Seite 1 von 1

Eheauflösung

Verfasst: Samstag 26. Februar 2011, 23:35
von Johanne
Guten Abend,
ich habe eine frage zu einer möglichen Eheannullierung.
Meine Ehe wurde vor 15 Jahren katholisch geschlossen und mein Mann unterzeichnete beim Ehevorgespräch, dass er unsere Kinder katholisch erziehen und taufen lassen würde (er ist lutherisch).
Nach der Geburt unserer Kinder aber verweigerte er jedesmal die kath. Taufe und erpresste regelrecht die lutherische Taufe mit der Begründung, er fühle sich an die Vorschriften der kath. Kirche nicht gebunden.
Durch diesen Umstand wurde ich leider depressiv, da ich auch im Alltag nicht meinen Kindern unsere Religiosität nahebringen durfte. Mein Mann veränderte sich gleichzeitig durch einen Unfall mit einer posttraumatischen Belastungsstörung so weitgehend seelisch, dass er uns 10 Jahre nach der Trauung verließ und seitdem alleine lebt.
Eine Scheidung wurde jetzt von ihm eingereicht, und um finanziell eine Versorgung für meine beiden schwerbehinderten Kinder zu erhalten habe ich dieser auch zugestimmt.
Mein Mann sagt in Gesprächen immer wieder, er habe mich mehrmals vor der Trauung gebeten, ihn nicht zu heiraten - was auch stimmt, was ich aber nicht ernst genommen habe da ich sehr verliebt war.
Meine Frage ist nun, ob ich aufgrund der angegebenen Umstände ein Ehenichtigkeitsverfahren erfolgreich anstreben kann.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Johanne

Re: Eheauflösung

Verfasst: Montag 28. Februar 2011, 12:05
von Engelbert FRANK
Ein kirchliches Verfahren zur Ungültigkeitserklärung einer zerbrochenen Ehe durch die katholische Kirche, kann man immer dann einleiten, wenn es Hinweise auf einen von der katholischen Kirche anerkannten Eheungültigkeitsgrund gibt. Ob sich hinter dem, was Sie berichten ein solcher Ungültigkeitsgrund verbirgt, kann an einem kirchlichen Ehegericht - (Erz)bischöfliches Offizialat oder (Erz)bischöfliches Konsistorium genannt - von einem kirchenrechtlichen Fachmann bei einem kostenlosen Informationsgespräch geprüft werden. Am besten ist es, wenn Sie sich an das kirchliche Ehegericht in Ihrer (Erz)diözese wenden. Informationen über die kirchlichen Eheungültigkeitsgründe finden Sie auch im Internet, zum Beispiel unter: http://recht.drs.de (Menüpunkte: Bischöfliches Offizialat, Publikationen).