Wie weit darf in Privatleben gedrungen werden?
Verfasst: Sonntag 22. April 2012, 22:21
Hallo, ich habe eine exponierte Stellung in der kath. Kirche. Ich bin geschieden und habe eine neue Lebenspartnerin, die unverheiratet ist. Wir haben inzwischen ein Kind und leben meist zusammen. Mein offizieller Wohnsitz ist nicht bei meiner Partnerin. Wir verheimlichen das alles vor dem Arbeitgeber, weil ich sonst eine Kündigung befürchte. Habe ich recht?
Inwieweit darf mich der Arbeitgeber über mein Privatleben befragen und in meinem Privatleben forschen und eindringen, um das herauszufinden? Was wäre denn ein wirklicher Beweis für eine eheänliche Partnerschaft?
Was soll ich sagen, wenn mein Arbeitgeber fragt, wie ich privat lebe?
Wir möchten aus Liebe weiterhin zusammenleben. Ich habe nur noch ein paar Jahre bis zur Berentung.
Inwieweit darf mich der Arbeitgeber über mein Privatleben befragen und in meinem Privatleben forschen und eindringen, um das herauszufinden? Was wäre denn ein wirklicher Beweis für eine eheänliche Partnerschaft?
Was soll ich sagen, wenn mein Arbeitgeber fragt, wie ich privat lebe?
Wir möchten aus Liebe weiterhin zusammenleben. Ich habe nur noch ein paar Jahre bis zur Berentung.