Ehenichtigkeitsverfahren

Forumsregeln
Rechtlicher Hinweis: SPAM und Beiträge im Forum, die rechts- oder sittenwidrigen Inhalt haben oder andere Besucher verunglimpfen, werden gelöscht. Darüber hinaus können auch andere Beiträge gelöscht werden.
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Wenn Ihre Frau Sie verlassen hat, muss das notwendig nicht bedeuten, dass Sie Treue nicht halten wollte.

Es gibt jedoch eine andere Frage. Sie koennen eine Klageschrift auf Grund der Unfaehigkeit und des Auschlusses seitens Ihrer Frau schreiben. Sie sollen es als eine Alternative machen. Man kann auch hinzufuegen, dass Titel als die Unfaehigkeit staerker als Titel als Auschluss ist. Mit anderen Woertern, wenn jemand unfaehig ist, kann etwas nicht auschliessen
Eckard H.

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Eckard H. »

Können abweichende Papstäußerungen zur Ehe in einem Ehenichtigkeitsverfahren hilfreich sein? Ich denke hier an die Äußerung Papst Gregor II im Jahr 726 an Bonifatius:"Wenn eine Frau durch Krankheit nicht fähig ist, dem Mann die Wahrnehmung seiner ehelichen Rechte zu gestatten, so ist es am besten, wenn er ihr fernbleibt und Enthaltsamkeit übt. Da dies aber nur Männer von hohen Idealen halten können, ist die beste Lösung, dass er eine andere Ehe schließt. Dennoch soll er weiterhin die kranke Frau unterstützen, wenn sie sich die Krankheit nicht durch eigene Schuld zugeszogen hat." Die Kirche war früher viel großzügiger in ihrer Praxis. Diese Auffassung von Papst Gregor II entspricht der Auffassung der meisten Menschen bei Eheschließung. Nur daran sind sie doch gebunden. Die Kirche selbst hat doch ihre Meinung geändert. Sollte man solche historische Zitate in eine Klageschrift einbauen?
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Am Anfang soll man bemerken, dass das Kirchenrecht sich aendert. Wenn wir z.B. verschiedene Regel von CIC aus 1917 mit CIC aus 1983 vergleichen, ohne andere Regel aus frueheren Zeiten zu vergleichen, kann man solchen Schluss ziehen. Nicht jede Regel, die fruefer war, war so guenstig, wie heutige. Das bedeutet, dass Kirchenrecht sehr pastoral ist. Andererseits soll man auch wissen, dass der Gesetzgeber klar feststellt, was heute die Katholiken verpflichtet. Wir koennen also nicht das annehmen, was fuer uns guenstig ist, und das ablehnen, was fuer uns nicht guenstig ist. Weiter, das Kirchenrecht ist nicht nur das Recht, das nicht mit der Wissenschaft gebunden ist. Wir sollen das auch annehmen. Das, was frueher zu einer Krankheit gehoerte, bedeutet notwendig nicht, dass es auch heute zu dieser gehoert.
Gast

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Gast »

Hallo,
kann man eine (katholische) Ehe auch annulieren lassen, wenn der Ehepartner/in "Wortbruch" begeht, sich also an vor der kirchlichen Eheschließung beschlossene Absprachen nicht hält, und sich z. Bsp. der Zeugung von Kindern verweigert (gesundheitliche Bedenken ausgeschlossen)? Ich wollte bei meiner kirchlichen Eheschließung den Segen Gottes, aber ich hätte niemals kirchlich geheiratet, wenn ich gewusst hätte, dass sich die Meinung meiner Ehepartnerin/meines Ehepartners bezüglich dieses Themas innerhalb kürzester Zeit bzw. nach der Geburt einer Tochter ändert oder unsere Absprachen für die Zukunft nichtig werden.Könnte die Ehe annuliert werden, wenn sich die Probleme erhärten, keine Einigung möglich ist und vielleicht eine Trennung oder gar Scheidung daraus resultieren ?
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Wenn eine Person die Kinder ausschliesst,geht es um simulatio (vel: exclusio) partialis. ZB. Eine Person kann ueberhaupt den Beischlaf ausschliessen, oder sie kann nur solchen Beichlaf ausschliessen, der zu den Kindern fuehrt. Es gibt andere Probleme, die damit gebunden sind. Es geht um natuerlichen Akt, der zu den Kindern fuehrt. Andererseits kann sie auch die Kinder auf eine andere Weise ausschliessen. Sie benutzt Verhuetungsmittel, oder sie greift nach der Abtreibung. Endlich kann sie auch die Kinder ausschliessen, indem sie z.B. nur ein Kind will, oder ein greifbares Geschlecht.

Dabei koennen wir auch ueber verschiedene Missbraeuche sagen. ZB. Eine Person schliesst keine Kinder aus, aber sie benutzt Mittel gegen ihre Geburt. Also es ist wichtig, indem wir ueber den Ausschluss der Kinder sagen, dass eine Person vor der Heirat keine Kinder will.

Es ist auch wichtig, indem die Menschen eine Ehe schliessen moechten, dass sie ueber ihre zukuenftige Familie sprechen, wie sie sie vorstellen, dank dem kann man solche Probleme vermeiden oder verkleinern.
Georg

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Georg »

Als Priester habe ich eine Frage bezüglich der Ehevorbereitung. Wie umfangreich muß ich die Sichtweise der katholischen Kirche bzgl der Unauflöslichkeit der Ehe erläutern. Wenn ich das täte, würden wahrscheinlich viele Gläubige auf eine kirchliche Eheschließung verzichten bzw. einen Vorbehalt gegen die Unauflöslichkeit der Ehe setzen. Ich habe daher bisher dieses Thema nicht angeschnitten. Einige Brautleute kenne ich natürlich aus der Gemeinde und weiß aus Diskussionen, das sie das Thema Wiederverheiratung nach Scheidung anders als die Kirche sehen. Muss ich diese ausdrücklich auf die Sichtweise der Kirche verpflichten, auch wenn die Gefahr besteht, dass sie dann nicht kirchlich heiraten bzw. evangelisch heiraten? Wenn ich die Belehrung unterlasse und die Ehe scheitert, kann ich als Zeuge vor dem Kirchengericht auftreten und erklären, dass ich den Gläubigen bewußt unwissend gelassen habe? In der Beichte erfahre ich oft von Situationen, in der ich mit offiziellen Lehre nicht mehr weiterkomme. Ich denke oft an das Jesuswort: "So wie ihr richten werdet, werdet ihr einmal selbst gerichtet werden."
Engelbert Frank

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Engelbert Frank »

Eine Trauung ist nicht ungültig, wenn die Partner lediglich die katholische Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe nicht kennen. Eine Trauung ist auch nicht ungültig, wenn die Partner nur allgemein (also im Blick auf die Ehen anderer und unabhängig von der eigenen Partnerschaft) der Meinung sind, Ehen sollten bei Eintritt bestimmter Ereignisse beendet (geschieden) werden.

Ungültig ist eine Eheschließung erst dann, wenn die allgemeine Auffassung bewusst auch auf die eigene Ehe angewandt wird - wenn also einer oder beide Partner vor der Heirat bewusst den Entschluss fassen, auch ihre Ehe bei Eintritt bestimmter Ereignisse zu beenden und sich scheiden zu lassen.

Einen solchen Entschluss fassen die Partner vor der Heirat in der Regel nur, wenn es einen Anlass dafür gibt (zum Beispiel Schwierigkeiten während der vorehelichen Bekanntschaftszeit, verbunden mit der Befürchtung, dass die künftige Ehe unglücklich verlaufen wird). Ansonsten bleibt es bei allgemeinen Überlegungen zu Ehescheidungen, die aber nicht dazu führen, die Scheidung der eigenen Ehe (für den Eintritt bestimmter Ereignisse) zu planen und zu beabsichtigen.

Wie man sich als Geistlicher bei der Ehevorbereitung verhalten soll (wie genau die Brautleute über die katholische Ehelehre unterrichtet werden sollen), weiß ich nicht, weil ich in diesem Bereich keine praktische Erfahrung habe. Vor und während meiner Ehe (ich bin jetzt 15 Jahre verheiratet) hat mir allerdings jede Ermutigung gut getan, mich bedingungslos an meine Frau zu binden.
Peter Haid

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Peter Haid »

Hallo Herr Frank,

das ist aber doch genau die entscheidende Frage. Wenn ein Mensch generell der Ansicht ist, dass es Situationen gibt, in denen eine Fortführung der Ehe nicht mehr möglich ist und dann auch eine Wiederverheiratung möglich sein soll, dann ist doch kaum davon auszugehen, dass er dies im Falle für das Scheitern seiner eigenen Ehe nicht gelten lassen will. Er würde sich selbst härter beurteilen als andere. Das kann es zwar geben, aber die Regel sieht anders aus.

