Eheannulierung wegen Ausschluß von Kindern

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Gast

Eheannulierung wegen Ausschluß von Kindern

Beitrag von Gast »

Sehr geehrter Herr Dr. Ihli,

welche Vorfälle und Äußerungen vor und nach der Eheschließung belegen den Ausschluß von Kindern?

Wäre auch die Äußerung eines der Partner zeitlich nah vor der Trauung, daß man mit dem anderen, weil man sich mit ihm nicht versteht, so keine Kinder mit ihm will, denn er möchte eine glückliche Familie, ein Beleg für den Ausschluß von Kindern?

Ist die Äußerung eines der späteren Ehepartner zu seinen Eltern zeitlich nahe vor der Hochzeit, daß er sich von dem anderen wieder scheiden lassen wird, wenn der andere bis zu einer bestimmten Frist nach der Hochzeit einen bestimmten gewünschten Ehevertrag nicht unterschrieben haben wird, ein Beleg für die Nichtigkeit der Ehe? Wäre diese Ehe dann nichtig aufgrund dessen, weil man die Ehe nur mit dieser bestimmten Bedingung wollte?


Vielen Dank für alle Antworten
Arletta Bolesta

Re: Eheannulierung wegen Ausschluß von Kindern

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Morgen,
wenn es um Ausschluss der Nachkommenschaft geht: ist es wichtig, wenn Sie zeigen, dass eine Partei vor der Eheschliessung schon sagte, dass sie keine Kinder wolle. Die Zeugen solles es bestaetigen. Es ist auch wichtig, wenn die ausschliessende Person waehrend Eheprozesses es bestaetigt.

Sie beruehren auch ein anderes Problem, die auch mit dem Ausschluss der Unafloeslichkeit gebunden ist (es geht dabei darum, dass eine Partei zwar die Ehe schliessen will, aber sie will mit ihrem Ehepartner bis zum Tod nicht sein). Dieses, von Ihnen beschriebene Problem betrifft auch ein anderes Problem: Ehe, die unter einer Bedingung geschlossen wurde (damit die Ehe ungueltig waere, soll die Bedingung die Zukunft betreffen: ich werde Ehe mit x schliessen, wenn x z.B. einen Vertrag danach unterschreibt).

Mite freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
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