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Mögliches Ehenichtigkeitsverfahren

Verfasst: Freitag 13. April 2012, 20:44
von martita
Liebes Forum,

nach vielen Recherchen im Netz ist mir leider immer noch nicht klar, ob ich Chancen habe ein Ehenichtigkeitsverfahren zu führen. I
Ich versuche erst einmal die Tatsachen zu schildern.
Geboren bin ich im Ausland (Spanien)und habe in Deutschland die Erstkommunion und Firmung empfangen.
Durch das örtliche Finanzamt wurde meine Konfessionszugehörigkeit ( ohne einen Austritt aus der Kirche)von der Steuerkarte gelöscht.
Später habe ich standesamtlich geheiratet und bin evangelisch getraut worden( zu den Zeitpunkt ohne Konfession).
Leider hatte diese Beziehung keinen Bestand und mittlerweile sind wir offiziell geschieden. Die beiden ehelichen Kinder wurden evangelisch getauft.
Nun lebe ich mit den Kindern allein und erziehe meine Kinder im katholischen Glauben.
Mein neuer Partner ist ebenfalls katholisch und uns ist der kirchlichen Segen für unsere Partnerschaft sehr wichtig.
Die Gemeinde hat mir nun bereits bestätigt, dass ich katholisch bin.
Mein Frage ist nun, ob dadurch ein Formfehler vorliegt, der ein Ehenichtigkeitsverfahren rechtfertigt.

Auf Ihre Antwort freue ich mich.

Viele Grüße

Martita

Re: Mögliches Ehenichtigkeitsverfahren

Verfasst: Samstag 14. April 2012, 10:40
von Arletta Bolesta
Sehr geehrte Frau,
wenn Sie zur katholischen Kirche gehoert haben, und Sie haben die Zivilehe geschlossen, dann ist solche Zivilehe kein Hindernis, um kirchlich zu heiraten. Natuerlich wird es auch in Betracht gezogen werden, ob Sie welche Pflichte gegenueber Ihrem Mann, ev. Kindern haben, ob Sie sie erfuellen.
Sie schreiben auch, dass Sie Ehe in evangelischer Gemeinde geschlossen haetten. Die Katholiken brauchen Dispens, um solche Ehe gueltig zu schliessen, sie hatten jedoch keine.
Wirklich gab es bei Ihrem Fall Formmangel.

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta

Re: Mögliches Ehenichtigkeitsverfahren

Verfasst: Montag 12. November 2012, 13:54
von Koenigstiger
Hallo,

auch wenn es schon eine Zeit her ist, antworte ich noch einmal auf die Frage. Die Sache ist recht kompliziert! Es gibt aktuell auch eine neue römische Richtlinie. Fragen Sie konkret bei ihrem zuständigen Ordinariat (Bischöfliche Verwaltung) nach, ob ein Formmangel vorliegt. Soweit ich weiß, wird derzeit im Einzelfall über die Gültigkeit entschieden.
Ehenichtigkeitsverfahren wäre erst ein zweiter Schritt,

Gruß Anne Kunz,
http://www.eheanwaeltin.de