Ostkirche

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Ata

Ostkirche

Beitrag von Ata »

Mich beschäftigt sehr das Verhältnis Ost - Westkirche. Als Grieche, der zur griechisch katholischen Kirche (mit der lateinischen Teilkirche uniert)gehört, wird mir diese Spaltung besonders bewußt. Hier im Westen meint man oft, es wäre nur eine anderer Ritus die heilige Messe zu feiern. Aber das religiöse Empfinden ist auch anders. Dies zeigt sich der anderen Sakramentspraxis. Taufe, Kommunion und Firmung werden dem Baby gespendet, Priester dürfen heiraten, Geschiedene dürfen nach einer Bußzeit wieder heiraten. Wohlgemerkt bei gleicher Sakramentsauffassung wie die Westkirche. In Deutschland hat man oft den Eindruck, dass lateinische Katholiken der evangelischen Kirche näher stehen, als den Ostkirchen. Zum Glück hat unser Papst hier in Regensburg ein Zeichen gesetzt. Noch etwas zum Papst. Auch die nichtunierten Ostkirchen haben kein Problem den Papst als ihr Oberhaupt anzuerkennen. Es geht um die Ausgestaltung des Papstamtes (Unfehlbarkeit, Jurisdiktionsgewalt, Papst steht über dem Konzil.) Hier hat ja unser Papst in Konstantinopel und auch sein Vorgänger aber bereits Einlenken signalisiert. Für mich ist aber wichtig, dass die Brüder und Schwestern der Ostkirche (ob uniert oder nicht uniert)den lateinischen Katholiken viel näher stehen, als die meisten evangelischen Christen. Wobei ich finde, dass uns auch mit diesen mehr verbindet als trennt.

Ata
Engelbert Frank

Re: Ostkirche

Beitrag von Engelbert Frank »

Ich stimme dem, was Sie schreiben, zu - bis auf einen Punkt: Auch in der griechisch-katholischen Teilkirche dürfen (wie in der lateinischen-katholischen Teilkirche) geschiedene Gläubige nicht wieder heiraten.

Im Gesetzbuch der katholischen (mit der lateinischen Teilkirche unierten) Ostkirchen (Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium) heißt es: "Ungültig schließt eine Ehe, wer durch das Band einer früheren Ehe gebunden ist" (can. 802 § 1). Und weiter: "[Es ist] nicht erlaubt, eine neue Eheschließung zu feiern, bevor nicht die Ungültigkeit oder die Auflösung der früheren Ehe rechtmäßig und sicher feststeht" (can. 802 § 2).

Diese Bestimmung ist identisch mit dem entsprechenden Gesetz im Codex Iuris Canonici (Codex des kanonischen Rechtes), dem Gesetzbuch der lateinischen-katholischen Teilkirche (can. 1085 §§ 1 und 2).
Ata

Re: Ostkirche

Beitrag von Ata »

Mit dem Kirchenrecht der unierten Ostkirchen und auch der lateinischen Teilkirche kenne ich mich nicht sehr gut aus. Ich meine zwar, dass die unierten Ostkirchen (zumindest manche)die Wiederverheiratung Geschiedener wie die nicht unierten Ostkirchen handhaben und nicht wie die lateinische Teilkirche. Ich erkundige mich da mal. Das Prinzip der Oikonomia (zu deutsch Heilsökonomie) ist aber auch uns unierten Katholiken ein Begriff. Die nicht unierten Ostkirchen lassen auf jeden Fall aufgrund dieses Prinzips die Wiederverheiratung zu und können sich dabei auch auf päpstliche Erklärungen vor dem großen Schisma stützen. (vgl. Trigamiestreit, Schreiben des Papstes an den heiligen Bonifatius bzgl. der germanischen Sitte erneut zu heiraten auch wenn die kranke Frau noch lebt, aber nicht mehr die Ehe vollziehen kann). Wie gesagt ich bin nicht sicher, ob dies bei den unierten Ostkirchen genauso ist oder ob hier über eine großzügigere Anwendung des Kirchenrechts eher Ehen anuliert werden und somit die Oikonomia indirekt in die Sakramentspraxis einfließt. Wichtig war mir aber, dass Ost- und Westkirche die selbe Sakramentsauffassung haben, nur in der Sakramentspraxis Unterschiede bestehen. Dies sollten lateinische Katholiken wissen.
Alfons Benda

