
Guten Tag,
es gibt eine grundlegende Frage, ob Sie (nach der Trauung) zusammengelebt haben, ob die Ehe vollzogen war. Wenn nicht, dann kann man von Aufloesung der Ehe sagen.
Wenn Ihre Ehe jedoch vollzogen ist, dann kann man Ihre Ehe vom Standpunkt der anderen Ursachen aus untersuchen. Vielleicht koennte man der eheliche Prozess aufgrund der psychischen Unfaehigkeit seitens Frau fuehren, vielleicht koennte man auch der eheliche Prozess aufgrund des Ausschlusses des Zusammenlebens via Frau fuehren.

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta

Re: Frage zu Ehenichtigkeit

Verfasst: Montag 12. November 2012, 13:11
von Koenigstiger
Hallo,

ich möchte Ihre Frage etwas ausführlicher beantworten:
Wie von der Kollegin Bolesta schon erklärt, stellt sich die Frage, ob "normaler" (einvernehmlicher) Geschlechtsverkehr überhaupt statt gefunden hat. Wenn die Ehe nicht körperlich vollzogen ist, ist sie per Gesetz auflöslich. Sie müssten dann bei Ihrem Diözesanbischof um ein Auflösungsverfahren wegen Nichtvollzug anfragen. Am Offizialat oder Konsistorium wird man Ihnen sagen, wie.

Wenn der Verkehr statt gefunden hat, gibt es immer noch die Möglichkeit, dass die Ehe trotzdem ungültig ist, wegen der Unfähigkeit zum Beischlaf. ;) Ja, das gibt es nicht nur bei Männern. Sie haben recht, dass im Kirchenrecht die Sexualität einen hohen Stellenwert hat, da sie ja die Ehe mitbestimmt. Von daher gibt es auch möglicherweise einige Gesetze (Canones) die in Ihrem Fall für die Ungültigkeit der Ehe sprechen.

Klären Sie erst die Frage, ob die Ehe wirklich unauflöslich ist. Wenn Sie konkrete Fragen haben, schreiben Sie mich kurz über meine Webseite an.
Gruß,
Anne Kunz.
http://www.eheanwaeltin.de

Re: Frage zu Ehenichtigkeit

Verfasst: Sonntag 7. April 2013, 13:05
von sarah2304
hallo! ich habe eine frage habe kath. 2000 geheiratet war zu den zeitpunkt evang. zwei monate später waren wir geschieden jetzt bin ich zur katholischen kirche gewechselt möchte unbedingt die sakramente empfangen. dazu sollte ich meine ehe anulieren lassen dda ich verheiratet bin seit 10 jahren und 3 kinder mit den mann habe.wie stehen meine chancen? Dachte mir früher nicht das es unauflöslich ist war 19 und evang.a.ab

Re: Frage zu Ehenichtigkeit

Verfasst: Sonntag 7. April 2013, 16:37
von Arletta Bolesta
Guten Tag,
wenn Sie evangelische Trauung hatten, weiter, wenn Sie Jemanden jetzt katholisch heiraten moechten, dann sollen Sie sich um Ehenichtigkeitserklaerung Ihrer ersten Eheschliessung bemuehen.
Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta