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Missio Canonica - Verleihung

Verfasst: Sonntag 20. Juni 2010, 13:52
von LAA2010
Hallo,

ich wurde auf diese Frage von einer Kollegin an unserer Kirche gebracht:

Wann wird die Misso Canonica verliehen bzw. unterwelchen Umständen?

Zu der Problemlage:
Ich weiß das die MC vom Offizialat verliehen wird in dem die beantragende Person als Lehrerin tätig ist.
Aber:
Meine Kollegin hat kath. Theologie studiert darf es aber wegen fehlender Missio nicht unterrichten.
Sie ist standesamtlich verheiratet und hat zwei Kinder. Hat sie überhaupt noch eine Chance die Missio zu bekommen oder unter welchen Umständen?
Wo würde die Begründung im Kirchenrecht verankert sein?


Ich hoffe das die Angaben euch weiterhelfen können?

Einen schönen Sonntag

Re: Missio Canonica

Verfasst: Freitag 2. Juli 2010, 15:22
von Engelbert FRANK
Die Missio canonica ist die Beauftragung und Bevollmächtigung durch den Bischof zur Erteilung von katholischem Religionsunterricht. In der "Ordnung für die Verleihung [...] der Missio canonica für Lehrkräfte des Faches Katholische Religionslehre in der Diözese Rottenburg-Stuttgart" heißt es: "Im Antrag auf Verleihung der Missio canonica ist das Versprechen abzugeben, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche zu erteilen und in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche zu beachten. So ist bei Verheirateten eine nach katholischem Kirchenrecht gültige Ehe und bei Eltern die katholische Taufe und Erziehung der Kinder Voraussetzung" (Artikel 3). Bei der Ablehnung eines Antrags auf Verleihung der Missio canonica ist ein bestimmtes Verfahren vorgesehen (Artikel 6 bis 7).