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Engelbert Frank

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Beitrag von Engelbert Frank »

Hat eine nach can. 1592, § 1 CIC für prozessabwesend erklärte Partei noch das Recht zur Akteneinsicht? Müssen ihr die Animadversiones und das Urteil zugestellt werden? Genügt es, wenn sie nur den Urteilstenor mitgeteilt bekommt?


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Montag 4. Mai 2009, 21:14.
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