Peter Haid
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Daran kann man anders denken. Wenn eine Person so bewusst ist, d.h. wenn sie solche "Situationen" (man kann sie als Hindernisse, aber besonders Maengel der Willen nennen)vor der Eheschliessung kennt, dann ist sie mehr achtsam, indem sie eine Ehe schliesst, oder indem sie solche Plaene macht.
Es ist dabei auch eine Sache wichtig. Es geht um Vermutung. Wenn die Menschen eine Ehe schliessen, dann vermutet man, dass ihre Ehe gueltig ist (can. 1060 CIC)
Engelbert Frank

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Engelbert Frank »

@ Peter Haid
@ Arletta Bolesta

Bei der Frage der kirchlichen Gültigkeit/Ungültigkeit einer Eheschließung kommt es auf den Ehewillen der Partner an. Wichtig ist dabei: Man darf nicht davon ausgehen, dass jeder seine eigene Ehe so schließen will (konkreter Wille und Entschluss!), wie er allgemein über die Ehe und Ehescheidung denkt (theoretische Gedanken und Überlegungen!).

So kann jemand allgemein (im Blick auf die Ehen anderer) eine Scheidung bei Eintritt bestimmter Ereignisse befürworten, von sich selbst aber überzeugt sein, dass es in seiner Ehe nie zu einer Scheidung kommen wird, weil zum Beispiel die Liebe zwischen ihm und seiner Partnerin sehr stark ist. Die allgemeine Einstellung hat in diesem Fall den Willen nicht beeinträchtigt und die Eheschließung ist für die römisch-katholische Kirche gültig.
Grit Schikarski

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Grit Schikarski »

Müßte man aber nicht auch berücksichtigen, was die Eheleute bei der kirchlichen Trauung tatsächlich erklärten? Mir kommst es so vor, dass die Kirche allen Menschen ihre Sichtweise der Ehe unterstellt. Im Fall des Scheiterns der Ehe werden dann Beweise verlangt, die man oft gar nicht erbringen kann. Wie soll man einen Vorbehalt gegen die Unauflöslichkeit der Ehe beweisen? Die Aufassung, man gibt ein Keuschheitsgelübde für den Fall des Scheiterns der Ehe ab, ist doch an den Haaren herbei gezogen.
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Wenn es um Moeglichkeit geht, die Unaufloeslichkeit zu beweisen, ist es das moeglich.
Es gibt Umstaende vor, waehrend, und nach der Eheschliessung, die der Beweisfuehrung dienen.
Also, eine Person die Unaufloeslichkeit ausgeschlossen hat, musste frueher sicher sagen, dass z.B. es gut ist, dass es Scheidung gibt u.s.w. Natuerlich ist es nicht genug, dass diese Person nur solche Meinung hat, sondern sie muss auch diese Meinung auf ihre Ehe persoenlich beziehen. Der Wille ist die Ursache der Eheschliessung, und nicht die Meinung davon, also die Person will welche Trennung in ihrer Ehe, und sie soll nicht nur daran denken. Es gibt oft, dass andere Menschen, z.B. ihre Bekannte, Familie ihre Meinung kennen.
Also wie man bemerken kann, ist es moeglich, ohne groessere Probleme den Auschluss der Unaufloeslichkeit zu beweisen.
Grit Schikarski

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Grit Schikarski »

Danke für die schnelle Antwort. Es gibt doch aber viele Bereiche im Leben, in denen man generell einer Aussage zustimmt ohne alle möglichen Eventualitäten mit einzu schließen. Z.B. Das Tötungsverbot. Natürlich töte ich keinen Menschen. Schließt diese Aussage aber aus, dass ich mich im Notfall selbst verteidige oder das Leben naher Verwandter (z.B. eigene Kinder) schütze, auch wenn ich einen Verbrecher dabei töten muß? Jeder normale Mensch geht davon aus, dass ein Treueversprechen natürlich nur solange gilt, wie der andere Mensch diese Treue will und verlangt. Dass bei Trennung dann einem Eheband die Treue zu halten ist, hat man doch nicht versprochen. Hier müßten doch die Kirchengerichte die menschliche Realität auch mal sehen. Es ist in einer pluralistischen Welt eben nicht so, dass die katholische Kirche die alleinige prägende Institution ist. Ja selbst in der Kirche ist diese Frage ja umstritten.
Engelbert Frank

