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Dispens von der kath. Eheschließungsform bei Ausgetretenen

Verfasst: Montag 4. Mai 2009, 21:16
von Engelbert Frank
In seiner Handreichung "Die kirchliche Trauung" schreibt Heinrich J. F. Reinhardt unter Verweis auf eine Anfrage des Bischofs von Essen beim Päpstlichen Rat für die Interpretation von Gesetzestexten (PCI): "Noch nicht entschieden ist die Frage, ob der Ordinarius des Wohnsitzes auch Formdispens erteilen kann für eine Eheschließung, wenn ein Partner katholisch, der andere Partner vom katholischen Glauben abgefallen/aus der Kirche ausgetreten ist (Antwortschreiben der PCI vom 17.11.1987, Prot. Nr. 1518/87, auf eine Anfrage des Bischofs von Essen)" (Heinrich J. F. Reinhardt, Die kirchliche Trauung. Ehevorbereitung, Trauung und Registrierung der Eheschließung im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, Essen, Ludgerus Verlag, 119, Randnummer 253).

Unter dem 17.12.1991 wandte sich auch der Bischof von Osnabrück an die PCI mit der Frage, ob der Ordinarius die Formdispens erteilen kann bei der Eheschließung eines Katholiken mit einem abständigen Katholiken (der nicht aus der Kirche ausgetreten ist) sowie mit einem aus der Kirche ausgetretenen Katholiken. In beiden Fällen, so die Antwort der PCI vom 10.02.1992, könne der Diözesanbischof nicht dispensieren (Prot. Nr. 3197/92, abgedruckt in: De processibus matrimonialibus 1, 1994, 233-234).

In den erwähnten Fällen muss also eine Formdispens über den Ordinarius des Wohnsitzes vom Apostolischen Stuhl erbeten werden. Mich würde interessieren, ob es bisher schon Dispensgesuche deutscher Ordinariate an die Sakramentenkongregation gab. Wenn ja, welche Dispensgründe lagen jeweils vor? Wie lange dauerte es, bis die Entscheidungen aus Rom kamen? Wie fielen sie aus?