Re: Ostkirche

Beitrag von Alfons Benda »

Auch die Westkirche kennt ein ähnliches Instrument wie die Oikonomia, nämlich die Epikie. Generell kann man sagen, dass in der Westkirche der Hang zur Verrechtlichung mehr ausgeprägt ist, während in der Ostkirche mehr die Kirche als heilender Arzt empfunden wird. Dies zeigt sich dann auch in der Haltung zun den wiederverheiratet Geschiedenen. Nur hier muss man fairerweise auch sagen, dass über die Ehenichtigkeitsverfahren auch die Westkirche Möglichkeiten bietet (vgl. Paralllelforum). Da die Ostkirchen eher etnisch organisiert sind, hat die Kirche eine identitätsstiftende Bedeutung. Da man mit der Kirche enger verbunden ist, werden kirchenrechtliche und seelsorgerliche Angebote umfangreicher wahrgenommen. Hierdurch entsteht der Eindruck, dass anders verfahren wird. Wenn Katholiken der Westkirche die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht wahrnehmen, kann man dies nicht der Kirche anlasten. Geschieht dies aus Desinteresse sind selbst schuld. Papst Benedikt hat ja aufgerufen die Möglichkeit der Eheannulierung verstärkt wahrzunehmen und bekannt zu machen. (hierzu habe ich auch einen Beitrag im Parallelforum geschrieben)
Was die Wiedervereinigung von West- und Ostkirche betrifft, wäre dies für die gesamte Christenheit ein Segen, denn es würde eine Sogwirkung auch auf die evangelischen Christen, Altkatholiken und Anglikaner ausgehen. Ich vertraue auf den heiligen Geist der die Kirche Jesu wieder zur Einheit führt.
Dimitrios

Re: Ostkirche

Beitrag von Dimitrios »

Die unierten Ostkirchen übten die Oikonomia auf jeden Fall bis ins 19. Jahrhundert wie die nicht unierten Ostkirchen aus, d.h. Geschiedene durften nach einer Bußzeit wieder heiraten. Die jetzigen Vorschriften des CCEO sind nicht so eindeutig formuliert wie bei der lateinischen Teilkirche. Es ist verboten die erneute Eheschließung zu "feiern". Dies ist ja auch bei den nicht unierten Ostkirchen der Fall. Der Gottesdienst ist bei einer Wiederverheiratung nicht so feierlich. Wichtig ist jedoch für alle Kirchen, dass ein beliebiger Partnerwechsel nicht möglich ist. Es geht lediglich um den Umgang mit Gescheiterten und Sündern. Auch die lateinische Kirche bietet über die Ehenichtigkeitsverfahren Hilfestellungen an und läßt die Gläubigen in ihrem Scheitern nicht im Stich.
Vasili

Re: Ostkirche

Beitrag von Vasili »

Ist es eigentlich uns orthodoxen Christen erlaubt, die Kommunion in einer römisch-katholischen Kirche zu empfangen? Wir glauben ja wie die Katholiken daran, dass Jesus leibhaftig gegenwärtig ist.
Arletta Bolesta

Re: Ostkirche

Beitrag von Arletta Bolesta »

Dabei soll man nach can. 844 Paragraph 3 greifen. Laut dieses can. duerfen orthodoxe Christen Kommunion in der roemisch-katholischen Kirche empfangen. Jedoch gibt es ein paar Bedingungen. Erstens soll solche Person darum bitten. Es geht um falsche Interpretation auszuschliessen, dass katholische Priester andere Intention haben (z.B. Empfang zu der katholischen Kirche). Also geht es um Initiative seitens eines Empfaengers. Zweitens geht es um eine Vorbereitung. Indem man ueber die Vorbereitung schreibt, geht es nicht um Katechese, sondern um Verfuegung, z.B. Glaube u.s.w.
Ata

Re: Ostkirche

Beitrag von Ata »

