kirchliche Trauung nach standesamtlicher scheidung möglich?

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fipsimopper
Beiträge: 4
Registriert: Freitag 17. September 2010, 22:49
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kirchliche Trauung nach standesamtlicher scheidung möglich?

Beitrag von fipsimopper »

Hallo,
wir haben vor zu heiraten, allerdings sagte mir der Pfarrer, dass eine kirchliche Trauung nicht möglich sei, da mein Verlobter bereits einmal standesamtlich verheiratet war (er und seine ExFrau waren beide katholisch). Ich bin tief traurig! Da werde ich mit bestraft und mein Verlobter, der damals betrogen wurde ebenfalls!!!
Kann mir bitte jemand sagen, ob das so stimmt. - Die kirchliche Trauung wäre uns sehr wichtig.
Arletta Bolesta

Re: kirchliche Trauung nach standesamtlicher scheidung mögli

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Morgen,
wenn Ihr Partner und Seine standesamtliche Frau - wie Sie selbst geschrieben haben - zur roemisch-katholischen Kirche gehoerten - und Sie haben nur standesamtlich geheiratet, ohne Dispens wenn es um kanonische Form geht, dann darf Er Sie kirchlich heiraten. Zwar gibt es ein Verbot, aber es geht dabei mehr z.B. um Versicherung der Kinder, wenn sie ev. in die Welt gekommen sind, es geht auch um Ihr Wissen von der Vergangenheit Ihres Partners.
fipsimopper
Beiträge: 4
Registriert: Freitag 17. September 2010, 22:49
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Re: kirchliche Trauung nach standesamtlicher scheidung mögli

Beitrag von fipsimopper »

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Allerdings bin ich ganz durcheinander, wei jeder etwas anderes sagt.
Sind Sie ganz sicher? Verzeihung, aber ich bin total verunsichert, da auch die beiden Pfarrer, mit denen ich sprach etwas Unterschiedliches sagen. - Und noch eine Frage: was bedeutet Dispens?
Vielen Dank.
Liebe Grüße.
Arletta Bolesta

Re: kirchliche Trauung nach standesamtlicher scheidung mögli

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Morgen noch einmal,
das, was ich geschrieben habe, betrifft eine Situation, wenn schon ein Mensch zur roemisch-katholischer Kirche gehoert, er wollte jedoch die Ehe nicht in der Kirche sondern im Standesamt schliessen, dann braucht er Dispens von zustaendiger, kirchlicher Macht, das ist eine Erlaubnis, dass er die Ehe auf diese Weise schliessen darf.
Mit frendlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Wiebke
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 23. September 2009, 23:20

Re: kirchliche Trauung nach standesamtlicher scheidung mögli

Beitrag von Wiebke »

Also, vielleicht war das jetzt nicht so ganz klar, deswegen nochmal langsam:

Ausgangslage:

A und B sind beide römisch-katholisch, d.h. rk getauft oder zur RKK konvertiert und nicht ausgetreten.

A und B heiraten standesamtlich (und das in Deutschland und nicht irgendwo, wo eine kirchliche Trauung vielleicht nicht möglich gewesen wäre). Später lassen sie sich scheiden.

Jetzt will A die C heiraten, und zwar katholisch-kirchlich.

Dann ist es so, dass die Ehe zwischen A und B aus Sicht der RKK formnichtig ist. Damit ist sie grundsätzlich auch kein Hindernis für die neue Ehe.

Allerdings muss die Formnichtigkeit durch einen Bescheid des Bistums erstmal offiziell festgestellt werden, ehe ein Pfarrer A und C trauen darf.

Das dürfte aber so schwer nicht sein: Beim Pfarrer ein Formular ausfüllen, das mit den nötigen Unterlagen ans Bistum geschickt wird, und auf den Bescheid warten. Natürlich kann das zu Verzögerungen führen, mehr aber auch nicht.
fipsimopper
Beiträge: 4
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Re: kirchliche Trauung nach standesamtlicher scheidung mögli

Beitrag von fipsimopper »

Hallo Wiebke,
du hast es genau richtig verstanden. Vielen Dank für deine Antwort.