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Engelbert Frank »

Wenn sich ein Partner schon vor der Heirat dazu entschließt, seine Ehe wieder zu beenden, falls der andere die Treue bricht, ist die Trauung nach dem Recht der katholischen Kirche ungültig (was in einem kirchlichen Eheverfahren auch amtlich festgestellt werden kann, wenn die dafür nötigen Beweise vorliegen).

Einen solchen Entschluss fasst aber nur derjenige, der dazu einen Grund hat (zum Beispiel vorausgehende negative Erfahrungen mit der Treue des Partners). In der Regel hat man einen solchen Grund nicht, sondern ist davon überzeugt, dass einen der eigene Partner nicht betrügen wird (sonst würde man ihn normalerweise nicht heiraten).

Im Normalfall hat man also gar keinen Anlass, einen die Trauung verungültigenden Entschluss zu fassen. Wenn überhaupt, dann denkt man vielleicht über Treuebrüche allgemein nach, bringt das aber nicht in Verbindung mit seinem eigenen Partner (weshalb eben diese Trauung nach kirchlichem Recht gültig ist).
Grit Schikarski

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Grit Schikarski »

Es werden doch aber hier prozessuale Hürden aufgebaut, die kaum zu überwinden sind. Man denkt schon bei der Eheschließung auch über die Situation nach, wie man sich bei einem Verlassenwerden verhält. Es gibt ja genügend Beispiele im sozialen Umfeld. Die Kirche läßt ja bei der Ehevorbereitung (wie hier schon mehrmals angesprochen) das Thema absolute Unauflöslichkeit der Ehe unangesprochen. Eben weil sie weiß, dass die Menschen dies so nicht sehen. Würden die Brautleute darauf hingestossen werden, würde eine Reflektion dazu erst einsetzen. Dies unterbleibt aber wohlwissend, dass die meisten Menschen diese Erklärung gar nicht abgeben können, geschweige denn abgeben wollen. Die Treue zu dem die Treue auch wollenden Ehepartner, wird auf ein bloßes Keuschheitsgelübde für die Zeit nach einer gescheiterten Ehe reduziert. Ein Mensch kann aber nur für sich die Treue versprechen, nicht für einen anderen. Was hat es aber mit Treue zu tun, wenn der andere davongelaufen ist und auf die eigene Treue keinen Wert mehr legt und sich dafür auch nicht interessiert. Das ist keine Treue, sondern Qual. Ich bleibe dabei, eine solche Erklärung gibt kein vernünftiger Mensch ab. Schade, dass man nicht Jesus direkt zu solch rigiden Vorschriften befragen kann. Die Verdrehungen der Phärisäer hat er ja verworfen und auf das Wort Gottes verwiesen. (Erbarmen will ich und keine Opfer)
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Sie haben selbst geschrieben, dass man schon bei der Eheschliessung auch ueber Situation nachdenke, wie man sich bei einem Verlassenwerden verhalte. Der Wille ist die Ursache der Ehe und nicht Denken daran. Die Menschen koennen z.B. fuer Scheidung sein (Denken), aber wenn sie ihre Ehe schliessen, dann wollen sie nicht scheiden lassen (Wille).

Es gibt viele Menschen, die Klageschrift auf Grund des Ausschluss der Unaufloeslichkeit einlegen, aber das bedeutet nicht, dass sie wirklich solchen Ausschluss gemacht haben. Wo gibt es einen Unterschied? Wenn ich eine Ehe schliessen werde, dann werde ich bis zum Tod mit meinem Partner sein wollen (Wille), obwohl ich Scheidung als eine Institution verstehen kann (Denken).