Wie versprochen habe ich mich zum Kirchenrecht der katholischen Ostkirchen kundig gemacht. Viele Formulierungen im CCEO (Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen) sind im sog. imperativischen Konjunktiv formuliert. Ins Deutsche kann man dies in "muss" bzw. "ist zu" aber auch in "soll" übersetzen. Generell kann man sagen, dass die Formulierungen im CCEO anders als im CIC (Gesetzbuch der lateinischen Teilkirche)weicher sind und bewusst offen sind für pastorale Lösungen. Hier fließt die in der gesamten Ostkirche praktizierte Oikonomia ein. Ein anderes Beispiel der Wortwahl, ist das Wort Sakrament. Die lateinische Teilkirche verwendet dieses Wort (sacramentum = zu Deutsch Fahneneid), die Ostkirche Mysterium = Geheimnis. Auch hier wird die unterschiedliche Auffassung deutlich. Die Westkirche sieht ein quasi militärisches Dienstverhältnis, die Ostkirche eine sanftes Vater-Kind Verhältnis, das in seiner Liebe geheimnisvoll ist. Hierdurch entstehen in der Sakramentspraxis Unterschiede, z.B. kein Zwangszölibat, sanfte Haltung gegenüber wiederverheiratet Geschiedenen und Möglichkeit zur kirchenlichen Wiederverheiratung. Dies sind die Infos die ich beschaffen konnte. Ich freue mich auf Diskussionsbeiträge und wünsche allen Forumsteilnehmern eine gesegnete Adventszeit.
Arletta Bolesta

Re: Ostkirche

Beitrag von Arletta Bolesta »

Ich stimme dem nicht zu, wenn Sie ueber eine Moeglichkeit zur kirchlichen Wiederverheiratung schreiben, wenn Sie an diese Moeglichkeit fuer die Menschen denken, die schon eine Ehe kirchlich geschlossen haben. Denn es gibt gleiche Gruende fuer Ehenichtigkeitserklaerung oder Aufloesung der Ehe in CIC und CCEO.
A. Erkan

Re: Ostkirche

Beitrag von A. Erkan »

Frau Bolesta irrt hier aber. Die katholischen Ostkirchen sind Kirchen eigenen Rechts. Deshalb gibt es ja den CCEO. Sonst könnte man ja gleich den CIC anwenden. Ein Hinweis sei noch erlaubt. Mir ist klar das für lateinische Katholiken dies wie Erbsenzählen vorkommt, da 98 % der Katholiken zur lateinischen Teilkirche gehören. Die Westkirche hat aber nach dem Schisma von 1054 die gemeinsame katholische Linie verlassen, Beispiele: Ergänzung des Glaubensbekenntnisses durch das Filioque, Ausbau des Jurisdiktionsprimats des Papstes, Zwangszölibat, Verbot der Wiederverheiratung nach Scheidung, Entmachtung der Ortskirchen. Es gibt ja auch in der Westkirche Patriarchen und Metropoliten (z.B. Metropolit der oberrheinischen Kirchenprovinz der Erzbischof von Freiburg im Breisgau). In der Praxis haben sie aber keine Bedeutung. Dies sind nur Titel. Es ist mit Sicherheit schwer eine tausendjährige Tradition zu ändern. Bei der bevorstehenden Wiedervereinigung mit den orthodoxen Kirchen wird aber die Westkirche sich überlegen müssen, warum sie die gesamtkatholische Linie vor ca. 1000 Jahren verlassen hat. Hier kann man sich nicht einfach auf Bestimmungen des Kirchenrechts zurückziehen, die angeblich nicht veränderbar sind. Im Can. 1059 CIC wird ausdrücklich zwischen göttlichem und kirchlichem Recht unterschieden. Kirchliches Recht ist aber abänderbar, was auch in der Vergangenheit geschehen ist. Die Eigenständigkeit der katholischen Ostkirchen, auch in der von der lateinischen Teilkirche abweichenden Sakramentspraxis, ist ein hohes Gut, mit dem die katholische Kirche bei der Wiedervereinigung letztendlich der gesamten Christenheit, wuchern kann. Gegen einen Ehrenprimat des Bischofs von Rom hat auch die orthodoxe Kirche nichts einzuwenden und der Patriarch von Konstantinopel hat dies bereits mehrfach erklärt.
Arletta Bolesta

Re: Ostkirche

Beitrag von Arletta Bolesta »

