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Prozesskostenhilfe bei Eheannulierung

Verfasst: Samstag 5. Mai 2012, 19:53
von Ludger
Liebe Forumsteilnehmer,

unter welchen Bedingungen erhält man eine Prozesskostenhilfe bei einer Eheannulierung (Formulare und ähnliche Dinge)? Die Kosten für den Kirchenanwalt würden bei Genehmigung der Prozesskostenhilfe auch übernommen, oder?!

Dank für die Hilfe und viele Grüße

Ludger

Re: Prozesskostenhilfe bei Eheannulierung

Verfasst: Mittwoch 16. Mai 2012, 19:12
von Engelbert FRANK
Am kirchlichen Gericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart werden die Prozesskosten normalerweise der antragstellenden Partei auferlegt. Sie betragen in der ersten Instanz 200 Euro. Dazu können noch weitere Kosten kommen, zum Beispiel für Übersetzungen, Gebühren für ausländische Gerichte oder Gutachten. Letztere sind in der Regel höher. Unter Vorlage einer pfarramtlichen Bescheinigung können die Verfahrenskosten ermäßigt oder erlassen werden. Für die kirchlichen Gerichten der anderen (Erz)diözesen in Deutschland gilt meines Wissens Ähnliches.