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Taufe eines Kindes, Mutter nicht gefirmt

Verfasst: Sonntag 14. September 2008, 21:25
von C. Buchrieser
Ich wuesste gerne, ob es in Oesterreich moeglich ist, sein Kind taufen zu lassen, wenn die Mutter nicht gefirmt ist und aus der Kirche ausgetreten ist. Vielleicht weiß jemand eine Antwort?

Re: Taufe eines Kindes, Mutter nicht gefirmt

Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 21:44
von Engelbert Frank
Das für die gesamte katholische Kirche geltende Gesetzbuch (Codex Iuris Canonici [auf Deutsch: Codex des Kanonischen Rechtes], abgekürzt: CIC) bestimmt: "Damit ein Kind erlaubt getauft wird, ist erforderlich: [...] es muss die begründete Hoffnung bestehen, dass das Kind in der katholischen Religion erzogen wird; wenn diese Hoffnung völlig fehlt, ist die Taufe gemäß den Vorschriften des Partikularrechts aufzuschieben [...]" (can. 868, § 1, nn. 1 und 2 CIC).

Diese Bestimmung bedeutet für den Fall, dass die Mutter des Täuflings nicht gefirmt und aus der Kirche ausgetreten ist, Folgendes: Wenn die Mutter, was bei einer ausgetretenen Frau der Fall sein kann, nicht in der Lage ist, ihr Kind religiös zu erziehen, müsste diese Aufgabe jemand anderer übernehmen, zum Beispiel der Vater, die Taufpaten, die Großeltern o. a.

Wenn niemand die religiöse Erziehung übernehmen kann, müsste die Taufe verschoben werden, und zwar nach den Vorschriften des Partikularrechts, in Ihrem Fall nach den dafür erlassenen Bestimmungen der Österreichischen Bischofskonferenz. Diese Partikulargesetze kenne ich nicht. Sie müssten aber den Pfarrern in Österreich bekannt sein. Es ist auch möglich, dass Sie sich an ein Bischöfliches Ordinariat wenden, zum Beispiel: Erzbischöfliches Ordinariat, Wollzeile 2, A-1010 Wien, Telefon: 01515523229.