Dasselbe kann man auch beim Ausschluss der Treue wiederholen. Es gibt einen Unterschied zwischen psychologischem Flach und rechtlichem. Ich finde, dass Sie, indem Sie darueber schreiben, es im Sinne des psychologischen Flaches schreiben, d.h.: warum solche Menschen, derer Partner (Partnerin) nicht treu war, keine Ehe schliessen duerfen. Sie sind unschuldig (psychologisches Flach). Sie duerfen neue Ehe dann nicht schliessen, wenn sie selbst und ihr Partner oder ihre Partnerin die Treue nicht ausgeschlossen haben (rechtliches Flach).

Noch etwas, wirklich kann man bemerken, ob eine zukuenftige Ehefrau oder ein zukuenftiger Ehemann Treue auschliessen kann, indem er (sie) Ehe schliessen wird. Es geht um allgemeine seine oder ihre Meinung, sein oder ihr Verhalten, ob er, sie schon viele Partner hatte u.s.w.

Am Rande moechte ich hinzufuegen, dass man hier die Bedeutung der Verlobungszeit sieht. Das soll nicht nur die Zeit der Unterhaltung sein, sondern auch (oder vor allem) die Zeit des Kennenlernens
Gast

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Gast »

Hallo,
unter welchen Bedingungen kann eine kirchlich geschlossene Ehe annuliert werden? Der Hintergrund: Ich (katholisch) habe meinen Ex-Mann (evangelisch) vor 7 Jahren (im Alter von 18 Jahren) geheiratet. Sie wurde evangelisch (mit dem Einverständnis der katholischen Kirche) geschlossen. Aus dieser Ehe gingen keine Kinder hervor (Da mein Mann nie welche wollte). Jetzt ist die Ehe gescheitert. Er hatte auch circa ein Jahr vor dem Trennungsdatum (also zu dem Zeitpunkt an dem wir noch zusammen lebten) eine Affäre. Mit dieser Dame lebt er jetzt auch zusammen und wird auch von ihr demnächst Vater.
Das ist doch eigentlich genügend Grund eine Ehe zu annulieren, oder?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für eine schnelle Antwort
C.L.
Engelbert Frank

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Engelbert Frank »

Wenn Ihr geschiedener Mann schon vor und bei der Heirat eigene Kinder aus der Ehe (oder vielleicht sogar die eheliche Treuepflicht) bewusst abgelehnt hat und Sie das nach den kirchlichen Regeln beweisen können, ist es möglich, dass Ihre zerbrochene Ehe von der katholischen Kirche für ungültig erklärt (annulliert) wird.

Ich empfehle Ihnen ein Beratungsgespräch an einem katholischen Kirchengericht (auch Erzbischöfliches/Bischöfliches Offizialat oder Konsistorium genannt). Wenn Sie sich am kirchlichen Gericht der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart (Bischöfliches Offizialat Rottenburg) informieren wollen, können Sie bei mir anrufen unter der Nummer 07472 169-525 oder mir schreiben (Bischöfliches Offizialat, Engelbert Frank, Postfach 9, 72101 Rottenburg am Neckar).
Gast

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Gast »

Wenn ein nicht getaufter Mensch ,der von Gott und Kirche keine Ahnung hat,mit eine katholischen Ehepartner ,der nur den Schein aber keinen Glauben hat,in der kath.Kirche heiratet und die Ehe wird gegen seinen Willen geschieden. Selbiger mensch lernt eine gläubige Katholikin kennen,findet zu Glauben,bekehrt sich wird katholisch getauft und möchte nun mit dieser Frau eine Ehe vor Gott eingehen,welche Möglichkeiten hat er in der
kath. Kirche
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Wenn ein ungetaufter Mensch einen Mensch, der zu der katholischen Kirche gehoert, heiratet, dann sollen die Parteien vorher um Dispensio bitten, weil diese Situation zum Hindernis gehoert. Wenn es um Glauben des Katholiken geht, lesen wir in Familiaris consortio, dass Glaube nich ausgezeichnet sein muss, es genuegt, dass ein Katholik Ehe gemaess des Kirchenrechts in der katholischen Kirche schliessen will, das bedeutet, dass diese Person Glauben hat, jedoch muss man ihren Glauben entwickeln und vertiefen.

Also wenn Sie am Anfang Dispensio vom Hindernis der verschiedener Religion nicht bekommen haben, dann ist Ihre erste Ehechliessung ungueltig.

