Wiederaufnahme in die Kath. Kirche

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Gast

Wiederaufnahme in die Kath. Kirche

Beitrag von Gast »

Ich habe mich entschieden wieder der Kath. Kirche beizutreten. Da die Wiederaufnahme noch nicht erfolgt ist habe ich eine Frage. Ich habe ein Beiblatt erhalten, indem steht, wie sich die Wiederaufnahme vollzieht. Da ich wiederverheiratet geschieden bin ist mir der Zugang zu den Sakramenten verwehrt. Dies ist auch im Schreiben des Bischofs verfasst. Wohl steht in diesen Beiblatt, das der Priester in der Wiederaufnahme in allgemeiner Form die Buße anspricht, die zuvor mit dem Wiederaufzunhmenden vereinbart wurde. (Was kommt da auf mich zu?)
Hat jemand Erfahrungen mit der Wiederaufnahme? Wie kann ich mir eine solche Buße vorstellen? (Verlorener Sohn - Freude des Vaters über die Rückkehr) Die Exkommunikation kann nicht aufgehoben werden, also auch keine Lossprechungsformelda ich sofort nach der Lossprechung wieder in die Exkommunikation falle???
Engelbert Frank

Re: Wiederaufnahme in die Kath. Kirche

Beitrag von Engelbert Frank »

Zunächst ist wichtig, dass nach dem jetzt geltenden Recht der katholischen Kirche die Exkommunikation lediglich bei ganz wenigen schweren Vergehen als Strafe vorgesehen ist. Eine nur standesamtliche Wiederheirat nach einer Scheidung gehört nicht dazu. Wiederverheiratete geschiedene Gläubige sind also nicht exkommuniziert.

Richtig ist, dass wiederverheiratete geschiedene Gläubige nur unter bestimmten Voraussetzungen zu den Sakramenten der Buße und Eucharistie zugelassen werden können. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie ehrlich bereuen, dass sie durch die Wiederheirat nicht dem Willen Gottes entsprochen haben, und wenn sie sich vornehmen, in ihrer neuen Ehe enthaltsam zu leben.

Sinnvoll wäre es jedoch, wenn sie zunächst an einem kirchlichne Gericht (auch Erzbischöfliches/Bischöfliches Offizialat oder Konsistorium genannt) prüfen lassen würden, ob Ihre zerbrochene Ehe überhaupt kirchlich gültig geschlossen wurde. Wenn das nicht der Fall war, können Sie Ihre neue Ehe auch für die katholische Kirche gültig schließen und sind dann natürlich auch nicht mehr am Sakramentenempfang gehindert.

Wenn Sie sich am kirchlichen Gericht der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart (Bischöfliches Offizialat Rottenburg) informieren wollen, können Sie bei mir anrufen unter der Nummer 07472 169-525 oder mir schreiben (Bischöfliches Offizialat, Engelbert FRANK, Postfach 9, 72101 Rottenburg am Neckar). Sie finden uns auch im Internet unter http://recht.drs.de ("Bischöfliches Offizialat" anklicken).
Gast

Re: Wiederaufnahme in die Kath. Kirche

Beitrag von Gast »

Vielen Dank Für die Fachliche Antwort.Ich verstehe nicht den Unterschied zwischen Exkommunikation und Ausschluss von den Sakramenten. Für mich als Laie ist es dasselbe. Über eine Antwort von Fachleuten freue ich mich. Mit der Annulierung meiner ersten Ehe tue ich mich schwer, auch wenn ich darüber nachdenke.
Arletta Bolesta

Re: Wiederaufnahme in die Kath. Kirche

Beitrag von Arletta Bolesta »

Es gibt Menschen, auf die die Folgen der Exkommunikation sich beziehen, dann duerfen sie u.a. Sakramente nicht empfangen. Andererseits, gibt es auch die Menschen, die Sakramente auch nicht empfangen sollen, aber das bedeutet nicht, dass sie mit der Exkommunikation gebunden sind. Das betrifft besonders die Menschen, die z.B. als Katholiken in Zivilehe leben. Ihre Situation kann man als Suende nennen, aber nicht als Verbrechen. Die Exkommunikation ist mit solcher Tat gebunden, die als Verbrechen nennen kann. Also man kann daraus einen Schluss ziehen, dass jedes Verbrechen Suende ist, aber nicht jede Suende ist Verbrechen
Gast

Re: Wiederaufnahme in die Kath. Kirche

Beitrag von Gast »

Ich habe die Annulierung meiner Ehe in Gang gebracht. Begründung: Aufgrund meiner Psychischen Verfassung war ich zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht in der Lage eine mündige Entscheidung zu treffen. (Theraphie- sex. Missbrauch in der Fam.) Mein Lebenswandel war nach meiner Ehe sehr lebhaft und ich hatte wechselnde Beziehungen. Ich habe Sorge, das nach der Annulierung der Ehe ein Eheverbot ausgesprochen wird. Wann spricht man ein Eheverbot aus und wenn es ausgesprochen wird wie kann man das wieder lösen? (Ich lebe heute verh. in 2. Ehe)
Engelbert FRANK

Re: Wiederaufnahme in die Kath. Kirche

Beitrag von Engelbert FRANK »

Wenn in einem Eheverfahren der katholischen Kirche ein Partner aufgrund einer dauernden (psychischen) Unfähigkeit für eheunfähig befunden wird, müssen die Richter dem Urteil ein Eheverbot beifügen (Art. 251 § 1 der katholischen Instruktion "Dignitas connubii"). Dieses Eheverbot ist aber immer ein bedingtes, das heißt es kann wieder aufgehoben werden unter der Bedingung, dass die Unfähigkeit nicht mehr besteht.

Ihre Sorge würde ich dem kirchlichen Gericht, an dem Ihr Eheverfahren geführt wird, mitteilen. Vielleicht wissen die Richter jetzt schon, dass bei Ihnen keine dauernde Eheunfähigkeit vorliegt. Oder die Richter sehen Möglichkeiten, wie Sie eine dauernde Unfähigkeit beseitigen können, zum Beispiel mit einer ärztlichen Behandlung.
Gast

Re: Wiederaufnahme in die Kath. Kirche

Beitrag von Gast »

Ich habe 5 Jahre Therapie hinter mir. Auch meine Anhörung habe ich schon gehabt. Ich bin mir unsicher ob ich da noch was bewirken kann.


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Montag 4. Mai 2009, 21:55.
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