Wir sind eine Pfarrei im Bistum Trier. Es steht die Wahl der Hälfte der Verwaltungsratsmitglier an.
Sind Personen wählbar, die innerhalb der politischen Gemeinde wohnhaft sind, aber nicht im Ortsteil der Pfarrei.
Bespiel: Gemeinde A-B (A + B sind die Namen Orsteile); Verwaltungsrat der Pfarrei X in A soll gewählt werden. Eine der zu wählenden Personen ist in Orsteil B wohnhaft.
Nach derzeitigem Recht ist eine solche Person anscheinend nicht wählbar. Nach Rückfrage warum dies so sei, erhielten wir die Aussage (aus der Ebene des Dekanats) dies hänge mit dem Körperschaftsrecht zusammen. Falls eine solche Person in einem Verwaltungsrat sei, dann wären alle Entscheidungen anfechtbar bzw es stelle sich auch die Frage der Haftung.
Wer kann helfen?
Es wäre für die Arbeit des Verwaltungsrates sehr wichtig, daß wir diese Person wählen könnten. Derjenige ist sehr aktiv in der Gemeinde. Die Person war auch früher in der Pfarrei wohnhaft und ist jetzt durch Hauskauf in den anderen Orstteil gezogen.
Für hilfreiche Ideen wären wir sehr dankbar...
Wer kann in den Verwaltungsrat gewählt werden?
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Wer kann in den Verwaltungsrat gewählt werden?
Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Donnerstag 18. Dezember 2008, 01:06.
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