Ich moechte nur hinzufuegen, dass ich allgemein ueber Gruende der Ehenichtigkeitserklaerung oder Aufloesung der Ehe geschrieben habe, also habe ich CIC mit CCEO nicht verglichen. Es gibt auch Unterschied zwischen CIC und CCEO betreffs Eherechts, aber man muss annehmen, dass es keine kirchliche Ehechliessung nach einer frueheren, gueltigen und kirchlichen gibt
Alfons Benda

Re: Ostkirche

Beitrag von Alfons Benda »

Zu A. Erkan:
Ich denke die Formulierung, die Westkirche hätte die gemeinsame katholische Linie verlassen, unglücklich und zu hart. Unterschiedliche kulturelle und gesellschaftliche Situationen haben dazu geführt, dass die jeweiligen Teilkirchen, auf dem Fundament des Wortes Jesu, zu unterschiedlichen Ansätzen kamen. Zum Primat des Papstes sollte man auch mal den Blickwinkel ändern. Dadurch, dass der Papst Oberhaupt der katholischen Kirche u n d der lateinischen Teilkirche (früher Patriarch des Abendlandes) ist, hat sich die Machtposition als Patriarch des Abendlandes auf die ganze katholische Kirche ausgebreitet und war nicht auf die lateinische Teilkirche beschränkt. Diese Machtfülle haben auch die Patriarchen in der Ostkirche, allerdings beschränkt auf ihre jeweilige Teilkirche. Es wurde also das Patriarchenamt und das Papstamt verwischt. Vielleicht könnte man so der Ostkirche entgegenkommen. Ähnlich verhält es sich mit der Unfehlbarkeit des Papstes. Sie wurde gerade beim 1. Vatikanischen Konzil auf Glaubens- und Sittenfragen begrenzt. Der Papst ist also in anderen Fragen fehlbar. Anmassungen unfehlbar über das Weltbild zu lehren, gehen also gerade nicht mehr. Außerdem gibt es doch wohl in der 2000 jährigen Geschichte meines Wissens nur 3-4 unfehlbare Äußerungen eines Papstes. Das ganze wird auch überschätzt. Und noch eins zum immer wieder diskutierten Thema Wiederverheiratung nach Scheidung. Lateinische Katholiken benötigen doch eine Dispens, wenn sie einen Katholiken der unierten Ostkirchen heiraten wollen. Dies ist doch schon ein Hinweis, dass es hier Unterschiede in der Eheauffassung und in der Sakramentspraxis zwischen den verschiedenen katholischen Teilkirchen gibt. Ich denke, dass hier in der Tat die lateinische Teilkirche, spätestens bei einer Vereinigung mit der orthodoxen Kirche, ihre Haltung auch und gerade im Hinblick von Jesu Äußerungen im Mathäus Evangelium überdenken muss. Jesus wollte doch die Frau vor dem willkürlichen Verstossen schützen und kein generelles Wiederverheiratungsverbot erlassen. Wie soll dies in einer wiederveinigten katholischen Kirche aussehen?. Katholiken des Westkirche werden bei Wiederverheiratung als Ehebrecher behandelt, Katholiken des Ostkirche dürfen im Rahmen der Oikonomia sogar wieder kirchlich heiraten. Das geht nicht.
A. Erkan

Re: Ostkirche

Beitrag von A. Erkan »

