Nichtigerklärung wg. Ligamen bei Verdacht auf Ungültigkeit

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Engelbert Frank

Nichtigerklärung wg. Ligamen bei Verdacht auf Ungültigkeit

Beitrag von Engelbert Frank »

In einem als summarischer Prozess anhängigen Verfahren, in dem geklärt werden soll, ob eine Ehe zwischen A (Kläger) und B wegen ligamen aufseiten von B ungültig geschlossen wurde, taucht nach Befragen von C, dem Ehepartner von B aus dessen Vorehe, der begründete Verdacht auf, diese Vorehe sei nichtig wegen Konsensmangels aufseiten von C. Weder B noch C sind bereit, die Gültigkeit der Vorehe zu beklagen.

Kann in diesem Fall die Nichtigkeit der Ehe zwischen A und B noch wegen ligamen festgestellt werden (im summarischen Verfahren), z. B. weil der favor matrimonii immer noch für die Gültigkeit der Vorehe streitet, solange deren Ungültigkeit nicht bewiesen ist?

Oder muss zunächst die Gültigkeit der Vorehe näher geprüft werden? Wie kann dies geschehen und wie kann ein Beweis erreicht werden? Hat der Promotor hier ein Klagerecht? Oder ist ein Zwischenverfahren durchzuführen (dann gibt es aber keine zwei Instanzen)? Welches Gericht ist zuständig, welcher Turnus?


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Montag 4. Mai 2009, 21:13.
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