Uneheliches Kind nach Scheidung

Antworten
miri

Uneheliches Kind nach Scheidung

Beitrag von miri »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Mitarbeiterin (mittlerer Verwaltungsdienst) an einer Schule in kirchlicher Trägerschaft. Im Laufe des Arbeitsverhältnisses wurde ich geschieden und lebe seit einigen Jahren mit meinem Lebensgefährten zusammen. Das hat soweit auch niemals ein Problem dargestellt. Nun bin ich schwanger und frage mich, welche Konsequenzen dies für mein Arbeitsverhältnis haben könnte. Eine zweite Heirat ist nicht geplant.

Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Wiebke
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 23. September 2009, 23:20

Re: Uneheliches Kind nach Scheidung

Beitrag von Wiebke »

Zunächst mal: Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!

Das war der positive Teil.

Der negative Teil ist: Es wäre besser, sich eine neue Stelle zu suchen.

Es kann sein, dass gar nichts passiert, genauso wie bei der nichtehelichen (und aus kirchlicher Sicht ehebrecherischen) Lebensgemeinschaft bisher. Aber man sitzt ständig auf einem Schleudersitz, der jederzeit losgehen kann. Denn nach der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse ist ein eheähnliches Zusammenleben allemal ein Kündigungsgrund. Es könnte durchaus sein, dass jemand auf die Idee kommt, was bisher vielleicht nur nach Wohngemeinschaft aussah, wird jetzt durch das Kind vollends und offensichtlich zur "wilden Ehe".

Natürlich kann man die Schwangerschaft schwerlich verbergen (es sei denn man nimmt unbezahlten Urlaub), aber solange ich keine neue Stelle habe, würde ich das Kind bei der Personalabteilung nicht geltend machen. Ich weiß nicht, ob das praktisch machbar ist. Zumindest ändert sich bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft m.W. die Steuerklasse durch das Kind nicht mehr, so dass es nicht unbedingt auffallen muss. Und wenn das Kind nicht "aktenkundig" gemacht wurde, dann schauen vielleicht alle weiterhin weg.

Allerdings kann es genauso passieren, dass der Arbeitgeber durch die vom Einwohnermeldeamt an die Pfarrgemeinde gemeldeten Daten darauf aufmerksam gemacht wird. Und ich gehe ja auch davon aus, dass das Kind getauft werden soll, da fallen dann auch die entsprechenden Daten an. Es kann sogar sein, dass dadurch auf Bistumsebene jemandem die Daten auffallen, der dann Ärger macht, obwohl vor Ort keiner Probleme gesehen hat.

Ich denke, die einzige ehrliche Antwort ist also: Es ist gefährlich, aber es könnte auch gut gehen. Und im Zweifelsfall sollte man sich bedeckt halten.
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste