Can. 1609, § 4 CIC bestimmt: "Will [bei der Urteilssitzung] ein Richter der Entscheidung der anderen Richter nicht beitreten, so kann er verlangen, dass im Fall der Berufung sein Urteilsgutachten dem Obergericht zugeleitet wird."
Kann diese Bestimmung auch angewendet werden auf den Fall, dass ein Richterkollegium als Berufungsgericht das Urteil der Vorinstanz gemäß can. 1682, § 2 CIC durch Dekret unmittelbar bestätigt, ein Richter jedoch gegen das Bestätigungsdekret votiert? Ich meine, ja. Mich würde aber trotzdem interessieren, ob es Gegenargumente gibt.
Abweichendes Votum bei Dekretbestätigung?
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Abweichendes Votum bei Dekretbestätigung?
Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Montag 4. Mai 2009, 21:14.
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