Noteheschließung in der ehemaligen UdSSR
Verfasst: Sonntag 14. September 2008, 21:17
An unserem Gericht (Bischöfliches Offizialat Rottenburg) müssen wir immer wieder über die Frage der Ungültigkeit von Ehen befinden, die in der ehemaligen UdSSR nur zivil geschlossen wurden. Dabei stellen sich uns zu can. 1116 CIC vor allem drei Fragen:
1. Wie ist das Tatbestandsmerkmal „eine wahre Ehe eingehen wollen“ zu verstehen? Wie verhält es sich, wenn kein Priester vorhanden ist, die Brautleute sich aber auch nicht um eine kirchliche Eheschließung bemühen? (Worin besteht der Unterschied zwischen einem Paar in Deutschland, das die Ehe nur standesamtlich schließt, weil ihm die Kirche nicht wichtig ist, und demselben Paar in der ehemaligen UdSSR? Handelt es sich bei uns um einen Defectus Formae, in der ehemaligen UdSSR aber um eine Notehe?)
2. Wie ist das Tatbestandsmerkmal „voraussichtliches Andauern der Verhältnisse einen Monat lang“ zu verstehen? Was ist den Brautleuten zuzumuten (zweistündiger Flug, o. Ä.)?
3. Ist es eine gültige Noteheschließungsform, wenn eine (privat geschlossene) Ehe vor dem Standesbeamten und einem zweiten Zeugen ohne Konsenserklärung registriert wird?
Wichtig wären für die kirchlichen Gerichte auch Informationen über die objektive Situation in der ehemaligen UdSSR. Werden irgendwo Informationen zentral gesammelt? Erstellt jemand ein Verzeichnis darüber, wann, wo, welcher Priester tätig war?
1. Wie ist das Tatbestandsmerkmal „eine wahre Ehe eingehen wollen“ zu verstehen? Wie verhält es sich, wenn kein Priester vorhanden ist, die Brautleute sich aber auch nicht um eine kirchliche Eheschließung bemühen? (Worin besteht der Unterschied zwischen einem Paar in Deutschland, das die Ehe nur standesamtlich schließt, weil ihm die Kirche nicht wichtig ist, und demselben Paar in der ehemaligen UdSSR? Handelt es sich bei uns um einen Defectus Formae, in der ehemaligen UdSSR aber um eine Notehe?)
2. Wie ist das Tatbestandsmerkmal „voraussichtliches Andauern der Verhältnisse einen Monat lang“ zu verstehen? Was ist den Brautleuten zuzumuten (zweistündiger Flug, o. Ä.)?
3. Ist es eine gültige Noteheschließungsform, wenn eine (privat geschlossene) Ehe vor dem Standesbeamten und einem zweiten Zeugen ohne Konsenserklärung registriert wird?
Wichtig wären für die kirchlichen Gerichte auch Informationen über die objektive Situation in der ehemaligen UdSSR. Werden irgendwo Informationen zentral gesammelt? Erstellt jemand ein Verzeichnis darüber, wann, wo, welcher Priester tätig war?