Standesamtliche Heirat und Sanatio in radice

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Lisa24

Standesamtliche Heirat und Sanatio in radice

Beitrag von Lisa24 »

Guten Tag,

ich bin als Erzieherin bei einem katholischen Arbeitgeber angestellt und insofern verpflichtet und auch gewillt mich an die Grundordnung für für kirchliche Arbeitsverhältnisse zu halten.

Ich möchte heiraten. Mein Partner ist aus der katholischen Kirche ausgetreten. Er möchte auch heiraten, verweigert allerdings eine kirchliche Trauung. Diese Haltung kann ich nicht ändern.

Ich habe das Problem bereits mit meinem Pfarrer besprochen. Er hat mich auf die Möglichkeit der Sanatio hingewiesen.

Meine Frage ist nun, wie eine derartige Sanatio in Hinblick auf meinen Arbeitsvertrag zu beurteilen ist? Ist eine Sanatio mit Grundordnung für für kirchliche Arbeitsverhältnisse zu vereinbaren? Welche Probleme können gegebenenfalls entstehen?

Vielen Dank für die Antwort,

Lisa
Arletta Bolesta

Re: Standesamtliche Heirat und Sanatio in radice

Beitrag von Arletta Bolesta »

Guten Tag,
ich moechte nur ein Problem beruehren, das mit Ihrer Arbeit nicht gebunden ist.

Sie schreiben, dass sie Ihren Partner heiraten wollten, Der jedoch keine kirchliche Trauung wolle. Spaeter (dh. nach der Eheschliessung) kann das mit dem Ausschluss der Eheschliessung gebunden sein, was bedueten koennte, dass Ihre Eheschliessung ungueltig war. Natuerlich sagen wir jetzt vor dieser Tatsache, also ganz theoretisch.

Von Sanatio kann man dagegen nach der Eheschliessung sagen: wenn Ihre Ehe ungueltig geschlossen wuerde, wuerde man sie sanieren koennen, aber wie ich schrieb: erst nach der Eheschliessung.

Mit freundlichen Gruessen
Arletta Bolesta
Engelbert FRANK

Re: Standesamtliche Heirat und Sanatio in radice

Beitrag von Engelbert FRANK »

@ Lisa (14.10.2010)

Wenn Ihr Partner unter keinen Umständen zu einer katholischen Eheschließung bereit ist, können Sie (vorausgesetzt Sie sind noch nicht standesamtlich verheiratet) um eine Dispens (Befreiung) von der für Sie verpflichtenden katholischen Eheschließungsform bitten. Wenden Sie sich dafür an den für Ihren Wohnsitz zuständigen katholischen Pfarrer. Er wird Ihre Bitte um Dispens über die Verwaltung seines Bischofs an die päpstliche Verwaltung richten, welche in Ihrem Fall die Dispens erteilen kann (nicht muss). Wenn Sie schon standesamtlich verheiratet sind, besteht die Möglichkeit einer Sanation (kirchlichen Gültigmachung) Ihrer Ehe. Sowohl mit einer erteilten Dispens als auch mit einer gewährten Sanation erfüllen Sie die Anforderungen der Grundordnung des kirchlichen Dienstes.
Wiebke
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 23. September 2009, 23:20

Re: Standesamtliche Heirat und Sanatio in radice

Beitrag von Wiebke »

Engelbert FRANK hat geschrieben:Wenn Ihr Partner unter keinen Umständen zu einer katholischen Eheschließung bereit ist, können Sie (vorausgesetzt Sie sind noch nicht standesamtlich verheiratet) um eine Dispens (Befreiung) von der für Sie verpflichtenden katholischen Eheschließungsform bitten.
Da waren wir aber in dem Thread "Kirchenübertritt + Hochzeit/Taufe" zu einem anderen Ergebnis gekommen:
Admin hat geschrieben:Die Frage der Erteilung der Formdispens lässt sich unabhängig von "Omnium in mentem" beantworten: Auch vorher wurde jedenfalls eine Formdispens bei einer Heirat zwischen einem katholischen und einem "nur" aus der katholischen Kirche ausgetretenen Partner in der Praxis nicht erteilt (ob dies theoretisch möglich gewesen wäre, hat Rom nie verlauten lassen).
Eine Formdispens für eine Eheschließung zwischen einem römischen Katholiken und einem aus der RKK Ausgetretenen (jetzt also Konfessionslosen) ist nicht möglich. Diese Rechtsauffassung hat mir inzwischen auch ein anderer Kanoniker bestätigt.

Die Sanatio ist wohl möglich. Der Pfarrer hat also Recht, wenn er von Sanatio und nicht von Dispens spricht. Um Schwierigkeiten in der Zeit zwischen Eheschließung und Sanatio zu vermeiden, sollte man das am besten schon vor der Hochzeit mit dem Pfarrer vorbereiten (der vielleicht sogar schon mit dem Bistum auf Tuchfühlung gehen kann), damit der Antrag möglichst schnell danach mit allen Unterlagen eingereicht werden kann.

Ist die Sanatio einmal gewährt worden, dann ist die Ehe für die RKK genauso gültig wie eine in kirchlicher Form geschlossene Ehe. Dann gibt es also keinen Grund für Probleme mehr.

Was eine kirchliche Trauung angeht: Wenn der Partner dies grundsätzlich ablehnt, sollte man das natürlich respektieren. Ich bin die letzte, die dafür wäre, da jemanden zu drängen.

Andererseits könnte es aber auch sein, dass der Partner sich nur falsche Vorstellungen macht. Und für diesen Fall möchte ich noch auf Folgendes hinweisen:

Es ist zwar so, dass - sozusagen auf der "rechtstechnischen" Ebene - ein Augetretener von der RKK weiter als Katholik angesehen wird. Bei der kirchlich-katholischen Eheschließung hat er aber faktisch die gleiche Stellung wie ein Nichtkatholik. Ich empfehle da mal die Lektüre des amtlichen Ehevorbereitungsprotokolls:

Formal geht es nicht um Konfessions- oder Religionsverschiedenheit (für die eine "Dispens" nötig wäre) sondern, darum, dass für die Heirat mit einem Ausgetretenen ("offenkundig vom kath. Glauben Abgefallenen") eine "Trauerlaubnis" vom Bistum erforderlich ist. Die wird aber unter genau denselben Bedingungen erteilt.

Deswegen werden in der Überschrift des Abschnitts B.III der Ungetaufte, der nichtkatholisch Getaufte und der aus der RKK Ausgetretene auch in einem Atemzug und ohne weitere Unterscheidung genannt. Natürlich geht der Austritt aus den Personalien in Abschnitt A hervor und der Pfarrer muss unter B.I ein "Trauverbot" statt ein "Ehehindernis" angeben. Aber das war's schon!

Knackpunkt ist die Anmerkung 15 über das Versprechen, dass man sich um eine katholische Erziehung der Kinder bemühen wird. Dieses Versprechen wird dem Ausgetretenen gerade nicht abverlangt, sondern nur dem "effektiven" Kirchenmitglied und die eigene Überzeugung des Ausgetretenen wird ausdrücklich respektiert:

"Da aber die Erziehung der Kinder immer Sache beider Eltern ist und keiner der Partner zu einem Handeln gegen sein Gewissen veranlasst werden darf, besteht diese Verpflichtung darin, das in der konkreten Situation nach bestem Wissen und Gewissen Mögliche zu tun."

Auch der Ausgetretene darf nach Ansicht der RKK in puncto Kindererziehung nicht zu einem Handeln gegen sein Gewissen veranlasst werden!

Das sollte deutlich machen, dass er letztlich eben mit seiner eigenen "nichtkatholischen" Überzeugung ernstgenommen und respektiert wird.

Dementsprechend wird der Pfarrer wie bei einer konfessions- oder religionsverschiedenen Ehe normalerweise keine Messe zelebrieren sondern einen Wortgottesdienst abhalten; bei der Gestaltung dieses Gottesdienstes wird natürlich auch darauf geachtet werden, dass der ausgetretene Partner keinen katholischen Glauben "vorheucheln" muss (z.B. bei Kirchenliedern).

Wie gesagt, es kommt darauf an, was der Partner konkret ablehnt. Aber wenn es darum gehen sollte, dass er als Nichtkatholik respektiert werden will, dann steht das einer kirchlichen Trauung nicht unbedingt entgegen.
BrunoKaiser
Beiträge: 4
Registriert: Dienstag 19. Oktober 2010, 06:49
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Re: Standesamtliche Heirat und Sanatio in radice

Beitrag von BrunoKaiser »

Guten Tag,

Eine Anmerkung, die Ihrer Frage vorgelagert ist: da Sie als Erzieherin bei einem katholischen Arbeitgeber angestellt und insofern verpflichtet und auch gewillt sind sich an die Grundordnung für kirchliche Arbeitsverhältnisse zu halten, sollten Sie sich fragen, ob Sie mit Ihrem Partner schon jetzt diese Grundordnung einhalten oder nicht, denn ein Zusammenleben mit dem Partner vor der Hochzeit ist zumindest ein Schritt in die Richtung, daß die Grundordnung für kirchliche Arbeitsverhältnisse nicht eingehalten wird.

Nach dem zweiten Vatikanischen Konzil gilt nämlich:

Gaudium et Spes

49. Die Eheliche Liebe
Mehrfach fordert Gottes Wort Braut- und Eheleute auf, in keuscher Liebe ihre Brautzeit zu gestalten und in ungeteilter Liebe ihre Ehe durchzuhalten und zu entfalten (10).

Quelle: http://overkott.dyndns.org:8080/konzil/ ... l="Gaudium et Spes"
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