Kündigung als ev. Mitarbeiter in einer kath. Einrichtung?

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Lilia

Kündigung als ev. Mitarbeiter in einer kath. Einrichtung?

Beitrag von Lilia »

Guten Tag,
ich bin seit vielen Jahren als Lehrerin an einer katholischen Schule tätig und dort kirchenverbeamtet. Ich selbst bin evangelisch und geschieden. Die Trauung fand damals ökumenisch in einer evangelischen Kirche statt. Müsste auch ich als evangelische Mitarbeiterin mit einer Kündigung rechnen, würde ich beispielsweise einen geschiedenen zum evangelischen Glauben konvertierten Partner standesamtlich heiraten?
Für eine Antwort wär ich sehr dankbar.
Lilia
Engelbert Frank

Re: Kündigung als ev. Mitarbeiter in einer kath. Einrichtung?

Beitrag von Engelbert Frank »

Klar ist: Wenn Sie eine für die katholische Kirche ungültige Zivilehe eingehen, leben Sie nicht mehr in Übereinstimmung mit der katholischen Ehelehre. Deshalb wäre der erste Schritt, dass Sie und (soweit es ihn gibt) Ihr neuer Partner Ihre zerbrochenen Ehen kirchenrechtlich überprüfen lassen. Wurden die früheren Ehen für die katholische Kirche ungültig geschlossen, sind Sie frei eine neue, auch von der katholischen Kirche anerkannte Ehe einzugehen.

Ich empfehle Ihnen (und gegebenenfalls auch Ihrem Partner) ein Beratungsgespräch an einem katholischen Kirchengericht (auch Erzbischöfliches/Bischöfliches Offizialat oder Konsistorium genannt). Wenn Sie sich am kirchlichen Gericht der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart (Bischöfliches Offizialat Rottenburg) informieren wollen, können Sie bei mir anrufen unter der Nummer 07472 169-525 oder mir schreiben (Bischöfliches Offizialat, Engelbert Frank, Postfach 9, 72101 Rottenburg am Neckar). Die Beratungsgespräche an den kirchlichen Gerichten sind kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Auch die Geheimhaltung des Gesprächs ist normalerweise gewährleistet.

Erst wenn sich zeigen sollte, dass die früheren Ehen kirchlich nicht ungültig geschlossen wurden, stellt sich die Frage, ob Sie mit einer Kündigung rechnen müssen, wenn Sie eine neue Ehe (nur zivil) eingehen. Ob Ihnen in Ihrer Erzdiözese/Diözese und an Ihrer Schule diesem Fall eine Kündigung droht, müssten Ihnen die Mitarbeiter des Erzbischöflichen/Bischöflichen Schulamtes, das für Sie zuständig ist, sagen können.


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Montag 4. Mai 2009, 21:32.
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