Nun, habe ich das jetzt richtig verstanden: Dispens = Antrag auf Nichtigkeitserklärung der vorherigen Ehe? :?: Und kanonisch heißt dann eben entsprechend des kirchlichen Rechtes.
Ich habe mir das Formular einmal angesehen :oops: Das wird für uns recht schwierig, bis unmöglich sein auszufüllen. Mein zukünftiger hat seit mehr als 10 Jahren keinen Kontakt mehr zu seiner Ex-Frau und wir wissen gar nicht wo sie zur Zeit wohnt (gut, Einwohnermeldeamt, nur, in welcher Stadt usw.). Dann bleibt die Frage, ob sie überhaupt bereit ist zu kooperieren (Taufschein usw. besorgen, zuschicken...), mal ganz davon abzusehen, dass es für alle Beteiligten unangenehm sein wird wieder in Kontakt zu treten....
Alles in allem ist es mir noch nicht recht klar, warum eine standesamtlich geschlossene Ehe unter 2 rks der kirchlichen (also sakramentalen) gleichgesetzt wird und ich ihn folglich nicht ohne Weiteres kirchlich heiraten kann. Darüber bin ich sehr traurig, da uns diese eigentlich mehr bedeutet als die standesamtliche Trauung.Und ich bin nicht sehr zuversichtlich, dass es überhaupt noch klappt. :|
Wiebke
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 23. September 2009, 23:20

Re: kirchliche Trauung nach standesamtlicher scheidung mögli

Beitrag von Wiebke »

fipsimopper hat geschrieben:Nun, habe ich das jetzt richtig verstanden: Dispens = Antrag auf Nichtigkeitserklärung der vorherigen Ehe? :?:

Nein, eine Dispens ist eine Ausnahmegenehmigung. Wäre z.B. bei der ersten Eheschließung vorab von der kanonischen Formpflicht "dispensiert" worden, dann wäre die standesamtliche Eheschließung auch für die RKK gültig (und somit zwischen zwei Getauften automatisch ein Sakrament!). Das kann vorliegend aber gar nicht passiert sein, weil eine solche Dispens von der Formpflicht nur für Mischehen zulässig ist, nicht für Ehe zwischen zwei römischen Katholiken.
fipsimopper hat geschrieben:Und kanonisch heißt dann eben entsprechend des kirchlichen Rechtes.
Ja.
fipsimopper hat geschrieben:Ich habe mir das Formular einmal angesehen :oops: Das wird für uns recht schwierig, bis unmöglich sein auszufüllen. Mein zukünftiger hat seit mehr als 10 Jahren keinen Kontakt mehr zu seiner Ex-Frau und wir wissen gar nicht wo sie zur Zeit wohnt (gut, Einwohnermeldeamt, nur, in welcher Stadt usw.). Dann bleibt die Frage, ob sie überhaupt bereit ist zu kooperieren (Taufschein usw. besorgen, zuschicken...), mal ganz davon abzusehen, dass es für alle Beteiligten unangenehm sein wird wieder in Kontakt zu treten....
Ach was, das wird nicht so schwierig. Die "zivilen" Personalien sind doch grundsätzlich bekannt, und einen Taufschein für die Ex müsste notfalls der Pfarrer bei seinem Amtsbruder beschaffen können (selbst wenn man den Taufort nicht kennt; es steht auch ein Vermerk im Taufbuch der Pfarrei des Wohnsitzes zum Zeitpunkt der Taufe, und das zumindest müsste rauszukriegen sein).

Und wenn alle Stricke reißen, dann muss man das eben erläutern, denn ein strikter Beweis für beide Ehepartner der Vorehe ist ja gar nicht vonnöten. Es reicht, dass nur einer der Eheleute (also hier dein Verlobter) bei der Eheschließung formpflichtig war (also klar rk ohne wenn und aber), keine Dispens vorlag (konnte ja auch gar nicht) und die Ehe nicht später in einem kirchlichen Verfahren "saniert" worden ist. Und sowohl Dispens als auch "sanatio" müssten irgendwo in einem kirchlichen Trauregister stehen und deswegen auch aus dem Taufschein deines Verlobten hervorgehen (beim Taufeintrag werden alle kirchlich gültigen Ehenschließungen vermerkt).

Eigentlich kann es also gar nicht schiefgehen.
fipsimopper hat geschrieben:Alles in allem ist es mir noch nicht recht klar, warum eine standesamtlich geschlossene Ehe unter 2 rks der kirchlichen (also sakramentalen) gleichgesetzt wird und ich ihn folglich nicht ohne Weiteres kirchlich heiraten kann.
Nach römisch-katholischer Lehre spenden die Eheleute einander das Ehesakrament selbst, nicht der Priester. Bis zum Konzil von Trient war auch nie irgendeine Form - insbesondere auch nicht die Anwesenheit eines Priesters - erforderlich. Die "Assistenz" eines Geistlichen (theoretisch könnte es sogar ein Laie mit Delegation sein) ist heute nur als Formerfordernis vorgeschrieben, und auch das nicht immer: Bei einer Mischehe kann dispensiert werden, so dass selbst die standesamtliche Eheschließung sakramental ist; außerdem kann eine sakramentale Ehe z.B. bei Lebensgefahr oder wenn mindestens einen Monat kein Geistlicher herbeigerufen werden kann, auch nur vor zwei Zeugen geschlossen werden.

Das alles liegt bei deinem Verlobten nicht vor, aber es ist normal, dass es erstmal abgecheckt wird.
fipsimopper
Beiträge: 4
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Re: kirchliche Trauung nach standesamtlicher scheidung mögli

Beitrag von fipsimopper »

Liebe Wiebke,
vielen Dank, zum 2. Mal, für deine sehr hilfreiche Antwort.
Ich habe heute mit einem Jesuitenpater gesprochen, der meinen Rellipater vom Gymnasium kannte. Er sagte mir (war supernett), dass es in unserem Fall wohl geht. - Bin ich glücklich!!!! :P

Vielen Dank noch einmal euch allen, die mir mit Tipps und Infos geholfen haben!

LG fipsi.
pauline
Beiträge: 2
Registriert: Freitag 29. März 2013, 17:39
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Re: kirchliche Trauung nach standesamtlicher scheidung mögli

Beitrag von pauline »

ich habe hierzu auch eine Frage
Wir möchten auch heiraten. meine 1.Ehe bestand auf dem Papier 11 Jahre. Ich habe damals nur standesamtlich geheiratet, mein damaliger Partner war ohne Glauben und mir war es nicht wichtig genug. Ich habe mir keine Erlaubnis eingeholt diesen Partner heiraten zu dürfen, es fand nie ein Gespräch mit einem Pfarrer und die Hochzeit fand auch ohne meine Familie statt. Aus der Ehe gingen keine Kinder vor.
Jetzt bin ich seit 11Jahren geschieden und habe vor 5 Jahren meinen jetzigen Partner kennen und lieben gelernt.Wir sind beide katholisch und mit ihm möchte ich auch das Versprechen : in guten .......bis der Tod euch scheidet ... eingehen.
Kann ich katholisch heiraten oder wird mir jetzt meine "Jugendsünde" zum Verhängnis?

vielen Dank
Arletta Bolesta
Beiträge: 93
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Re: kirchliche Trauung nach standesamtlicher scheidung mögli

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
wenn Sie Ihren Mann nur standesamtlich geheiratet haben, dann duerfen Sie Den jetztigen kirchlich heiraten; natuerlich gibt es ein Verbot der Eheschliessung, es geht dabei darum, ob Sie ev. Pflichte nicht haben, die aus Ihrer ersten Eheschliessung stammen.
Arletta Bolesta
pauline
Beiträge: 2
Registriert: Freitag 29. März 2013, 17:39
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Re: kirchliche Trauung nach standesamtlicher scheidung mögli

Beitrag von pauline »

vielen dank für die schnelle Antwort
Udo
Beiträge: 9
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Ausweg bei nicht-regulären Verhältnissen

Beitrag von Udo »

Grüß Gott!
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Erfahrungstatsache ist, daß die meisten Priester bei allen nicht "lupenreinen" Paaren mit der Assistenz beim Ehesakrament äussert zurückhaltend (um nicht zu sagen: grundsätzlich ablehnend) sind.
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Denn häufig genug melden gutmeinende "glaubenstreue" Katholiken entsprechende Fälle sofort an die zuständige Bistumsleitung, und der Priester muß dann unter Umständen einer Rüge mit Eintrag in die Personalakte gewärtig sein.
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Nun gibt es aber auch frei arbeitende geweihte Priester, die aus dem Dienst der Kirche -- aus welchen Gründen auch immer -- ausgeschieden sind.
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Sie nehmen Trauungen (übrigens auch andere seelsorgerliche Handungen, vor allem Strebebegleitung) auf Honorarbasis vor. Oft finden sich sehr eingehende Informationen auf der entsprechenden Homepage; und auch in Foren werden Empfehlungen wie auch Warnungen ausgetauscht.
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Über Google kommt man zu einer stattlichen Reihe von entsprechenden Angeboten in allen deutschsprachigen Gebieten.
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Wer also auf den Segen durch einen geweihten Priester nicht verzichten möchte, der kann zur Trauung einen frei arbeitenden Herrn bestellen.
Wiebke
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 23. September 2009, 23:20

Re: Ausweg bei nicht-regulären Verhältnissen

Beitrag von Wiebke »

Udo hat geschrieben:
Erfahrungstatsache ist, daß die meisten Priester bei allen nicht "lupenreinen" Paaren mit der Assistenz beim Ehesakrament äussert zurückhaltend (um nicht zu sagen: grundsätzlich ablehnend) sind.
.
Denn häufig genug melden gutmeinende "glaubenstreue" Katholiken entsprechende Fälle sofort an die zuständige Bistumsleitung, und der Priester muß dann unter Umständen einer Rüge mit Eintrag in die Personalakte gewärtig sein.
Komische "Erfahrung"...

Sobald es nicht "lupenrein" ist (z.B., wie in diesem Thread angesprochen, weil es eine standesamtliche Vorehe gibt), geht die Sache auf die eine oder andere Weise (Trauerlaubnis, Dispens...) ans Bistum. Das entscheidet dann. Der Priester vor Ort hat da doch keinen Entscheidungsspielraum.

Und nichts gegen freischaffende Zeremonienmeister, aber wenn man auf den Segen der RKK verzichtet, macht geweiht oder ungeweiht auch keinen Unterschied mehr, weil ja wie bereits gesagt nach rk. Auffassung sich die Brautleute das Ehesakrament gegenseitig spenden. Das eigentliche Kriterium für die Gültigkeit ist, ober der römische Katholik seine kanonische Formpflicht erfüllt hat - und das tut er bei einem solchen Zeremonienmeister eben nicht, egal ob geweiht oder nicht.

Freie Trauungen haben es an sich, frei gestaltbar zu sein. Und wenn jemandem etwas an einem geweihten Priester für eine aus kanonischer Sicht schlechterdings weiter ungültige Eheschließung liegt, bittesehr. Mir scheint es dann aber logischer, die standesamtliche Trauung entsprechend feierlich zu gestalten und wenn einem an Gottes Segen liegt, einen theologisch-liturgisch erfahrenen Menschen (unabhängig vom Weihestatus) diesen Segen in einer zweiten Feier erbitten zu lassen. Aber speziell auf einen irgendwie "abtrünnigen" Kleriker zu setzen, damit man sich vormachen kann, dass die Ehe dann doch einen größeren Wert hat, weil da ja ein geweihter Priester war, ist abwegig (bei manchen anderen Sakramenten ist es anders, ich weiß, aber bei der Ehe ist es Quatsch).
Amy
Beiträge: 1
Registriert: Donnerstag 26. Mai 2016, 14:13
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Re: kirchliche Trauung nach standesamtlicher scheidung möglich?

Beitrag von Amy »

Hallo,
ich wüsste gern ob es möglich ist kirchlich getraut zu werden
wenn sie bereits standesamtlich verheiratet war (evang.lut. Glaube) keine kirchliche trauung. Er kath. und unverheiratet.
und welches Dokument ist der Kirche vorzulegen?
Vielen Dank,
Arletta Bolesta
Beiträge: 93
Registriert: Montag 4. April 2011, 10:15
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Re: kirchliche Trauung nach standesamtlicher scheidung möglich?

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
wenn eine Partei evangelisch verheiratet war, und jetzt will sie katholische (ledige) Partei katholisch heiraten, dann soll sie sich um Ehenichtigkeitserklaerung bemuhen. Das folgt daraus, dass Ehe zwischen Getauften sakramental ist.

Zu Beginn soll man sich ueber richtige Ursache (Ursachen) ueberlegen, das ist auch mit den Beweisen zusammengebunden. Jedes Offizialat hat dagegen auch eigenes Praktikum, wenn es um z.B. Dokumente geht, die eine Partei darstellen soll.

Mit herzlichen Gruessen
Dr. Arletta Bolesta
kirchliche Anwaeltin
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