Wenn Sie jedoch Dispensio bekommen haben, und Sie haben dann eine andere Frau kennen gelernt, die Katholikin ist. Sie haben Taufe empfangen, dann muss man zuerst pruefen, ob die Ihre erste Ehe nach Ihrer Taufe nicht vollgezogen wurde. Wenn sie vollgezogen wurde, dann wurde die Ehe das Sakrament, und sie ist unaufloeslich. Ich moechte nur hinzufuegen, wenn eine Person nicht getauft ist und andere ist getauft, und sie schliessen Ehe in kathholischer Kirche, dann ist die Ehe nicht Sakrament.

Also, wenn Sie Taufe empfangen haben, und die erste Ehe wurde nach der Taufe nicht vollgezogen, dann darf der Papst solche Ehe in dieser Situation aufloesen. Es geht um das Gut des Glauben vom Katholiken.

Die naehere Informationen koennen Sie in einem Offizzialat bekommen.
Gast

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Gast »

Ich bin geschieden / wiederverheiratet. Meine erste Ehe ist Kath. geschlossen worden. Ich habe einige Jahre meinen Glauben nicht gelebt, nachdem ich mich von meiner ersten Ehe getrennt habe. Heute ist es mir mehr denn je ein Anligen, in eine Ordnung mit der Kirche und mir Gott zu kommen. Ich habe mich entschieden ein Ehenichtigkeitsverfahren anzusteben.
Gründe für eine Annulierung liegen vermutlich vor, aber ich werde mich darauf einlassen und auf Gott vertrauen und diese Enscheidung dann auch leben. Nun zu meiner Frage. Mein Ex- Mann hat nach unserer Scheidung zu den Altkatholiken gewechselt. Er ging eine 2. Ehe (standesamtlich) ein, welche nun wieder geschieden ist. Aus dieser Ehe gingen 2 Kinder hervor, die altkatholisch getauft sind Mein mann war Kath. und wechselte dann zu den Altkatholiken). Derzeit lebt er mit einer Katholikin zusammen. Diese war noch nie verheiratet, würde aber gerne ein Eheversprechen vor der kath. Kirche geben.
Frage; Besteht für meinen damaligen Mann die Möglichkeit wieder kath. zu heiraten wenn unsere Ehe annuliert würde, obwohl er in 2. Ehe standesamtlich verheiratet war?
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
wenn Sie sich um Ehenichtigkeitserklaerung bemuehen werden, und Sie werden zwei positive Urteile bekommen, das heisst, Sie werden eine kirchliche Ehe schliessen duerfen, dann wird Ihr Mann auch so machen duerfen, also Er wird eine kirchliche Ehe schliessen duerfen. Urteil betrifft zwei Personen.

Sie haben auch geschrieben, dass Ihr Mann (immer benutzen wir solches Wort, weil Sie immer das Ehepaar vor dem Gott und der Kirche sind), eine Zivilehe geschlossen habe, dann sei es in dieser Ehe zur Scheidung gekommen, trotzdem wird Er eine kirchliche Ehe schliessen duerfen, jedoch ist diese Situation mit einem Verbot gebunden. Er soll sich fuer z.B. Kinder (wenn sie sind)sorgen, die von dieser Ehe kommen, oder Er hat vielleicht andere Pfliche, die von der Zivilehe herauskommen, die Er erfuellen soll.
Gast

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Gast »

Laut Can. 1108 ist eine Ehe nur dann gültig wenn sie unter Assistenz eines Priesters/Diakons und zwei zeugen geschlossen wurde. Was ist wenn nur ein Trauzeuge unterschrieben hat und der andere sich weigerte. Reicht diese kleine tatsache schon aus ,dass eine Ehe ungültig ist?
Arletta Bolesta

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Arletta Bolesta »

Es ist genug, wenn zwei Zeugen gleichzeitig mit einem Priester oder einem Diakon und natuerlich Ehepaar sind. Obwohl ein Zeuge keine Intention hat, ein Zeuge zu sein, ist die Eheschliessung gueltig. Es ist genug, wenn er bewusst ist, was geschehen ist, wenn er die Tatsache der Eheschliessung sieht.
Gast

Re: Ehenichtigkeitsverfahren

Beitrag von Gast »

danke für die rasche Antwort,aber warum brauch ich dann 2 zeugen wenn einer reicht.
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste