Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Trennung vom Partner

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Gast

Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Trennung vom Partner

Beitrag von Gast »

Guten Tag, ich bin leitender Angestellter in einer caritativen Einrichtung und möchte mich von meiner kirchlich angetrauten Ehefrau trennen. Gleichzeitig möchte ich mit einer Arbeitskollegin eine Lebenspartnerschaft gründen. Diese ist ebenfalls kirchl. getraut.
Frage: Hat dies neben kirchrechtlichen auch nachhaltige arbeitsrechliche Konsequenzen?
Stefan Ihli

Re: Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Trennung vom Partner

Beitrag von Stefan Ihli »

Gemäß der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" gehört zu den gravierenden Verstößen gegen die Loyalitätsobliegenheiten jedes kirchlich Bediensteten auch das Eingehen einer kirchenrechtlich ungültigen Ehe (Art. 5 Abs. 2). Die in der Grundordnung genannten schweren Verstöße schließen eine Weiterbeschäftigung u. a. bei leitenden Angestellten im Regelfall aus (Art. 5 Abs. 3). Laut Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz von 2002 hat das Eingehen einer Lebenspartnerschaft die gleichen Konsequenzen (gemeint ist hier das Eingehen einer förmlichen Lebenspartnerschaft). Sofern Sie ein uneheliches Zusammenleben beabsichtigen, ist dies als Verstoß gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre anzusehen (Art. 4 Abs. 1 der Grundordnung), was gemäß Art. 5 Abs. 2 ebenso ein Kündigungsgrund ist.

Fazit: Ihr Vorhaben hat jedenfalls arbeitsrechtliche Implikationen. Zunächst wird Ihnen wohl nahegelegt werden, die kirchenrechtliche Situation zu klären. Von dem Ausgang der Klärung wird das weitere Vorgehen abhängen. Eine dauernde Weiterbeschäftigung wird bei negativem Ausgang der Prüfung im Regelfall nicht möglich sein. Ob Ihnen konkret eine Kündigung droht und wie schnell, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

Ratschlag daher: Lassen Sie sich unbedingt baldmöglichst bei einem Offizialat (Kirchengericht) im Hinblick auf eine eventuelle Ungültigkeit Ihrer Ehe beraten. Gleiches gilt für Ihre neue Partnerin. Sie sollten weitere Schritte im Hinblick auf eine Partnerschaft sorgfältig überlegen. Informationen zu den Eheverfahren in der katholischen Kirche erhalten Sie z. B. beim Bischöflichen Offizialat Rottenburg (http://recht.drs.de).


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Montag 4. Mai 2009, 21:32.
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