Ich wollte mit meiner Formulierung keinesfalls lateinische Katholiken verletzen. Wenn ich das getan habe, dann tut mir das leid. Wichtig war mir, auf die gemeinsamen Vorstellungen von Ost- und Westkirche im 1. Jahrtausend hinzuweisen. Oft hört man bezüglich der Oikonomia die Ostkirche, vor allem die orthodoxe Kirche, hätte dem liberalistischen Zeitgeist nachgegeben, würde die Ehe nicht so hoch halt. Dies ist aber nicht der Fall. Sie kann sich bei der Praxis, die kirchliche Wiederverheiratung zuzulassen auf Äußerungen von Päpsten, Kirchenvätern, Konzilien und Synoden im 1. Jahrtausend stützen (vgl. hierzu auch das Schreiben der Glaubenskongregation an die Bischöfe der oberrheinischen Kirchenprovinz bzgl. des Kommunionempfangs von wiederverheiratet Geschiedenen, hier wird auf die unterschiedliche Auffassung der Kirchenväter hingewiesen). Auch hat Papst Benedikt betont, dass man von der Ostkirche nicht mehr bzgl. des Papstamtes erwarten muss, als was im 1. Jahrtausend üblich war. Unser gemeinsames Glaubensgut, das im Glaubensbekenntnis von Nicea und Konstantinopel niedergeschrieben ist, sollte die Grundlage für die Wiedervereinigung sein, nicht kirchen(macht)politische oder kirchenrechtliche Erwägungen. Sollte eine Teilkirche Auffassungen vertreten die durch die Bibel, das erste gemeinsame Jahrtausend oder durch Papst und Konzilsäußerungen nicht gedeckt sind, so sollte sie diese im Vereingigungsprozeß überprüfen. Im Zeifel kann hier der Papst hilfreich sein und eine Entscheidung treffen, wobei er dann aber bedenken muss, dass er Oberhaupt der g a n z e n katholischen Kirche ist und nicht nur der lateinischen Teilkirche. Hierzu ist er von Jesus ermächtigt worden. (Was Du auf Erden binden wirst...)
abendrise
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Re: Ostkirche

Beitrag von abendrise »

Ein Unfall der politischen Entwicklung hat es möglich gemacht, teilen der christlichen Welt, an erster Stelle, in zwei große Hälften, Ost und West. Die Wurzel dieser Einteilung ist, grob und allgemein gesprochen, aus der Teilung des Römischen Reiches zunächst durch Diokletian (284-305), und wieder von den Söhnen des Theodosius I. (Arcadius im Osten, 395-408; und Honorius im West, 395-423), dann endlich dauerhaft durch die Einrichtung eines rivalisierenden Reich im Westen (Karl der Große, 800). Die Aufteilung der östlichen und westlichen Kirchen, dann in seiner Herkunft entspricht der des Reiches.

Westlichen Kirchen sind diejenigen, die entweder gravitieren um Rom oder weg von ihr brach in der Reformation. Ostkirchen abhängen ursprünglich auf dem östlichen Imperium in Konstantinopel, sie sind diejenigen, die entweder ihr Zentrum im Patriarchat von dieser Stadt (seit der Zentralisierung des vierten Jahrhunderts) oder durch Spaltungen, die in erster Linie Konstantinopel statt der betroffenen gebildet westlichen Welt.

Ein weiterer Unterschied, dass nur in den allgemeinsten und weitesten Sinne angewendet werden, ist die Sprache. Abendländischen Christenheit bis zur Reformation war Latein, auch jetzt noch die evangelischen Einrichtungen tragen noch unverkennbar die Zeichen ihrer lateinischen Abstammung. Es war die große lateinischen Väter und Scholastiker, St. Augustinus († 430) vor allem, die auch das Traditionen des Westens, in Ritual und Kirchenrecht der lateinischen oder römischen Schule bildete den Westen. In einem noch weiteren Sinn den Osten kann genannt griechischen werden. Es stimmt, wissen viele Ostkirchen nichts von griechischen, der älteste (Nestorianer, Armenier, Abessinier) noch nie benutzt griechischen liturgisch noch für ihre Literatur, dennoch auch sie in gewisser Weise abhängig von einer griechischen Tradition. Während unsere Väter Latein nie haben sie überhaupt (die meisten orientalischen Christen haben noch nie von uns gehört Scholastiker oder Kanonisten) besorgt, sie immer noch das Gefühl der Einfluss der griechischen Väter, ihre Theologie noch zu Kontroversen über die ursprünglich in der griechischen durchgeführt und abgewickelt von betroffenen griechischen Synoden. Die Literatur jener, die keine griechische auf griechischen Vorbildern gebildet wird, ist voll von Worten sorgfältig ausgewählt oder komponiert, um einige technische griechische Unterscheidung entsprechen, dann im weitesten Sinne, ist: dass eine westliche Kirche ist eine ursprünglich abhängig von Rom , deren Traditionen sind Latein, eine östliche Kirche schaut eher auf (entweder als Freund oder Feind) und erbt griechischen Ideen Konstantinopel.
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