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Kosten für einen Kirchenrechtsanwalt bei Eheannulierung

Verfasst: Samstag 28. April 2012, 22:28
von Ludger
Wonach richtet sich die Höhe des Honorars für den Anwalt?

Mit welchem Kostenrahmen muss ich für einen Anwalt bei einem Eheannulierungsprozess rechnen?

Stimmt es, dass es sich bei dem Prozess nicht um einen Prozess wie im staatlichen Recht handelt, also dass die Parteien sich gar nicht persönlich begegnen wie in weltlichen Verfahren, sondern dass sie getrennt voneinander befragt werden? Wenn ja, welche Tätigkeiten hat dann der Anwalt bei einem Eheannulierungsverfahren?


Herzlichen Dank für alle Antworten

Re: Kosten für einen Kirchenrechtsanwalt bei Eheannulierung

Verfasst: Sonntag 29. April 2012, 11:35
von Arletta Bolesta
Guten Tag,
ich werde nur auf einige Fragen antworten, die Sie gestellt haben.

Wenn es um Hilfe von einem kirchlichen Anwalt geht: er kann bei Klageschrift helfen (genau: er kann Ursache, Ursachen vorschlagen, aufgrund derer der kirchliche Prozess laufen wird; er kann bei Wahl der Beweise helfen; endlich kann er selbst Klage schreiben); wenn sich das Verfahren oder die Vernehmung naehert, kann er Parteien als auch Zeugen darauf vorbereiten; seine Hilfe kann auch bei Antwort auf Bemerkungen v. Ehebandverteidiger, bei Aktenoffeinlegung (dann kann er raten, neue Beweise darzustellen, manchmal auch neue Ursache vorzuuschlagen), endlich bei Berufung u.s.w. sein

Ja, die Parteien sind getrennt verhoert, jedoch kann z.B. Anwalt Fragen frueher vorbereiten, die Richter dann stellen wird (es geht nicht nur um naehere Erkaerung einer Sache, aber auch darum, wenn eine Partei eine Ursache, die nicht vorgeschlagen wurde, vorschlagen will, jedoch ist sie nicht sicher, ob sie gewesen ist (z.B. Ausschluss).

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta

Re: Kosten für einen Kirchenrechtsanwalt bei Eheannulierung

Verfasst: Mittwoch 2. Mai 2012, 17:42
von Ludger
Liebe Forumsteilnehmer,

gibt es denn keine Gebührenordnung für Kirchenanwälte, wenn es um bestimmte Fälle geht? Von der Bischofskonferenz soll es doch einmal einen Erlass gegeben haben, bis zu welcher Höhe die Gebühren gehen dürfen.


Viele Grüße und danke für alle Antworten

Re: Kosten für einen Kirchenrechtsanwalt bei Eheannulierung

Verfasst: Mittwoch 2. Mai 2012, 18:54
von Arletta Bolesta
Noch einmal Guten Abend,
ich habe Ihre Frage verlassen, aber, so ich weiss, darf jeder Bischof solche Gebuehren bestimmen.
Sie koennen nach einer Ordnung der Anwaltsgebuehren bei einem zustaendigen Offizialat fragen.

Mit feundlichen Gruessen
Arletta Bolesta

Re: Kosten für einen Anwalt

Verfasst: Montag 12. November 2012, 13:33
von Koenigstiger
Hallo Ludger,

es gibt tatsächlich keine Gebührenordnung. Aber es gibt einen Richtwert, der von der Deutschen Bischofskonferenz festgelegt wurde. Er kann bei der Diözese bzw. beim Diözesangericht erfragt werden. Prinzipiell können Sie mit ihrem Anwalt (es sollte aber schon ein Kirchenrechtler sein, kein "normaler" Anwalt!) jedes Honorar vereinbaren, mit dem Sie beide zufrieden sind.
Das Verfahren ist rein schriftlich. Es gibt keine Verhandlung, wie Sie richtig vermuten.

Wenn Sie nach dem Richtwert gehen und ein normales Verfahren (einfacher Schriftverkehr, zwei Zeugenbefragungen, keine Gutachten o.ä.) annehmen, können Sie mit etwa 500-1000,- € hinkommen, je nachdem wie gut/teuer Ihr Anwalt ist, wie weit die Anreise zum Gericht und ob er bei allen Vernehmungen dabei sein will etc.


Hintergrund dieser Sache ist, dass es nicht üblich ist, in Deutschland mit Anwalt klagen.
Mit freundlichen Grüßen,
Anne Kunz
http://www.eheanwaeltin.de

Re: Kosten für einen Kirchenrechtsanwalt bei Eheannulierung

Verfasst: Dienstag 13. November 2012, 03:36
von EvaUndAdam
Grüß Gott,
mein Kirchenrechtsanwalt wird nach Stunden - ca. 70/80 Euro (Std.) bezahlt. Für komplexe Fälle ist ein Kirchenrechtsanwalt schon zu empfehlen, vor allem wenn er vor Ort in der Nähe des Konsistoriums ist - obwohl die Kirche immer sagt, dass man, falls berechtigete Gründe vorliegen, das Verfahren ohne Anwalt (die Gebühren für 1. und 2. Instanz sind nur etwa insgesamt 300 Euro) durchführen kann, und auf alle Fälle versuche sollte.
VIele Grüße, Gottes Segen und die Kraft des Heiligen Geistes,
Eva